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Hanauer Anzeiger.

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Mr. 254

Donnerstag den 30. Oktober

1890

AMtliches.

Bekarmtmackungen König!. Landrathsüwts.

Die diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden wie folgt statt:

Am 10. November 1890, Borm. 9 Uhr, in Langen­selbold Kirchplatz für die Orte: Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Gutsbez. Rüdigheimerhof.

Am 11. November 1890, Vorm. 8 Uhr, in Hanau Paradeplatz, Zeughaus für die Orte: Kesselstadt, Oberrodenbach, Nieder­rodenbach, Großauheim, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bnichköbel, GutsbezZ Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzigheimerhof und Neuhof.

Am 11. November 1890, Vorm. 9^2 Uhr, in Hanau Paradeplatz, Zeughaus für die Stadt Hanau Jahrgänge 1883, 1884, 1885, 1878 (vom 1./4. bis 30./9. 1878 Eingestellte).

Am 11. November 1890, Vorm. 11 Uhr, in Hanau Paradeplatz, Zeughaus für die Stadt Hanau Jahrgänge 1886, 1887, 1888, 1889, 1890, sämmtliche zur Disposition der Ersatz-Behörden ent­lassenen Mannschaften.

Am 12. November 1890, Vorm. 8 Uhr, in Windecken Schloßberg für die Orte: Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf, Gutsbez. Baiersröderhof.

Am 12. November 1890, Vorm. 1192 Uhr, in Bischofs­heim Kirch- und Schulplatz in der für die Orte:

Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbez. Dottenfelderhof, Gronauerhof.

Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen zu erscheinen haben:

1. Sämmtliche Reservisten.

2. Sämmtliche Dispositions-Urlauber, sowie die zur Verfügung (Disposition) der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften.

3. Diejenigen Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots,

Tilgungsmaßregel!« von der Ortspolizeibehörde nicht früher aufzuheben, als bis das völlige Erlöschen der Seuche an dem Orte durch den beamteten Thierarzt festgestellt ist.

2. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die Viehmärkte nach jedesmaligem Auftriebe von Vieh gründlich gereinigt und auch die Sammelstationen, auf welche Vieh von Händlern zusanimeugebracht wird (Gasthöfe u. s. w.), öfter einer Reinigung unterworfen werden. Einer vollstän­digen Desinfektion brauchen nur die Stellen von Märkten oder Sammelplätzen unterzogen zu werden, auf welchen kranke Thiere gestanden haben. Erforderlichen Falles wird wegen der Reinigung der Märkte rc. eine entsprechende Polizei-Verordnung zu erlassen sein.

Auch ist darauf zu achten, daß in größeren Städten rc. die zum Transport von Wiederkäuern und Schweinen gewerbsmäßig benutzten Viehwagen häufiger gründlich gereinigt und in Zeiten der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche vollständig desinfizirt werden.

3. Bei jeder umfangreicheren Verseuchung einer Gegend ist nicht nur in dieser, sondern auch in angemessener Entfernung von derselben die Abhaltung von Viehmärkten mit Ausnahme der Pferdemärkte auf Grund des §. 64 der Bundesraths-Jnstruktion zu untersagen.

4. Die Ausführung von Wiederkäuern und Schweinen aus verseuchten Orten soll, soweit sie nach §. 64 der Bundesraths-Jnstruktion über­haupt zugelassen werden darf, von den Ortspolizeibehörden nur ge­stattet werden, wenn dieselben nach sorgfältiger Prüfung der lokalen Verhältnisse die Ueberzeugung gewonnen haben, daß mit der Aus­führung der Thiere eine Gefahr der Seucheuverschleppung nicht ver­bunden ist.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises haben die aufgeführten veterinär- polizeiUchen Maßregeln in vorkommenden Fällen alsbald anzuorduen und die pünktliche Befolgung der Vorschriften genau überwachen zu lassen.

Hanau am 21. Oktober 1890.

V. 7401

Der Königliche Landrath v. O e r tz e n.

1.

2.

3.

4.

welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1878 einge­treten sind.

Außerdem wird bemerkt:

Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen der Reserve und der vom 1./4. bis 30 /9. 1878 eingetretenen Landwehrleute erscheinen mit ihren Jahresklassen.

Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrol- entziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den Jahresklassen, in die sie zurückversetzt sind.

Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.

Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Kontrol-Versammlung beim Bezirks-Feldwebel in Hanau eingereicht werden.

Frankfurt a/M. im Oktober 1890.

Königl. Bezirks-Kommando.

Nach einer Mittheilung Königlich Baièrischen Bezirksamts Alzenau ist unter dem Rindvieh des Ganwiiths Jakob Paul in Dettingen die Maul- und Klauenseuche ausgebrocheu.

Hanau am 28. Oktober 1890.

V. 7707

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Ein

Diwst-Nachrichten aus dem Kreise.

Verlöre ü: Ein Regenschirm.

Zugelaufe n: Ein schwarzer Hund mit weißer Brust, m. Geschl. grauer Pinscher. Ein rothes Hündchen mit gestutzten Ohren, m. Geschl.

Gefunden: Ueber 2 M. baares Geld. Ein Federmesser. Ein Hopfensack. Eine Manschette mit 2 gelben Knöpfen. Ein Spazierstock. Ein deutsches Lesebuch.

Hanau am 30. Oktober 1890.

Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen die vorstehende Be- kanntniachnng wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch das Königliche Bezirks-Kommando bereits zugesandten Plakate über die Kontrolversammlüng an zweckmäßigen, besonders ins Auge fallenden Stellen anzubringen.

Hanau am 28. Oktober 1890.

Al. 4704

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Tagesschau.

Berlin, 29. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag einen längeren Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirk­lichen Geheimen Raths Dr. v. Lucanus und statteten Mittags mit Ihrer Majestät der Kaiserin Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfürsten und der Großfürstin Wladimir von Rußland im Stadtschloß zu Potsdam einen Besuch ab.

Berlin, 29. Oktbr. Wie derReichsanz." meldet, besuchte Se. Majestät der König Leopold heute Vormittag um 10 Uhr 10 Min. das Mausoleum weiland Sr. Majestät des Kaisers Friedrich und legte am Sarge des hohen Entschlafenen einen großen Lorbeer krauz mit einer Schleife in den belgischen Farben nieder. Darauf stattete der König Sr. König­lichen Hoheit dem Prinzen Heinrich, dem Erbprinzen von Hohen z-llern, dem Herzog' Johann Albrecht von Mecklenburg, bim Großfürsten Wladimir lind . anderen hohen Herrschaften Besnü; ab und unternahm sodann eine S-pa-

Mit Rücksicht auf die in neuerer Zeit vorgekommenen Seuchever- : schleppungen, welche eine große Verbreitung der Maul- und Klauenseuche K"ise zur Folge gelabt haben, werden die Herren Bürgermeister und Gustv-lfieher unter Hinweis auf die diesseitige Bekanntmachung vom 18. ..... .............................. -

^uU 188C in. Nr. 169 des Kreisblättes wiederholt zur genauen Befolgung tembergi scheu Armeekorps General von Alventzleben gestern kurz vor Ankunft

zierfahrt nach Babelsberg.

Sei lj«, 29. Okto-Kaiser- Wilhelm bat einer Meldung der KreuZeitung" zufolge dein bisherigen kommandirenden General des würt-

folgender Vorschriften aufgefordert!

i. Bei umfangreicherer Verseuchung eines Ortes sind die ungeordneten

des Königs der Belgier in M EmpscuWräumcn des Bahnhofes in Potsdam

den Schwarzen Adlerorden verliehen.