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Jugkeich Amtliches gtrgcm für SLcröL- unö LanöKrreis ^anau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die Ispaltige Garmondzeile »d.

deren Saum

10 Pfg.

Die 2 spalt Keile 20 Pfg.

DieSspaltig-Leil« 30 Pfg.

â. 223. Mittwoch den 24. September 1890

Abonnements-Einladung.

Der

„Hanauer Anzeiger"

Mglerch amMchrs Organ für den Stadt- und Landkreis Hanau,

nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hanaus,

bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschuffes, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preusz. Klassen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hananer Anzeiger" seiner st a r k e n Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Herbst 1890 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Montag den 17. November d. Zs. und folgende Tage anberaumt.

Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum 1. Oktober d. Js., Mel­dungen anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir spätestens bis zum 15. Oktober d. Zs. anzubringen.

Die nach §. 4 der Prüfungs-Ordnung vom 22stcn Mai 1890 bei­zubringenden Zeugnisse über Gesundheit, Führung und Lehrthätigkeit können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie in neuerer Zeit ausgestellt sind.

Berlin am 19. August 1890.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: Kügler.

Von jetzt ab sind nach Britisch-Betschuanaland Postan­weisungen bis zum Betrage von 10 Pfund Sterling zulässig.

Ueber die näheren Bedingungen ertheilen die Poftanstalten Auskunft.

Berlin W. am 29. August 1890.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

____von Stephan.

Zn Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf oo^®u?01nm.rn gelegten direkten Kommunalabgaben (Gesetz-Samml. S. 92« ), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steueriahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus dem Betriebs­jahre 1889

bezüglich der Preußischen Strecken der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn ... «ul ...... 65 753,90 Mark festgestellt worden ist.

Berlin am 7. September 1890.

Königliches Eisenbahn-Kommissariat. Bensen.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 3. Februar 1884 Nr. 518 bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß ich den Gold­arbeiter Christian Manns zu Gelnhausen zum Sachverständigen

behufs Untersuchung von Gartenbau- und botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, aus welchen Nicht zur Kategorie der Rebe gehörige Pflänzlinge, Sträucher und sonstige Vegetabilien zur Ausfuhr in die bei der internationalen Reblaus-Konvention betheiligten außerdeutschen Staaten gelangen, sowie behufs Abgabe derjenigen Erklärungen, welche nach §. 4 Nr. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli 1883, betreffend das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaues (Reichsges.-Bl. S. 154) bei den nach den vorbezeichneten außerdeutschen Staaten ftattfindcuden Pflanzensendungen den behördlichen Bescheinigungen zum Grunde gelegt werden müssen,

ernannt und dagegen die den Gärtnern J. G. Nix und Friedrich Becker, beide zu Gelnhausen, ertheilten gleichen Aufträge zurückgezogen habe.

Cassel am 23. August 1890,

Der Ober-Präsident. Graf zu Eulenburg.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Erlasses des Herrn Finanz-Ministers vom 3. September d. J. III. 11502 vom 15. Oktober d. J. ab die Straße Kahl—Groß-Krotzenburg als Uebergangsstraße nach Baiern zugelassen und in Groß-Krotzenburg eine Uebergangsabgabenstelle errichtet wird.

Cassel am 11. September 1890.

Der Provinzial-Steuerdirektor. J. V.: Delius.

Die, im Jahre 1877 in Marburg gegründete landwirthschaft- liche Winterschule hat die Aufgabe, in zwei Winterkurfen Bauernsöhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, zu denkenden Landwirthen zu erziehen und für den landwirthschaftlichen Beruf derart auszubilden, daß sie befähigt sind, ein Landgut rationell zu bewirth­schaften.

Dieser Aufgabe hat die Schule bisher durchaus entsprochen. Die Schüler haben nach Erledigung eines zweijährigen Winterkursus bei Wieder­eintritt in die väterliche Wirthschaft zu deren Hebung wesentlich mitgewirkt und diejenigen derselben, welche wegen ausreichender Hülfskräfte oder aus andere» Gründen in die väterliche Wirthschaft nicht wieder eingetreten sind, haben durch Vermittelung des Direktors der Winterschule als Verwalter auf größeren Gutswirthschaftew Stellung gesunden und den daselbst an sie gemachten Anforderungen in jeder Beziehung genügt.

Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaftlichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne in den landwirthschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen, und zu diesem Zweck ihnen den Besuch der landwirthschaftlichen Winterschale in Marburg für ihre Söhne empfehlen.

Dank der Fürsorge des hohen Kommunal-Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Laboratoriums für chemische, physikalische und mikroskopische Arbeiten wesentlich vervoll­ständigen können und wird weiter durch den Besuch von renomirten Wirth­schaften größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Brennereien, Molkerei- Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.

Der Unterricht des nächsten Winterkursus beginnt Mittwoch den 15. Oktober d. I., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule, Herrn Dr. R. Hesse in Marburg, zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe, welcher auch außerhalb der Schulzeit die Schüler streng überwacht, ist gern bereit, für ein paffendes Unterkommen der Schüler in gut beleumundeten Familien zu sorgen. Für- Wohnung, Verköstigung, Feuerung und Licht hat ein Schüler monatlich 30 bis 45 Mark zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mark für den Winter, wovon die Hälfte beim Beginn des Schulhalbjahres, die andere Hälfte beim Wiederbeginn des Unterrichts im Anfang nächsten Jahres zu ent­richten ist.

Die aufzunehmenden Schüler muffen das 14. Lebensjahr überschritten haben und sich durch ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch aus-