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Nr. 221.

Montag den 22. September

1890

Aöonnements-Mnkadung.

Der

Hanauer Anpiger",

zugleich amtliches Organ für den Stadt- und Landkreis Hanau,

nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hanaus,

bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- md Landkreis Hanan, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der Wichtigsten politischen und Tagesereignisse aus dem Lausenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Privat- Auzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl.

[ Preus;. Klasfen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

' Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der 4Hananer Anzeiger" seiner st a rk e N Verbreitung halber ganz besonders W und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

â Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen ' sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten , Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Nen zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachung. Telegraphische Verbindung mit Ostafrika.

Zwischen Zanzibar einerseits und Bagamopo bj; Dar-es- Salaam an der Ostküste von Afrika andererseits ist eine tele- 'graphische Kabelverbindung hergestellt und in Bagamoyo am 18. September eine Kaiserlich Deutsche Telegraphen an statt eingerichtet worden; in Dar-es-Salaam wird die Eröffnung einer- gleichen Verkehrsanstalt in den nächsten Tagen erfolgen.

Die Wortgebühr für Telegramme aus Deutschland nach Bagamoyo bz. Dar-es-Salaam beträgt 7 M. 85 Pf. Für den inneren Telegraphen­verkehr zwischen Bagamoyo und Dar-es-Salaam gelten die Bestimmungen der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich und der deutsche Tarif: 6 Pf. für das Wort, Mindestgebühr 60 Pf.

Berlin W., 19. September 1890.

#-x_ Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

7 von Stephan.

Bekanntnr amungeK König!. Landrathsamts.

Am 1. Dezember d. J. findet wieder eine allgemeine Volkszählung statt und zwar in ähnlicher Weise wie die Volkszählungen der früheren f Jahre.

Unter Hinweis auf die demnächst den Herren Bürgermeistern der Stadt Windecken und der Landgemeinden, sowie den Herren Gutsvorstehern zuzu­stellenden Anweisungen und Formulare, veranlasse ich die Herren Bürger­meister in Gemäßheit der Anweisung H. II. B. pos. 2 Zählungs-Kom­missionen zu bilden und die Zählbezirke abzugrenzen, auch für letztere die

1 Zähler auszuwählen und sich mit den gegebenen Vorschriften auf das ge­naueste bekannt zu machen.

Die Zählkommissionen haben aus drei Mitgliedern,, zu denen bet Bürgermeister zählt, zu bestehen; für jeden Zählbezirk ist ein Zähler und !

ein Stellvertreter zu bestellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind.

Die Bildung der Zählkommissionen muß bis zum 15. November erfolgt sein und erwarte ich bis dahin bestimmt Bericht, wer die Mitglieder derselben und wer die gewählten Zähler sind. Die Bestimmungen und die bezüglichen Anweisungen für die Kommissionen und Zähler sind alsbald, nachdem solche gebildet resp, bestellt sind, an diese zu vertheilen, damit jenen Personen Zeit bleibt, sich ebenfalls mit den Vorschriften bekannt zu machen.

Um den Ortsbehörden vor der Vollendung der Aufbereitung und Veröffentlichung der Zühlungsergebnisse durch das Königl. statistische Büreau vorläufige Kenntniß des Ergebnisses zu verschaffen, werden, wie dies auch im Jahre 1885 geschehen, doppelte Exemplare von Zählerkontrollisten ver­abreicht, damit das eine von den Zählern als Konzept benutzt und später von der Ortsbehörde zurückbehalten werden kann, während die Reinschrift alsbald zunächst hierher einzusenden ist. Die Herstellung von zwei Exem­plaren der Zählerkontrolliste muß jedoch, wenn der angedeutete Zweck er­reicht werden soll, Seitens der Ortsbehörde bezw. Zählkommission den Zählern zur Pflicht gemacht werden.

Abgesehen hiervon wird von dem Königl. statistischen Büreau auch dieses Mal dafür Vorsorge getroffen werden, daß möglichst bald nach der Zählung den Vorständen der Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern handschriftliche Uebersichten des endgültigen Hauptergebnisses der Zählung zugestellt werden, ohne daß es eines weiteren Antrags bedarf.

Wie im Jahre 1885 soll wieder für jede Stadt, jede Landgemeinde und jeden selbstständigen Gutsbezirk von der Ortsbehörde bezw. Zählkom­mission auf Grund der Zählerkoutrollisten K eine Ortsliste E. zusammcn- gestellt werden, welche durch Unterschrift zu. beglaubigen ist

Den Zählkommissionen wird dringend empfohlen, das Zählungs­material einer sorgfältigen, auf alle Einzelheiten sich erstreckenden Prüfung zu unterwerfen und etwa erforderliche Ergänzungen und Berichtigungen sofort zu veranlassen. Nach beendigter Zählung sind die zum Gebrauche der Zählungskommissionen abgegebenen Exemplare der Bestimmungen und Anweisungen von den Herren Bürgermeistern resp. Ortspolizeiverwaltern wieder in Verwahrung zu nehmen.

Bis spätestens den 22. Dezember d. I. sind die Ortslisten G. von den Herren Bürgermeistern und Ortspolizeiverwaltern hierher einzureichen, während die Einsendung der übrigen Zählpapiere bis spätestens den 31. Dezember d. J. zu bewirken ist und zwar 1) die Zählbriefe nebst einlie­genden Zählkarten nach den darauf befindlichen Nummern und nach Zähl­bezirken geordnet; 2) die unbenutzt gebliebenen Formulare (cfr. II. C. der Anweisung für die Behörden).

Hanau am 18. September 1890.

Der Königliche Landrath

V. 5961 ». Oertze n.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein schwarzes Armband mit goldener Verzierung. Eine Bleifeder mit weißer Kapsel. Zwei Velozipedschlüssel. Ein Notizbuch. Eine Brille.

Zugelaufen: Ein kleiner junger gelber Hund w. Geschl.

Auf gefangen: Ein schwarzes Huhn.

Verloren: Ein goldenes Kettenarmband mit Anhängsel in Herz- . form; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Hanau am 22. September 1890.

EiirlâörrrrcF.

Die stimmberechtigten Wohlthäter der Kinderheilanstalt zu Bad Orb werden hierdurch zu einer Generalversammlung auf

Mittwoch den 24. d. Mts.,

Nachmittags 3 Uhr, nach dem Sitzungssaal des Bürgermeisteramtes zu Orb ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

1) Vorlage der Rechnungen 1888 und 1889.