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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Mittwoch den 3. Dezember
1890
Amtliches.
Bekanntmachung.
Wegfall der gestempelten Briefumschläge und der gestempelten Streifbänder.
Vom 10. Deze mber 1890 ab werden gestempelte Briefumschläge und ge stempelte Streifbänder seitens der Verkehrs- anftalicn nicht mehr verkauft. Von demselben Zeitpunkte ab wird die Reichs-Postvcrwaltung derartige Postwcrthzeichen überhaupt nicht mehr Herstellen lassen und zum Verkauf bringen; dem Publikum bleibt überlassen, ungestempelte Briefumschläge und Streifbänder zu verwenden und mit den erforderlichen Freimarken zu bekleben.
Die am 10 Dezember 1890 noch in den Händen des Publikums befindliche!: gestempelten Briefumschläge und gestempelten Streifbänder neuerer Art können weiter verwendet werden. Dagegen behalten die Briefumschläge und Streifbänder mit Werthzeichen älterer Art nur noch bis zum 31. Januar 1891 ihre Gültigkeit.
Berlin W., 27. November 1890.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachung.
Einziehung der Ponwirthzeichen älterer Art.
Vom 1. Dezember 1890 ab werden die Verkehrsanstalten nur noch Postwerth Zeichen neuerer Art verkaufen.
Die alsdann noch in den Händen des Publikums befindlichen P o st - Werthzeichen älterer Art (Freimarken, sowie gestempelte Briefumschläge, Postkarten, Streifbänder und Postanweisungs-Formulare) können noch bis zum 31. Januar 1891 zur FraNkirung von Postsendungen verwendet werden
Vom 1. Februar 1891 ab verlieren die älteren Postwerthzeichen ihre Gültigkeit. Dem Publikum soll indeß gestattet sein, die bis dahin nicht verwendeten Postwerthzeichen älterer Art bis spätestens zum 3 1. März 1891 gegen neuere Werthzeiche u gleicher Gattung und von entsprechendem Werthe umzutauschen. Gestempelte Briefumschläge und gestempelte Streifbänder werden gegen Freimarken zu 10 und 3 Pfennig umgetauscht, die He:stellungskosten weiden mit 1 Pfennig für jeden gestempelten Briefumschlag und Va Pfennig für jedes gestempelte Streifband baar erstattet. Der Umtausch der älteren Postwerthzeichen gegen neue wird an den Postschaltcrn bewirkt.
Postsendungen, welche nach dem 31. Januar 1891 noch mit Werthzeichen älterer Art zur Auflieferung gelangen, werden dem Absender zurückgegeben, oder wenn dies nicht thunlich sei» sollte, als unfrankirt behandelt werden.
Vom 1. April 1891 ab sind die Verkehrsanstalten zum Umtausch älterer Postwerthzeichen nicht mehr befugt.
Berlin W., 27. November 1890.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Der Herr Minister des Innern hat dem Vereine für Pferderennen und Pferdeausstellungen in^Preußen zu Königsberg i. Pr. die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im Frühjahre nächsten Jahres daselbst abzuhallenden Pferdeausstellung eine öffentliche Verloofung von Wagen, Pferden 2C. zu veranstalten und die zu derselben auszugebenden 120 000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel am 22. November 1890.
Der Regierungs- Präsident.
___I. V.: von Pa w e l.______
Zufolge Erlasses des Herrn Finanz-Ministers vom 15. d. M. III. 15046 wird der Betrieb der Fähre über den Mainkanal in Hanau vom 1. April 1891 ab eingestellt werden, was ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Cassel am 21. November 1890.'
Der Provinzial-Steuer-Direktor
V. 8773 Peine.
Die Herren Standesbeamten werden hierdurch veranlaßt, die Standesamts-Nebenregister für das Jahr 1891 durch sichere Boten innerhalb der nächsten 8 Tage abholen zu lassen.
Hanau am 1. Dezember 1890.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses Kgl. Laudrath
v. Oertzèn.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Gla^handschuh (linker). Ein gelbes Taschentuch. Zwei graue Herrnhüte. Ein Kinderspazierstock. Ein städtisches Sparkassenbuch, auf den Namen Margar. König lautend.
Geländet am 25. v. Mts. bei Fechenheim: ein größerer Kiesnachen und eine hölzerne Pritsche (Steg); die Eigenthümer können sich beim Herrn Bürgermeister zu Fechenheim melden.
Verloren: Eine Pelzmanschette. Eine goldene Broche; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 3. Dezember 1890.
Tagesschar».
Berlin, 2. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am heutigen Morgen im hiesigen Königlichen Schlosse die Vorträge des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts, des Staatssekretärs des Reichs- Marineamts sowie der Chefs des Marine- und des Militärkabinets entgegen, begaben Sich Mittags nach dem Französischen Gymnasium, um in der Aula desselben der aus Anlaß des zweihundertjährigen Bestehens dieser Anstalt fiattfiudenden Feier beizuwohnen, und kehrten demnächst nach dem Neuen Palais zurück.
Berlin, 2. Dezbr. In der heutigen (33.) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler von Caprivi, die Staatssekretäre Dr. von Boetticher, Freiherr von Marschall, Freiherr von Maltzahn, Hollmann und : der Kriegsminister von Kaltenborn-Stachau beiwohnten, theilte, nach dem [ „Reichsanz." der Präsident von Levetzow mit, daß das Präsidium zur Vermählungs-Feier Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Viktoria Sr. Majestät dem Kaiser Wilhelm und Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich die herzlichsten Glückwünsche des Hauses dargebracht, und daß der wärmste Dank für die Tdeilnahme ausgesprochen worden sei. Ferner habe das Präsidium dem verehrten Mitzliede und Senior des Reichstages Grafen von Moltke zum 90. Geburtstage und dem ersten und langjährigen Präsidenten des Reichstages, Reichsgerichts-Präsidenten Dr. von Simson zum , 80. Geburtstage im Namen des Reichstages gratulirt. Das Haus begleitete diese Mittheilungen mit Beifall. Hierauf trat das Haus in die erste Berathung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich.
Berlin, 2. Dezember. D^r „Reichsanzeiger" meldet: Der Reichs- . kanzler hat die Einfuhr lebender Schweine aus Rußland in die öffentlichen Schlachthöfe von Thorn, Beuchen und Mislowitz unter gewissen Bedingungen widerruflich und versuchsweise gestattet.
Berlin, 2. Dezember. Im Reichstage wurde der bekannte Antrag Träger wegen Entschädigung der unschuldig Verurtheilten wieder eingebracht. —■ Die Gewerbeschntzkonferenz nahm folgende Resolution an: daß das ; bisherige Vorprüfungsverfahren des Patentamts auf die Neuheit des Gegen- j standes zu beschränken sei, daß für als neu anerkannte formell richtige Gesuche vorläufiger Schutz, auf Antrag sechsmonatige Geheimhaltung gewährt, und dieselben sodann zu sechswöchiger öffentlicher Prüfung ausgelegt werden, daß gegen Beschlüsse auf Ertheilung oder Zurückweisung des Gesuchs an eine gemischte Instanz (Juristen und Techniker) Berufung freistehe, sowie daß Klagen auf Nichtigkeit, Zurücknahme und Uebertragnng der Patente zunächst bei dieser Instanz, im Falle der Berufung beim Reichsgericht zu verhandeln, endlich daß Patentgebühren herabzuseW seien, so daß sie keine Einnahmequelle bilden. (Fr. R.)
Berlin, 2. Dez. Die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt, daß die Errichtung von ständigen diplomatischen Vertletungen in Luxemburg seitens der angrenzenden Staaten demnächst znr Ausführung gelangen werde.
Berlin, 2. Dez. Außer der Schenkung einer Million und des Baugrundes in Lichter felde für die Errichtung einer Heiianstalt nach