y »tonnem»«»-
jj Preiß:
; AibrUch 9 Mark. H-lbj.â.S0Psg.
I Bierteljährlich ‘ 1 Marl 25 Psg.
güt auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag. Die einzelne Rum- mer 10 Psg.
Hanauer Anzeiger.
Iugteich Amtttchss g)rgan für Slcröt- unö LcrnöKveis Karrcru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belketristischer Beilage.
StiserNinß- Preiß:
Die ispaltige Carmondzeile ik. deren Raum
10 Psg.
Die -spalt, geile
20 Psg.
Die gspaltig-Zeile
30 Psg.
â. 226.
Samstag den 27. September
1890
Aöonnements-Kinladung.
Der
„Hanauer Anzeiger",
Mgleich amtilchrs Organ für den Stadt- und Landkreis Hanan, nachweislich das weitverbreitetste und umfangreichste Blatt Hanaus,
bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preuß. Klassen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hananer Anzeiger"seiner starken Verbreitung halber ganz besonders mund kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis betrügt M. 2.25 pro Quartal und nehmen Isowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte AboMiements gelten als stillschweigend erneuert, k Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Am 1. Dezember d. I. findet wieder eine allgemeine Volkszählung statt und zwar in ähnlicher Weise wie die Volkszählungen der früheren Jahre.
Unter Hinweis auf die demnächst den Herren Bürgermeistern der Stadt Windecken und der Landgemeinden, sowie den Herren Gutsvorstehern zuzu- stellenden Anweisungen und Formulare, veranlasse ich die Herren Bürgermeister in Gemäßheit der Anweisung H. II, B. pos. 2 Zählungs-Kommissionen zu bilden und die Zählbezirke abzugrenzen, auch für letztere die Zähler auszuwählen und sich mit den gegebenen Vorschriften auf das ge- , flaueste bekannt zu machen.
Die Zählkommissionen haben ans drei Mitgliedern, zu denen der Bürgermeister zählt, zu bestehen; für jeden Zâhlbezirk ist ein Zähler und ein Stellvertreter zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind.
Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 15. November erfolgt sein und erwarte ich bis dahin bestimmt Bericht, wer die Mitglieder derselben und wer die gewählten Zähler sind. Die Bestimmungen und die ; bezüglichen Anweisungen für die Kommissionen und Zähler sind alsbald, nachdeni solche gebildet resp, bestellt sind, an diese zu vertheilen, damit jenen Personen Zeit bleibt, sich ebenfalls mit den Vorschriften bekannt zu machen.
^m, den Qrtsbchörden vor der Vollendung der Aufbereitung und Veröffentlichung der Zählungsergebnisse durch das Königl. statistische Büreau vorläufige Kenntniß des Ergebnisses zu verschaffen, werden, wie dies auch nn ^ahre 1885 geschehen, doppelte Exemplare von Zählerkontrollisten ver- «bi eicht, damit das eine von den Zählern als Konzept benutzt und später
^’^Mörbe zurückbehalten werden kann, während die Reinschrift alsbald zunächst hierher einzusenden ist. Die Herstellung von zwei Exem- plaien der Zählerkontrolliste muß jedoch, wenn der angedeutete Zweck
er- ■ weiteres
reicht werden soll, Seitens der Ortsbehörde bezw. Zählkommission den Zählern zur Pflicht gemacht werden.
Abgesehen hiervon wird von dem Königl. statistischen Büreau auch dieses Mal dafür Vorsorge getroffen werden, daß möglichst bald nach der Zählung den Vorständen der Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern handschriftliche Uebersichten des endgültigen Hauptergebnisses der Zählung zugestellt werden, ohne daß es eines weiteren Antrags bedarf.
Wie im Jahre 1885 soll wieder für jede Stadt, jede Landgemeinde und jeden selbstständigen Gutsbezirk von der Ortsbehörde bezw. Zählkommission auf Grund der Zählerkmitrollisten F. eine Ortsliste G. zusammengestellt werden, welche durch Unterschrist zu beglaubigen ist.
Den Zählkommissionen wird dringend empfohlen, das Zählungsmaterial einer sorgfältigen, auf alle Einzelheiten sich erstreckenden Prüfung zu unterwerfen und etwa erforderliche Ergänzungen und Berichtigungen sofort zu veranlassen. Nach beendigter Zählung sind die zum Gebrauche der Zählungskommissionen abgegebenen Exemplare der Bestimmungen und Anweisungen von den Herren Bürgermeistern resp. Ortspolizeiverwaltern wieder in Verwahrung zu nehmen.
Bis spätestens den 22. Dezember d. I. sind die Ortslisten G. von den Herren Bürgermeistern und Ortspolizeiverwaltern hierher einzureichen, während die Einsendung der übrigen Zählpapiere bis spätestens den 31. Dezember d. I. zu bewirken ist und zwar 1) die Zählbriefe nebst einliegenden Zählkarten nach den darauf befindlichen Nummern und nach Zählbezirken geordnet; 2) die unbenutzt gebliebenen Formulare (cfr. II. C. der Anweisung für die Behörden).
Hanau am 18. September 1890.
Der Königliche Landrath
V. 5961 v. Oertzcn.
In der Gemeinde Marköbel ist in 31 Gehöften unter dem Viehbestand die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Hanau am 26. September 1890.
Der Königliche Landrath.
V. 6701 I. V7: Baabe.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister ein gefangen: Ein graugelber Pinscher m. Geschl.
Gefunden: Ein Stück Kette nebst Seil. Drei weiße Herrnkragen.
Hanau am 27. September 1890.
Tagesschau.
Berlin, 26. September. Der „Reichsanz." erklärt den Vorwurf eines Theiles der Presse, daß zu den Erhebungen in Betreff der Gewerbeordnungsnovelle zwar Handelskammern und Arbeitgeberverbände, nicht aber Arbeitervereine befragt worden seien, für unbegründet und verweist auf die Zirkularverfügung vom 6. Juli, die es dem Ermessen der höheren Verwaltungsbehörde überläßt, außer den Gewerberäthen, Landräthen, Kommunalbehörden und Handelskammern auch die Vereine von Arbeitgebern und Arbeitern zu hören, wo eine nähere Kenntniß der Verhältnisse bei diesen vorauszusetzen sei. Es folgt der Wortlaut der gedachten Verfügung.
Berlin, 26. «September. Der „Reichsanz." schreibt: Nach zuverlässiger Mittheilung soll der neue nordamerikanische Zolltarif, dessen Zustandekommen nicht mehr bezweifelt wird, spätestens am 15. Oktober, vermuthlich bereits am 10. Oktober in Kraft treten.
Berlin, 26. Septbr. S. M. Schiffsjüngen-Schulschiff „Nixe", Kommandant Korvetten-Kapitän Freiherr v. Maltzahn, ist am 23. September in Teneriffa eingetroffen und beabsichtigt am 30. nach St. Vincent (Kap Verdische Inseln) in See zu gehen.
Berlin, 26. September. In einer gestrigen Volksversammlung haben die Sozialdemokraten beschlossen, von einer Illumination am 30. September abzuseben.
Wilhelmshaven, 25. September. Briefsendungen für S. M. Kreuzer Schwalbe sind bis zum 10 Oktober nach Zanzibar, vom 11. Oktober bis 28. November nach Bombay, vom 29. November bis auf nach Zanzibar; für S. M. Kreuzerkorvette Carola bis zum 10.