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Nr. 235.

Mittwoch den 8. Oktober

1890

Amtliches.

Bekanntmachungen KönigL. Landrathsamts.

Die Straßen von Niederrodenbach nach Hanau sowie nach Bahnhof Langenselbold und nach Oberrodenbach innerhalb der Gemarkungsgrenze Niederrodenbach sind für den Verkehr mit Wiederkäuern und Schweinen gesperrt.

Hanau am 6. Oktober 1890.

Der Königliche Landrath

V. 6983 v. Oertzen.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in 2 Ge­höften der Gemeinde Großkrotzenburg die Maul- und Klauenseuche konstatirt ist.

Hanau am 7. Oktober 1890.

Der Königliche Landrath

V. 7015 v. O ertzen.

Nach einer Mittheilung Königlichen Landrathsamtes Gelnhausen ist unter dem Rindvieh mehrerer Einwohner zu Lützelhausen und Großenhausen die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 7. Oktober 1890.

Der Königliche Landrath

V. 7014 v. Oertzen.

Nach einer Mittheilung Grobherzoglichen Kreisamtes Friedberg ist wegen des epidemischen Auftretens der Maul- und Klauenseuche in Groß- Karben die Gemarkungssperre angeordnet worden.

Hanau am 7. Oktober 1890.

Der Königliche Landrath

V. 6953 v. Oertzen.

NR. Die Gewerbeordnungsnovelle.

Kaum vier Wochen werden noch vergehen, und die Reichstagskommis- sion zur Vorberathung der Gewerbeordnungsnovelle wird ihre Arbeiten wieder aufnehmen. Dieselbe hat bekanntlich noch keine der neu vorgeschla­genen Bestimmungen definitiv erledigt, sondern nur in erster Lesung Be­schluß über die Fragen der Sonntagsruhe, sowie des Schutzes der Kinder, der jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen gefaßt. Sie wird diese Fragen noch einer zweiten Lesung zu unterziehen und über die anderen in der No­velle zur Regelung vorgeschlagenen zwei Lesungen abzuhalten haben. Die Kommission hat sich somit noch in nichts gebunden. Sie kann die Er­fahrungen, welche die letzten Monate gezeitigt haben, bei ihren demnächstigen Berathungen voll und ganz berücksichtigen.

Zu diesen Erfahrungen werden in erster Linie die Gutachten gezählt werden muffen, welche Seitens der wirthschaftlichen Korporationen Deutsch­lands in der Zwischenzeit über die Beschlüsse der Kommission in erster Lesung gefaßt sind. Sie haben sich in überwiegendem Maße gegen die Erweiterungen ausgesprochen, welche in der Kommission an der Vorlage der verbündeten Regierungen vorgenommen sind. Und unter ihnen wiederum werden diejenigen eine größere Bedeutung in Anspruch nehmen können, welche aus den industriereichsten Bezirken unseres Vaterlandes stammen; denn diese vor Allem werden die Folgen der Neuerungen zu tragen bekom­men. Eines dieser Gutachten, welches wohl am ausführlichsten und technisch eingehendsten begründet ist, ist dasjenige der rheinisch-westfälischen Industriellen. Sie haben die verschiedentlichsten Bedenken erhoben, stehen aber, wie sie in einer Einleitung zu ihrem Gutachten bemerken, durchaus nicht auf dem Standpunkte des prinzipiellen Widerstrebens gegen die Erweiterung des Arbeiterschutzes. Sie sind vielmehr jederzeit dafür eingetreten, daß gerecht­fertigte und durchführbare Wünsche des Arbeiters durchaus berücksichtigt werden, und es ist eine unbestreitbare Thatsache, daß in manchen Betriebs­zweigen des Vereiusgebietes schon heute in Bezug auf Arbeitspausen, Sonn­tagsruhe u. dgl. größere Vergünstigungen bestehen, als die Novelle zur Gewerbeordnung und die Reichstagskommissioii sie vorschlagen. Allein die Verhältnisse in den einzelnen Betriebszweigen sind zu verschiedenartig, als daß diejenigen Maßnahmen, deren freiwillige Durchführung an manchen

Stellen durch die vorliegenden Verhältnisse ermöglicht war, allgemein und unterschiedslos gesetzlich zur Pflicht gemacht werden könnten. Nichts ist der Meinung der rheinisch-westfälischen Industriellen nach verkehrter als auf diese Weise Alles in eine Schablone zu spannen; denn dadurch muß es dahin kommen, daß Vorschriften erlassen werden, die in nicht wenigen Be­triebszweigen über das Mögliche und deshalb über das dem Arbeiter wirklich Nützliche hinausgehen. Wenn sie sich gegen eine solche Schablo- nisirung und das damit nothwendig verknüpfte Uebermaß an Schutzvor­schriften für gewisse Betriebe wenden, so geschieht dies in erster Linie nicht ini Interesse der Unternehmer, sondern vor Allem in dem der Arbeiter, welche es selbst wünschen müssen, und soweit sie nicht durch Agitatoren verhetzt sind, in der That auch wünschen daß die gesetzlichen Maßnahmen nicht die Grenze des Durchführbaren überschreiten, daß mit anderen Worten die Rücksicht auf die Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie dem Auslande gegenüber bei der Erweiterung des Arbeiterschutzes nicht außer Acht gelassen 'wird.

Wir sind auf Grund der Kenntniß unserer Arbeiterverhältnisse, so heißt es in ihrem Gutachten, fest davon überzeugt, daß ein unter dem fleißigen und vernünftigen Theile unserer Arbeiter und den anderen Theil zu befragen, wird man wohl keine Veranlassung haben, angestellte Enquète in überraschender Weise ergeben würde, daß die Arbeiter selbst eine ihre Erwerbsverhältnisse nothwendig beeinträchtigende und darum irrationelle gesetzliche Erweiterung des Arbeiterschutzes durchaus nicht wollen, daß sie namentlich davon durchdrungen sind, daß eine zu sehr ausgedehnte Freiheit der jugendlichen Arbeiter nur dazu dienen würde, die ohnehin in großem Umfange hervortretende Zuchtlosigkeit und Vergnügungssucht noch in be­denklichem Maße zu vermehren, daß weiterhin eine zu große Beschränkung der Frauenarbeit die Lebenshaltung mancher Familien auf das Traurigste beeinflussen würde, daß endlich zu weit gehende Maßnahmen in Bezug auf die Feier der Sonn- und Festtage ihnen zugleich mit der freien Zeit einen Lohnausfall eintragen würden, der durchaus nicht in dem richtigen Ver­hältniß zum Werthe der ersteren stände; denn durch die verkürzte Arbeits­zeit wird dem Arbeiter ohne allen Zweifel ein Lohnausfall erwachsen, da dem Arbeitgeber nicht zugemuthet werden kann, für eine verkürzte Arbeits­leistung als Gegenleistung so viel zu zahlen, als er dem Arbeiter bei un­verkürzter Arbeitszeit zahlen würde. Die Lohnhöhe ist eine Frage der Konjunktur, der Lohn hängt von der Arbeitsleistung ab, die Arbeitsleistung von der Arbeitszeit, und es ist nicht recht, wenn die Freiheit des Arbeiters, zu arbeiten, wenn Gelegenheit dazu vorhanden ist, eingeschränkt wird. Da­durch verkehrt sich die Arbeiterschutzgesetzgebung in das Gegentheil dessen, was sie sein will und sein muß. en die Arbeiter in noch höherem Maße im Stande, als sie es bis jetzt sind, zu beurtheilen, daß manche der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen notwendigerweise die Wettbewerbs­fähigkeit unserer Industrie dem Auslande gegenüber beeinträchtigen und dadurch einen Mangel an Arbeit bezw. eine Einschränkung des Lohnes herbeiführen müßte, so würde ihr Widerstand gegen diese Bestimniungen ein noch stärkerer sein; denn davon ist auch der Arbeiter überzeugt, daß ihm die beste sozialpolitische Gesetzgebung nichts nutzen kann, wenn ihm die Arbeitsgelegenheit fehlt.

Es steht zu erwarten, daß diese sachgemäßen Ausführungen der In­dustriellen unseres wichtigsten Gewerbsgetriebes die ihnen gebührende Be­achtung in der Reichstagskommission finden.

Tagesschatt.

Berlin, 7. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Morgen in erfreulichstem Wohlsein und bei herrlichem Wetter abermals zur Jagd aufgebrochen.

Berlin, 7. Oktbr. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich ist mit den Prinzessinnen Töchtern gestern Nachniittag 5 Uhr 10 Minuten in München eingetroffen und am Bahnhöfe von den Mitgliedern der preußi­schen Gesandtschaft empfangen worden. Ihre Königlichen Hoheiten die Prin­zessinnen Töchter reisten, demReichsanz." zufolge, Abends 6 Uhr 55 Minuten nach Koburg weiter, während Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich noch zwei Tage in München zu verweilen gedenkt.

Berlin, 7. Oktober. DemMilitärWochenblatt" zufolge ist General