Einzelbild herunterladen
 

••«tstett! «ft« ?tt«:

Kärlich 9 Stert »<>ldi.â 50$fg. BirrteljLhrlich

• Wart 25 Psg. Kâr -uSwârtig« SLsnucnte«

®i: k@ betreffen.

»sn P-stausIchlag. ^lcttiyeinejium- ner so Pi».

ffananer Anzeiger.

Zugteich Amittches ^rgon für §faöt= und Lcrnökveis Kanarr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

-«fertt»«»- •re»;

Sie ispaltig« «armondzetli »t deren Saunt

10 Pf».

Die Lipalt. Seite 20 Sfg.

Die SspaltigeLeile 30 Pfg

Nr. 274

Montag den 24. November

1890

Amtliches.

Bekanntmachungen KönigL. Landrathsantts.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden auf das Inkrafttreten der Negierungspolizeiverordnung vom 15. v. Mts. (stehe Amtsblatt Nr. 47, Seile 188) über die Anzeigepflicht von öffentlichen Lustbarkeiten aufmerksam gemacht.

Hanau am 18. November 1890.

Der Königliche Landrath

V. 7911 v. O e r tz e n.

Unter Hinweis auf die Beilage zu Nr. 268 d. Bl. veranlasse ich die Herren Ortsvorstânde die darin enthaltene Ansprache des statistischen Bü- reaus in Berlin an die Bevölkerung über Wesen und Ziele der bevorstehen­den Volkszählung durch Vorlesungen in den Gemeindeversammlungen, Be­sprechung in den Schulen und auf andere geeignete Weise zur größtmög­lichen Verbreitung zu bringen.

Namenlich wird hierbei der unter der Bevölkerung vielfach verbreite­ten irrthümlichen Annahme entgegen zu treten sein, daß die Volkszählung zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolge.

Hanau am 19. November 1890.

Der Königliche Landrath

V. 8449. v. Oer tzen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§. 19—22 des Reichsgesetzes betr. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und des §. 64 der hierzu erlassenen Reichs­instruktion wird hierdurch verordnet:

1) Die Gemarkung Wickstadt wird gegen das Durchtreiben von Wiederkäuern und tzrchweinen gesperrt und ist auch die Ver­wendung von Rindvieh zum Fahren durch diese Gemarkung untersagt.

2) Aus der genannten Gemarkung dürfen Wiederkäuer und Schweine nur mit schriftlicher Erlaubniß unterzeichneter Be­hörde ausgeführt werden.

Diese Erlaubniß wird nur für nachweislich gesunde Thiere, die zum Zwecke sofortiger Abschlachtung ausgeführt werden, ertheilt werden. Diesbezügliche Gesuche sind bei dem Groß- herzoglichen Polizeikommissariat Wickstadt anzubringen.

3) Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Anordnungen wird nach §. 66 des zit. Gesetzes mit Geldstrafe bis 150 Mk.

oder mit Haft bestraft.

Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft.

Friedberg den 18. November 1890.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg gez.: Dr. Braden.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 19. November 1890.

Der Königliche Landrath

V. 8397, v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine schwarze Kinderschürze. Ein schwarzer Hand­schuh (rechter).

Zugelaufen: Ein gelber Doggenhnnd.

Hanau am 24. November 1890.

Tagesschau.

Berlin, 23. Nos. Kaiser Wilhelm hat, nach der „Frankf. Ztg" der Königin- Wittwe von Holland telegraphisch sein Beileid ausgesprochen. Der Prinz Albrecht, Prinzregent von Braunschweig, wird den Kaiser bei der Beisetzung des Königs vertreten.

Berlin, 22. November. Der „Reichsanzeig." publizirt die Ver­leihung des Großkreuzes des Rothen Adlerordens an Dr. Koch, ferner den

i Wortlaut der zwischen der deutschen Reichsregiernug und dem hiesigen englischen Botschafter gewechselten Noten über die dem Inhalte nach bereits bekannte Abfindung ^des Sultans von Zanzibar für das an Deutschland abgetretene Gebiet.

Berlin, 22. November. (K. Z.) Abgeordnetenhaus. In weiterer Berathung der Steuergesetze erhält zuerst'das Wort Richter. Er verbreitet sich über alle fünf Vorlagen und kann darin einen neuen einheit­lichen Finanzplan nicht erblicken. Nur zwei Gedanken seien darin klar: Der Staat darf unter keinen Umständen einen Ausfall erleiden und die Steuerzahler sollen auf jeden Fall mehr bluten, wenn nicht für den Staat, fo doch für die Gemeinden. Redner besprach die Finanzlage Preußens und im Reiche und weist auf die enorme Zunahme der Steuern für das Reich hin, welche durch Unfalls- und Jnvaliditätsversicherung in das Riesenhafte wachsen. Die Ueberschüsse, welche die Steuergesetze geben sollten, könnten doch nicht als eine Entlastung eingestellt werden. Redner bemängelt den Entwurf über die Einkommensteuer, die doch wenigstens die Grundlage zu der. künftigen Kommunalsteuer enthalten müßte. Die Deklarationspflicht, der gleiche Tarif für jedes Einkommen seien eine schreiende Ungerechtigkeit; ebenso seien die Nebensteuern ungerecht in Veranlagung und Erhebung und bedeuteten eine Bevorzogung des Ostens vor dem Westen, was besonders in den Schulvorlagen zum Ausdruck käme. — In längerer Rede widerlegte Finanzminister Dr. Miguel die Einwände Richter's gegen die Vorlage und erndtete für seine Ausführungen sehr oft lebhaften Beifall.

Berlin, 22. November. Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge haben sich die deutsche und französische Regierung durch Vertrag dahin geeinigt, daß Deutschland das französiche Protektorat über Madagaskar, Frankreich i dagegen die deutsche Oberhoheit über das vom Sultan von Zanzibar abge- i tretene Gebiet anerkennt. Die Verhandlungen wurden von der hiesigen i französischen Botschaft geführt und soeben abgeschlossen.

Berlin, 22. Novbr. Das Uebungs-Geschwader, bestehend aus S. M. Panzerschiffen „Kaiser" (Flaggschiff), „Deutschland", „Friedrich Karl", „Preußen" und S. M. Aviso „Pfeil", Geschwader-Chef Kontre-Admiral Schröder, ist am 19. November in Alexandrien eingetroffen und beabsich­tigt am 29. nach Mytilene (Klein-Asien) in See zu gehen.

Berlin, 22. Nov. Die Leitung der staatlichen Klinik, welche bei der Charitä zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach Koch'schem Verfahren errichtet wird, soll Professor Brieger übernehmen. (K. Z.)

Berlin, 23. Nov. Abgeordneter Graf - Elberfeld beabsichtigt im Abgeordnetenhause eine Interpellation einzubringen, wie sich die Regierung zu der Förderung und Nutzbarmachung des Koch'schen Heilverfahrens zu stellen gedenke. Dem „Fr. I." zufolge kommt die Interpellation voraus­sichtlich am nächsten Mittwoch zur Verhandlung.

Berlin, 23. Nov. Bei Berathung der Interpellation des Abge­ordneten Dr. Graf-Elberfeld bezüglich der Nutzbarmachung des Koch'schen Heilverfahrens wird, nach einem Privattelegramm des „Frkf. Journ.", auch die Frage einer Dotation für den Gelehrten sowie die Errichtung staatlicher Heilanstalten für Tuberkulose zur Sprache kommen.

Der „Allg. Ztg." schreibt man: Die durch die Blätter gehende Nachricht, Geh. Rath Koch werde die Verfügung über sein Mittel dem Kaiser überlassen, ist in dieser Form unvollständig. Es besteht schon heute ein bestimmter Plan, nach welchem das Drittel fabrikmäßig hergestellt und möglichst jedem Bedürftigen zugänglich gemacht werden soll. Zwischen der Regierung und Geh. Nath Koch finden darüber Unterhandlungen statt, über die sich der Kaiser Bericht erstatten läßt.

Nachdem bereits in allen Provinzen Berathungen der Textil­arbeiter behufs Stellungnahme zum nationalen und internationalen Textil­arbeiterkongreß stattgesunden haben, berufen nunmehr auch die Textilarbeiter und Arbeiterinnen Rheinlands und Westfalens einen Delegirtentng für den 11. Januar in Barmen.

Liegnitz, 23. Nsv. Wie hiesige Blätter melden, hat die Marien- hütte zu Mallwitz infolge der Mac Kinley Bill 50 Ar beiter entlassen und die Arbeitszeit für das Gesammtpersoral auf sechs Stunden herabgesetzt.

Köln, 22. November. Der dirigirende Arzt der Heilanstalt Falken­stein (Taunus), Dr. Dettweiler, äußerte nach der „Köln. Zeitung.", über die einzigartige spezifische Wirkung des Koch'schen Heilmittels könne in keiner Form ein Zweifel bestehen; die gewaltige antituberkulose Kraft des Mittels