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Hanauer Anzeiger.
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Nr. 236.
Donnerstag den 9. Oktober
1890
Amtliches.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Der Tagelöhner und Wittwer Johannes Heinrich Habermann, 46 Jahre alt, von Langenselbold hat sich am 28. September d. J. Abends aus seiner Wohnung entfernt und wird seitdem vermißt.
Um Anstellung von Recherchen, Anhaltung des rc. Habermann im Betretungsfalle und Nach icht anher wird ergebenst ersucht.
Hanau am 7. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
V. 6946 v. Oertzen.
Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Rückingen ist erloschen; die Orts- und Gemarkungssperre wird hiermit aufgehoben.
Hanau am 8. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
V. 7054 v. Oertzen.
Nachstehendes Ausschreiben wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 7. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
P. 7003 v. Oertzen.
Seit 3. d. Mts. wird die Bauersfrau Mathilde Reiß von Obern- burg vermißt.
Bei der Nachforschung nach derselben wurden am linken Mainuser unterhalb Obernburg ihre Schuhe sowie ein ihr gehöriges Grastuch gefunden, so daß, zumal die rc. Reiß in der letzten Zeit etwas tiefsinnig gewesen sein soll, die Vermuthung besteht, sie habe sich im Main ertränkt.
Die Vermißte ist 45 Jahre alt, hat blonde Haare, breites Gesicht, stumpfe Nase und ist am linken Auge erblindet.
Ich beehre mich hiervon behufs entsprechender Nachforschung mit dem Ersuchen Kenntniß zu geben, etwaige sachdienliche Mittheilungen anher kommen zu lassen.
Obernburg am 6. Oktober 1890.
_________________________Der k. Bezirksamtman». __________________
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Laterne. Ein Packet Hemden, Strümpfe rc. enthaltend (in einem Laden liegen geblieben). Eine gestreifte Decke.
Verloren: Eine ächte Korallenkette. Ein Portemonnaie mit 7 M. 50 Pf.
Hanau am 9. Oktober 1890.
t Das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter.
Nachdem im Mai die Berichte der Preußischen Gewerberäthe über das Jahr 1889 (Verlag von W. T. Boner, Berlin) veröffentlicht worden, sind jetzt in dem gleichen Verlage die „amtlichen Mittheilungen" aus den Jahresberichten nicht sowohl der preußischen als auch der Gewerberäthe in den übrigen deutschen Staaten erschienen. Es ist dies eine für den Bundesrath und Reichstag im Reichsamt des Innern fertig gestellte Bearbeitung, welche den reichen Inhalt der Berichte nach allgemeinen Gesichtspunkten und bestimmten Gruppen ordnet. Ist auch schon aus der erstgedachten Veröffentlichung das Wichtigere — soweit es eben Preußen betrifft — bekannt geworden, so enthält doch die vorliegende Zusammenstellung, namentlich weil darin die Berichte auch der Fabrikinspektoren in den übrigen Bundesstaaten Würdigung gefunden haben, viel Neues, was der Beachtung werth ist. Das gilt insbesondere von der jetzt im Vordergrund stehenden Frage des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeiter.
In den Berichten wird mehrfach darauf hingewiesen, daß das persönliche Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeiter durch die häufigeren Ausstände im Jahre 1889 eine empfindliche Schädigung erfahren habe, da man, wie der Aufsichtsbeamte für den Bezirk Oberbaiern zur Begründung bemerkt, noch zu wenig gelernt habe, sich dabei leidenschaftslos gegenüber zu stehen und die Abwickelung rein geschäftsmäßig zu behandeln. Auch die Unzufriedenheit und Unruhe, welche in mehreren Aufsichtsbezirken zu Tage
getreten ist, und die dadurch gesteigerte Empfindlichkeit der Arbeiter sind auf dieses Verhältniß von nachtheiligem Einfluß gewesen. So sind im Aufsichtsbezirk Plauen mehrfach Klagen darüber laut geworden, daß die Arbeiter sich die geringste Zurechtweisung, sei es wegen mangelhaft gelieferter Arbeit, sei es wegen Verstöße gegen Ordnung und Sitte, nicht gefallen lassen und sich selbst dann, wenn derartige nöthige Zurechtweisungen mit größter Schonung des Ehrgefühls erfolgen, veranlaßt sehen, das Arbeitsverhältniß zu lösen, da sie wissen, daß ihre Arbeitskraft an vielen anderen Plätzen willkommen ist und sie sofort eine anbei e Arbeitsstelle finden. Ferner wird im Anfsichtsbezirk Zwickau darüber geklagt, daß sich besonders in der letzten Zeit unter den Arbeitern ein Geist der Unbotmäßigkeit, des Ungehorsams und des Widerwillens gegen die Anordnungen der Werkführer und Unterbeamten geltend mache, der zu sehr unerfreulichen Zuständen führe und öfters das Einschreiten der Arbeitgeber erfordere.
Von anderer Seite wird dagegen darauf hingewiesen, daß sich mancher Riß schließen oder nie aufgethan haben würde, wenn die Angestellten in den Fabriken, vor Allem die aus der Arbeiterschaft selbst hervorgegangenen Aufseher sich milderer Formen bedienen würden. Weiter wird es wiederholt als nachtheilig empfunden, daß die Besitzer von eigenen Fabriken sämmtliche Entscheidungen über Art der Beschäftigung, Lohn u. s. w. Beamten und Werkmeistern überlassen und dadurch das Verständniß für die an die Arbeiter gestellten Forderungen für die denselben gegenüber zu erfüllenden Verpflichtungen und für die Wohlfahrt der Arbeiter im Allgemeinen leicht verlieren.
Demgegenüber wird in einzelnen Berichten nachdrücklich auf die Bedeutung hingewiesen, welche die persönliche Fühlung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter für das beiderseitige gute Einverständniß hat. „Eine vorherige Auseinandersetzung der Arbeiter mit den Arbeitgebern und Klarlegung der einschlagenden beiderseitigen Verhältnisse", bemerkt der Aufsichts- beamte für Zwickau, „dürfte in vielen Fällen eher zu dem Ziele führen, welches sich meist als das Endergebniß des Ausstandes herausstellt. Ein gewisses beiderseitiges Entgegenkommen muß selbstverständlich als Voranssetzung einer befriedigenden Lösung vorhandener Differenzen angenommen werden, und es darf sich der Arbeitgeber nicht erst durch die Thatsache eines Ausstandes zur Erfüllung billiger und gerechter Forderungen bereit finden lassen."
Als Mittel für die Erhaltung und Wiederherstellung eines guten Einverständnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeiter und für die Verhütung von Arbeitseinstellungen werden in den Berichten vielfach die Arbeiter- Ausschüsse empfohlen. Im vergangenen Jahre sind solche Ausschüsse, deren Statut eine direkte Verhandlung mit dem Arbeitgeber in Aussicht nimmt, in verschiedenen Fabriken, z. B. in einer Weberei in Elsaß-Lothringen, in der mechanischen Weberei zu Linden, von der Firma G. Siegle zu Stuttgart, in den Lederfabriken von Dörr und Reinhardt zu Worms und in einer größeren Blechwaarenfabrik zu Dresden gebildet worden. Speziell von letzterer wird berichtet, daß sich die Einrichtung sehr gut bewährt habe. Die persönliche Fühlungnahme des Arbeitgebers mit einem Ausschuß seiner Arbeiter ist jedenfalls ein Mittel, das nirgends unversucht bleiben sollte. Die in Berathung stehende Gewerbenovelle hat daher mit Recht die fakultative Einrichtung solcher Ausschüsse in Aussicht genommen.
Tagesschau.
Berlin, 8. Oktbr. Der bisherige Erste Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in London, Legationsrath Graf v. Leyden ist zum General- Konsul des Reichs für Egypten ernannt worden.
Berlin, 7. Oktober. Die „Kreuzztg." schreibt: „In den jüngsten Tagen haben verschiedene Blätter die Nachricht von dem bevorstehenden Rücktritt des Herrn v. Wedell-Piesdorf von seiner Stellung als Minister des königlichen Hauses gebracht. Wie wir von zuverlässiger Seite vernehmen, ist diese Nachricht vollständig aus der Luft gegriffen."
Berlin, 8. Oktbr. S. M. Schiffsjungen-Schulschiff „Nixe", Kommandant Korvetten-Kapitän Freiherr v. Maltzahn, ist am 7. Oktober in St. Vincent (Kap Vertusche Inseln) eingetroffen und beabsichtigt am 21. nach Trinidad (West-Indien) in See zu gehen.
Berlin, 8. Oktbr. Der Präsident des Reichsgerichts Dr. Simson, der am 10. November d. I. 80 Jahre alt wird, hat die Absicht, nach fei-