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Nr. 233,
Montag den 6. Oktober
1890
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Amtliches.
Bekanntmachungen König!. LandrathsamLs.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 10. Werloosung von 3^/sprozentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1891 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuldscheine und der dazu gehörigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheinreihe XXI bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Tanbenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1890 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegeir hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1891 ab bewirkt.
Mit dem 1. Januar 1891 hört die Verzinsung der verloosten Staatsschuldscheine auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Staatsschuldscheine wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasft kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin am 3. September 1890.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Wird hierdurch veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß die vorstehend erwähnte Nummerliste dahier eingesehen werden kann, auch in den Geschäftslokalen der Königlichen Steuerkassen offen gelegt ist.
Hanau am 3. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
V. 6781 v. Oertzen.
Unter Bezugnahme auf die Kreisblattverfügung vom 20. Juli 1887, Hanauer Anzeiger Nr. 169, betreffend die Einreichung der Uebersichten über die zur Zwangsvollstreckung überwiesenen Rückstände an Kommunal- und Schulabgaben, theile ich den Herren Bürgermeistern mit, daß die Vorlage dieser Uebersichten in Zukunft nicht mehr zu erfolgen hat.
Hanau am 2. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
A. 1563 v. Oertzen.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß unter den Viehbeständen in der Gemeinde Niederrodenbach die Maul- und Klauenseuche verbreitet und deshalb für diese Gemeinde die Ortssperre angeordnet ist.
Hanau am 6. Oktober 1890.
Der Königliche Landrath
V. 6983 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Vor einigen Tagen ein brauner Hund mit Halsband, m. Geschl.; Empfangnahme bei dem Aufseher Adam Schäfer in Rückingen.
Gefunden: Ein Krankenkassenbuch für Heinpich Rech und ein desgl. für Karl Rech.
Hanau am 6. Oktober 1890.
Tagesschau.
Berlin, 4. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs die bisherigen Vize-Konsuln Budler und Freiherr von Seckendorfs zu Konsuln auf den von ihnen bisher interimistisch verwalteten Posten in Canton bezm. in Tientsin (China) zu ernennen geruht.
Berlin, 4. Oktbr. Se. Majestät der Kaiser und König widmeten den gestrigen Nachmittag nach der Rückkehr von der Jagd in Mürzsteg der Erledigung von Regierungsangelegenheiten. Heute Morgen arbeiteten Se. Majestät längere Zeit, wohnten um 9 Uhr der aus Anlaß des Namenstages Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph celebrirten Messe bei und begaben Sich um 10 Uhr auf die Jagd. Das Besiuden Sr. Majestät des Kaisers ist vorzüglich.
Berlin, 4. Oktbr. Der Reichskanzler, welcher heute Mittag von Ihren Majestäten dem König und der Königin von Württemberg empfangen und zur Tafel gezogen worden ist, begibt sich heute Abend über Konstanz zum Besuch des Großherzoglichen Hofes nach Baden - Baden, wo die Ankunft morgen Nachmittag l1^ Uhr erfolgt.
Berlin, 4. Okt. In maßgebenden Kreisen ist man erstaunt darüber, was die Zeitungen über das Abläufen des Dreibundes schreiben, dessen Festsetzungen doch nur den Kabinetten und nicht den Redaktionsbureaux bekannt sind. Die Einigkeit, die Brüderlichkeit und das unwandelbare Vertrauen der Vertragschließenden zu einander beweisen zur Genüge, daß das Bündniß nach wie vor in guten Händen ruht. (Rh. K.)
Berlin, 4. Oktober. Der deutsche Generalkonsul in Zanzibar berichtet, entsprechend der Weisung des auswärtigen Amtes: Der bei Witu entkommene Meuschel sagte aus, der Sultan von Witu hätte von Küntzel vor Ertheilung der AnsiedelungseUaubuiß die Beibringung eines Schreibens vom englischen Konsul in Lamu verlangt. Da Küntzel, diesem Verlangen nicht nachkommend, ohne weiteres die Arbeiten begann, ließ der Sultan die Deutschen nach Witu führen und dort unterbringen. Küntzel und Genossen versuchten am zweiten Tage gewaltsam auszubrechen und wurden dabei theils innerhalb, theils außerhalb der L-tadt getödtet. Meuschel vermag nicht anzugeben, wer die Waffenanwendung begann. Der von dem Sultan herbeigerufene Töppen traf erst nach dem Blutbad ein. (Fr. N.)
Berlin^ 4. Oktober. Gegenüber der Zeitungsnotiz, daß das kürzlich von dem Staatssekretär des Reichspostamts an die Oberpostdirektionen gerichtete Rundschreiben, betreffend den Verband von Postassistenten, die erhoffte Wirkung nicht erzielte, kann der „Reichsanz." auf Grund authentischer Mittheilungen erklären, daß gerade das Gegentheil hiervon der Fall ist.
Berlin, 5. Oktbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." bemerkt gegenüber der von der Presse des In- und Auslandes kommentierten Nichtanwesenheit des österreichischen Ministeriums bei der Ankunft des Kaisers Wilhelm in Wien, der Kaiser folge diesmal nur einer Jagdeinladung des Kaisers von Oesterreich. In Rohnstock seien auch feixe preußische»! Minister anwesend gewesen; es sei bedauerlich, daß dieser Anlaß zu Insinuationen hinsichtlich des Grafen Taaffe benutzt werde, wodurch ein falsches Licht auf die deutsch- österreichischeu Beziehungen geworfen werden könnte. Die Thätigkeit des Grafen Taaffe liege lediglich auf beut Gebiet der inneren österreichischen Politik und es bedürfe keiner Versicherung, daß Deutschland sich nie in diese einmischen werde. (Fr. Jl.)
Man erwartet der ,,$oft" zufolge in diesen Tagen die Genehmigung der Abschiedsgesuche der Generäle der Kavallerie v. Alvensleben und v. Heuduck. Als Nachfolger des Generals v. Alvensleben im Generalkommando des Königlich Württembergischen 13. Armeekorps nennt man den Generallieutenant v. Sobbe, Kommandeur der 1. Garde-Infanterie - Division ; als Nachfolger des Generals v. Heuduck im Generalkommando des 15. Armeekorps General der Infanterie von Lewinski II., Gouverneur von Straßburg, der in seiner jetzigen Stellung durch Generallieutenannt v. Werder, Kommandeur der 1. Divission, ersetzt werden soll. Geuerallieutenant v. Scberff, Kommandeur der 18. Divission, soll um seinen Abschied eingekoinmen sein.
Gegenwärtig weilt, der „Nat.-Ztg." zufolge, der Staatssekretär des Reichspostümts Dr. v. Stephan auf Helgoland, um die daselbst getroffenen Post- und Telegraphen- Einrichtungen in Augenschein zu nehmen. Vor einigen Tagen hatte auch der Chef des Generalstabes Graf v. Waldersee unserer neu erworbenen Nordsee-Insel einen Besuch abgestattet.