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Beilage zu Nr. 224 des Hanauer Anzeiger.

NR. Jnvaliditäts- und Altersversicherung.

Aus Kreisen, die mit dem Handwerkerstande in tägliche Berührung I kommen, erfahren wir, daß bei einem beträchtlichen Theile des letzteren dem demnächst völlig in Kraft zu setzenden Jnvaliditäts- und Alters- /versicherungsgesetz gegenüber eine große Gleichgiltigkeit herrsche und I zwar deshalb, weil man der Ansicht ist, das Gesetz finde auf Handwerker keine Anwendung. Die Anschauung ist vornehmlich dadurch entstanden, daß das letzte der in Geltung getretenen Arbeiterversicherungsgesetze, das Unfalb . Versicherungsgesetz, Anfangs fast nur die Fabrikarbeiter umfaßte und erst " später andere Arbeiterkategorien einbezog; sie ist aber natürlich grundfalsch, f Das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz erstreckt sich auf einen weiteren Versichertenkreis als die Kranken- oder Unfallversicherung. Es kommt nicht nur für die Arbeiter in Fabriken, die Gesellen und Lehrlinge I im Handwerk, sondern auch für Dienstboten wie fürGehülfen" bei jeg- I kicher Thätigkeit, soweit sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und gegen ; Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, in Anwendung. Deshalb hat Jeder- i mann, der einer anderen Person Arbeit gibt, die größte Veranlassung dazu, sich mit den Bestimmungen des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes, ' auf deren Nichterfüllung recht beträchtliche Geldstrafen gesetzt sind, ganz f genau bekannt zu machen. Die Handwerker aber umsomehr, als in Be- I rücksichtigung hauptsächlich ihrer Interessen eine Bestimmung in das Gesetz ; ausgenommen ist, welche auch den Arbeitgebern, wenigstens einem bestimmten i Kreise derselben, ein Recht einräumt. Wir meinen das Recht der Selbst- 4 Versicherung. Betriebsunternehmer, welche nicht wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen, dürfen sich, so lange der Bundesrath nicht ihre Versicherungs- Pflicht festgesetzt hat, gegen die Folgen von Invalidität und Alter frei­willig versichern und zwar in der zweiten Lohnklasse gegen die Entrichtung ' von vorläufig 28 Pfennigen wöchentlich. Gerade in den Handwerkerkreisen dürfte es solche Betriebsunternehmer in ganz ansehnlicher Zahl geben, und für sie wäre die freiwillige Versicherung wohl angebracht. Aber auch ab- ; gesehen hiervon sollten die Handwerker im Interesse ihrer Gesellen und ; Lehrlinge den Bestimmungen des Gesetzes, in erster Linie vorläufig den , kkebergangsbestimmungen bezüglich der Beschaffung von Nachweisen über frühere Beschäftigung, ihre Aufmerksamkeit schenken. Die Arbeitnehmer zeigen ja leider, wie einst die Bauern bei ihrer Emanzipation, vielfach Apathie gegen die ihnen im Gesetze zugedachten Wohlthaten, sie werden die­selben erst begreifen, wenn sie ihnen handgreiflich werden, umsomehr aber haben die Arbeitgeber die Pflicht, für die Interessen ihrer Arbeiter einzu- ^ stehen. Die industriellen Kreise geben sich schon seit längerer Zeit hiermit ^iue größte Mühe und wir sind überzeugt, daß die Handwerkerkreise darin Niemandem nachstehen werden, sobald nur die Anschauung gebrochen ist, als finde das Gesetz auf sie keine Anwendung. Kein Arbeiterversicherungs­gesetz war bisher so umfangreich, wie das über die im nächsten Jahre in Kraft tretende Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Es ist natürlich, daß sich deshalb hier und da Schwierigkeiten zeigen, dieselben sind aber leicht ! zu überwinden, wenn möglichst überall über die Bestimmungen des Gesetzes Klarheit herrscht. Diese wird jedoch nur dort vorhanden sein, wo man sich ; mit dem Gesetze beschäftigt, und deshalb kann auch den Handwerkern eine - solche Beschäftigung nur dringend angerathen werden.

Tagesschau.

Berlin, 23. Septbr. Zur Ernennung des vortragenden General- Adjutanten und Chefs des Militärkabinets v. Hahnke zum General der Infanterie bemerkt dieNordd. Allg. Ztg.":General v. Hahnke hatte den Feldzug von 1864 als Hauptmann und Kompagniechef im 3. Garde- Greuadier-Regiment mitgemacht und in dieser Charge au der Spitze seiner Kompagnie den Sturm auf Düppel mitgekämpft. Am Vorabend der dies­jährigen Manöver bei den Düppeler Schanzen hatte nun Se. Majestät der Kaiser von seinem vortragenden General-Adjutanten alle Einzelheiten seiner damaligen Erlebnisse sich ausführlich erzählen lassen. Am Manövertage selbst ließ Se. Majestät sich von Generallieutenant v. Hahnke nach der Stelle geleiten, wo an dem unvergeßlichen 18. April 1864 der damalige Hauptmann v. Hahnke seine Kompagnie zum Sturm vorgeführt hatte, und bereitete diesem hier die ehrende Ueberraschuug, ihm an dieser Stelle mit Allerhöchstseiuen Glückwünschen die Ernennung zum General der Infanterie zu überreichen, welche der Kaiser ausnahmsweise ohne Vorwissen des Chefs vom Militärkabinet hatte ausfertigen lassen.

Spandau. DerB. B. Ztg." wird geschrieben: Um die Wirkung von Explosionen in den Pulverwerken zu Spandau möglichst abzuschwächen, waren. schon von Beginn an die Trockengebäude aus ziemlich leichten Material, vornehmlich Gipsbohlen, hergestellt worden. Dieselben wurden uuch nach der Explosion im Sommer d. J. zum Wiederaufbau der zer­störten Baulichkeiten verwendet. Später ermittelte man noch ein geeigneteres Matenal. sind dies Steine aus Gips und Kork, von denen das Stuck nur wenige Gramm wiegt. Die Zweckmäßigkeit dieser Steine zum Bau der Trockenhäuser liegt auf _ der Hand. Bei einer Explosion leisten sie nicht den geringsten Widerstand und zergehen sofort in Atome.

I Sämmtliche Trockengebäude sind neuerdings aus diesem Material neu auf- : gebaut worden; auch haben sie noch eine geringere Höhe erhalten als bis- j her, sodaß die sie umgebenden Erdwälle weit darüber hinausragen.

Die von der Obepförftevei der Rheinwarden verwaltete Fischerei I im Rhein und in den Altrheinen des Bezirks Düsseldorf ist im abgelaufenen Vierteljahr, ohne daß der Hauptgrund hierfür ersichtlich wäre, fast ertraglos gewesen. Salme gab es fast gar nicht, und der Maifisch, welcher nach den diesseitigen Erfahrungen ein Drittel des ganzen Jahresertrags liefern muß, blieb fast ganz aus. Eine Zeit lang war der Wasserstand zu niedrig, für den Maisisch brachte der April wohl nicht die genügende Wärme, und die sehr zahlreichen Buhnenbauten mit dem unausbleiblichen Sandtreiben im Gefolge mögen den Aufstieg der Salme verhindert, jedenfalls wesentlich gestalt haben. Es ist in den letzten Jahren leider ein stetiges Zurückgehen der Salnifischerei im Rhein, was den Bezirk Düsseldof anbetrifft, zu tonftatiren gewesen.

Eine derPolit. Kortesp." aus Rom von ihrem vatikanischen Berichterstatter zugehende Meldung tritt den Gerüchten, wonach sich der h. Stuhl in unmittelbarer und thätiger Weise in die Machenschaften der boulangistischen Bewegung gemengt habe, mit der größten Entschiedenheit entgegen. Es seien wohl vertrauliche Eröffnungen gemacht, dieselben aber unverzüglich zurückgewiesen- worden. Papst Leo XIII. habe stets betreffs des Boulangismus das größte Mißtrauen kundgegeben und sein Bedauern nicht verhehlt, daß sich die französischen Katholiken in dieses Abenteuer ein­gelassen haben.

Wie dieVoss. Ztg." mittheilt, hat der Zentralrath der deutschen Gewerkvereine folgenden Antrag einstimmig angenommen:Der Zentralrath erachtet mit besonderer Rücksicht auf den Ablauf des Sozialistengesetzes eine entschiedene und schärfere Vertretung der Arbeiterinteressen sowohl in Bezug auf Vertheidigung der dem Arbeiter gesetzlich garantirten Rechte sowie der berechtigten Forderungen auf Lohn, Zeit und sonstige Arbeits- und Lebens­bedingungen als das wirksamste Mittel zur Förderung der Gewerkvereins- Organisation." Außerdem beschloß der Zentralrath, zum Zweck einer umfassenden regen Agitation in nächster Zeit Flugblätter auf jede zulässige Weise, besonders durch die Presse und durch Rundschreiben an Vereine, Genossenschaften u. s. w. zu verbreiten, worin, unter kürzester Darstellung der wirklichen Ziele, Einrichtungen und Leistungen der deutschen Gewerk­vereine und des Unterschiedes zwischen ihnen und den Fachvereinen 20., die Arbeiter und alle anderen Bevölkerungsklassen zur görbewig der Gewerk­vereins-Organisation dringend aufgefordert werden.

Aus Stadt, Provinz und Nmgegeud.

Drantfnvt a. M 24. September. Mit der Fortsetzung der Mainkanalisirung zunächst bis nach Offenbach soll im nächsten Frühjahre begonnen werden. Das Nadelwehr soll dicht unterhalb der Kaiserlap er­richtet werden, so daß dieselbe nicht herausgesprengt wird. Die Arbeiten am Fechenheimer Grund nehmen einen so günstigen Fortgang, daß aller Wahrscheinlichkeit nach noch in diesem Jahre sämmtliche die Schifffahrt hemmenden Felsen entfernt sein werden. Auch für eine eventuelle Fort­setzung der Mainkanalisirung bis nach Hanau haben schon die nöthigen Voruntersuchungen stattgesunden. Das nächste Nadelwehr müßte alsdann kurz vor Dörnigheim seinen Platz finden. Der Sohn des verstorbenen Standesbeamten Fischer, Reserveoffizier im 11. Feld-Artillerie-Regiment, befehligt jetzt als Hauptmann die Artillerie der Wißmann'schen ostafrika­nischen Kolonialtruppe. Im 88. Lebensjahre verstarb der älteste Anwalt der Stadt Frankfurt, der bei der Eidesleistung 1866 im Kaisersaal viel­genannte Herr Dr. F. Schlemmer. Derselbe war lange Jahre Mitglied des 51er Kollegs und des gesetzgebenden Körpers. (G.-A.)

Darmstadt, 23. Sept. In Hessen bauten im vergangenen Jahr 2100 Tabakpflanzer auf 618 Hektar 454 000 Kilo Tabak im Werthe von 383 000 M. mit 163 000 M. Steuer. (Manuh. Tgbl.)

Würzburg. Einer älteren, sehr begüterten hier wohnenden Wittwe (aus Meiningen) wurde vor einiger Zeit von ihrer Magd die Summe von 19 000 Mk. in Obligationen gestohlen. Die Diebin flüchtete mit ihrer Beute nach Amerika, woselbst sie indeß ermittelt und vor Kurzem festge­nommen wurde. Der größte Theil der entwendeten Summe fand sich noch bei ihr vor.

Auszüge aus dem Amtsblatt Königlicher Regierung zu Cassel.

Langenselbold. Die im Grundbuch von Langenselbold auf den Namen der Kinder der verstorbenen Ehefrau des Schreiners Heinrich Grebe, Wilhelmine, geb. Volz, als: 1) Heinrich, 2) Elisabeth, 3) Johann Kon­rad, 4) Jakob Wilhelm, 5) Wilhelmine, 6) Johann Karl, 7) Georg, 8) Friedrich," 9) Wilhelm und die im Grundbuch von Langenselbold auf den Namen 1) des Iohannes Schießer 4r und dessen Ehefrau; Susanne Maria, geb. Schultheis, hier zu % 2) der vorstehend unter 1 bis mit 9 genannten Geschwister Grebe zu Ua eingetragenen, in der Ge-