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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Mittwoch den 26. November

1890

Amtliches.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- ; Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, weiden Loose der j Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie­plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilschcinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Anteilscheine begründen niemals A.nspräche an die / Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- ’ winuzahlung.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebefitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten i doofen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen * Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" - tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- sEinnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- .Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Pri- ^vatver käufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche Gcneral-Lotterie-Direktion.

Dammas. Liliental.

Bekanntmachung

»regen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XXI zu den Preußischen :3'/-°/»igen Staatsschuldscheinen von 1842 und der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/oigen Staats­anleihe von 1881.

Die Zinsscheine Reihe XXI Nr. 1 bis 8 zu den Preußischen SW/oigen ’ Staatsschuldscheinen von 1842 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1894, sowie die Zinsscheine Reihe II Nr?1 bis KO zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1881 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar $1891 bis 31. Dezember 1900 nebst den Anweisungen zur Abhebung der ,folgenden Reihe werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Qranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei uGeschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen "ober durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur /Hebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Ar jede der beiden genannten Schuldgattungen getrennt aufzustellenden Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Lerzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist cs doppelt oorzulegeu. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Fins- i .scheine zurückzugeben. !

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- papierc sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen *nid)t einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amts­blättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin den 28. Oktober 1890.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 2457. gez. Syd o w.

Dre vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen bei der Regierungs-Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel den 5. November 1890.

Königliche Regierung.

__gez. Rothe. ___________________________

Sekantttmamuilgen Kömqi. Landrathsamts.

Unter Hinweis auf die Beilage zu Nr. 268 d. Bl. veranlasse ich die Herren Ortsvorstände die darin enthaltene Ansprache des statistischen Bü- reaus in Berlin an die Bevölkerung über Wesen und Ziele der bevorstehen­den Volkszählung durch Vorlesungen in den Gemeindeversammlungen, Be­sprechung in den Schulen und auf andere geeignete Weise zur größtmög­lichen Verbreitung zu bringen.

Namenlich wird hierbei der unter der Bevölkerung vielfach verbreite­ten irrthümlichen Annahme entgegen zu treten sein, daß die Volkszählung zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolge.

Hanau am 19. November 1890.

Der Königliche Landrath

V. 8449. v. Oertzen.

In der Gemeinde Oberissigheim ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen und deshalb die Orts- resp. Gemarkungssperre aufgehoben.

Hanau am 24. November 1890.

Der Königliche Landrath

V. 8594 v. Oertze n.

Die Maul- und Klauenseuche unter der Schafheerde zu Butterstädter­höfe ist erloschen und deshalb die Sperre aufgehoben.

Hanau am 24. November 1890.

Der Königliche Landrath

8595______________ v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein weißes Kinderkäppchen. Ein Sonnenschirm. Eine Sturmlaterne. Eine Peitsche. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben). Eine blaue Schürze. Ein Kinder- Glacehandschuh (linker). '

Zugelaufen: Am 17. ds. Mts. ein Huhn.

Vom Wafeumeister am 25. d. M. ein gefangen: Ein grau-gelber Spitz m. Geschl.

Verloren: Ein weißes Pelzmützchen. Eine Laterne. 13 Meter schwarze Bcsatzlitze. Ein Neiszeug; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Fort getrieben: Ein Nachen.

Entlaufen: Ein schwarzer Spitz mit weißer Brust und zwei weißen Vorderpfoten, auf den Namen „Molli" hörend.

Hanau am 26. November 1890.