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F Nr. 210.
Dienstag den 9. September
1890
Amtliches.
Bekanntmachung.
Postanweisungen nach Britisch-Betschuanaland.
Von jetzt ab sind nach Britisch-Betschuanaland Postanweisungen bis zum Betrage von 10 Pfund Sterling zulässig.
Ueber die näheren Bedingungen ertheilen die Postanstalten Auskunft.
Berlin W., 29. Jluguft 1890.
Der Staatsfekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Mit Rücksicht auf die bevorstehenden größeren Truppenübungen wird der von der Stellung und den Befugnissen der Gendarmerie-Patrouillen bei den Manövern handelnde §. 4 des Anhanges zu der durch Allerhöchste Ordre vom 10. Juni 1890 genehmigten Feldgendarmerie-Ordnung in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
§. 4. Stellung und Befugnisse. Landgendarmerie.
1) In den Befugnissen der zu den Manövern herangezogenen Landgendarmen tritt durch das Koinmande eine Aenderung nicht ein. Mannschaften.
2) Den von den Truppen kommandirten Begleitmannschaften wird die Befugniß beigelegt, in Ausübung ihres Dienstes, wie die Wachen, Zivilpersonen vorläufig festzunehmen, welche
^ a. den Anordnungen der Mitglieder der Gendarmerie-Patrouille thât- f lich sich widersetzen oder sonst keine Folge leisten,
b. sich der Beleidigung gegen die Mitglieder der Gendarmerie-Patrouille schuldig machen, falls dje Persönlichkeit des Beleidigers nichr sofort festgestellt werden kann/
3) Militärpersonen gegenüber haben die Begleitmannschaften in Ausübung des Dienstes die Befugnisse eines Wachthabenden.
4) Machen marschirende Truppenbagagen das Einschreiten der Gendarmerie-Patrouille zur Aufrechthaltmttz der Ordnung erforderlich, so ist dies dem Führer der Bagage bezw. dessen Stellvertreter anzuzeigen.
■ Stellt derselbe die ihm kundgegebenen Unregelmäßigkeiten nicht ab, so darf die Patrouille doch ihre Dienstgewalt gegen die ersterem unterstellten Personen nicht geltend machen, und übernimmt dann der Führer die Verantwortung. Die Patrouille macht alsdann dem etwa vorhandenen Gendarmerie-Ofstzier oder Oberwachtmeister, andernfalls unmittelbar dem Leitenden des Manövers über den Vorfall Meldung.
Cassel am 28. August 1890.
Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Ortsvorstände werden hierdurch darauf hingewiesen, daß das Forstgeld für das für dieses Jahr bezogene sog. Looshol; spätestens bis Ende dieses Monats bei der zuständigen Forstkasfe eingezahlt sein muß und daß bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist die im §. 3 des Först- verwerthungs-Gesetzes vom 6. Juni 1873 ausgesprochenen Nachtheile eintreten. Bei Einzahlung des Geldes durch die Post ist die Absendung so zeitig zu bewirken, daß die obige Zahlungsfrist nicht überschritten wird, denn es gilt in diesem Falle nicht der Tag der Absendung, sondern der Tag des Eingangs des Geldes bei der Forstkasse. Das Forstgeld ist in seinem Gesammtbetrage nach §. 3 des Gesetzes vom 6. Juni 1873 aus der Gemeindekasse zu entnehmen und sind daher die Einzelbeträge-von den Holzempfängern für die Gemeindekasse einzuziehen.
Hanau am 4. September 1890.
Der Königliche Landrath
'- 6059 v. Oertzen.
Die Neu-Auflage des Staatsdienstkalenders für den Regierungsbezirk - Kassel ist erschienen und aus der Verlagsverwaltung des reformirten ; Waisenhauses in Cassel zu dem aus den öffentlichen Blättern ersichtlichen ■
Preise von 3 Mark 50 Pfg. und 4 Mark für ein Exemplar zu beziehen. Den Herren Ortsvorständen wird das Werk zur Anschaffung empfohlen.
Hanau am 8. September 1890.
Der Königliche Landrath.
V. 6002 I. V.: Baabe.
Susanne Bechtold zu Bruchköbel hat sich als Hebamme dort niedergelassen und ist auf Grund der mit Note „sehr gut" vor der Direktion der Entbindungs- und Hebammenlehranstalt in Marburg bestandenen Prüfung eidlich verpflichtet worden.
Hanau am 1. September 1890.
Der Königliche Landrath.
V. 6075 I. V.: Baabe.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Kindersonnenschirm.
Verloren: Ein Hundemaulkorb. Ein Hundehalsband und eine Brille.
Hanau am 9. September 1890.
Tagesschau.
Serlitt, 8. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König fuhren heute Morgen um 6^/2 Uhr, wie der „Reichsanz." meldet, auf der Jacht „Hohenzollern" unter dem Salut der bei Holniß und Iller liegenden Kriegsschiffe von Ekensund nach Sonderburg, woselbst Se. Majestät gegen 8 Uhr zu Pferde stieg und Sich in das Manöverterrain begab. Zugleich hatte sich auch Ihre Majestät die Kaiserin in offener vierspänniger Equipage ins Manöverterrain bei Düppel begeben. Um 8 Uhr begann das Manöver bei Sonderburg und Düppel. Nach der Generalidee ist die Ost-Division mit der Panzerflotte gestern Abend an der Ostküste bei Alfen gelandet und I dann auf Sonderburg marschirt; die West-Division steht bei Flensburg und ' Hadersleben; ihde Flotte ist im Kieler Hafen blockirt, nur eine Torpedoflottille ist in Flensburg. Die Ost-Division soll sich des Sundewitt bemächtigen, ihr Gros ist in Hörup, die Panzerflotte im Höruphaff. Die West-Division soll Sundewitt halten, die Ost-Division soll mit Unterstützung der Panzerflotte den Uebergang über den Alsensund nach dem Festland erzwingen und dann durch Flankenangriff von der See aus die West-Division aus der Düppelstellung treiben. Die West-Division will die feindlichen Landungen durch die Torpedoflotte verhindern und ihre Stellung bei Düppel behaupten.
Aus Nübel meldet dasselbe Blatt weiter von heute: Der Angriff der Ost-Division von Sonderburg aus gelang in Folge der Unterstützung durch die Panzerflotte vollkommen. Dieselbe landete in Booten 2000 Mann, welche mit einem Flankenangriff die Düppelstellung der West-Division einnahmen. Die letztere ging auf Frpdendal zurück. Um 10 Uhr war Gefechtspause, während welcher Se. Majestät der Kaiser die Kritik abhielt. Um 11 Uhr wurde das Gefecht wieder ausgenommen. Se. Majestät der Kaiser begrüßte von Sonderburg kommend, Ihre Majestät die Kaiserin bei dem Düppeldenkmal.
Berlin, 8. Septbr. S. M. Kanonenboot „Iltis", Kommandant: Korvetten - Kapitän Ascher, ist am 5. September in Wladiwostock eingetroffen und hat am 6. die Reise nach Chemulpo (Korea) fortgesetzt.
Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich hat ihren Besuch am königlichen Hoflager von Balmoral um drei Wochen verschoben. Sie wird die nächsten zehn Tage in Venedig zubrinxen und dem König und der Königin von Italien im Schlosse Monza unweit Mailand einen Besuch abstatten.
Berlin, 8. Sept. Wie die „N. A. Z." erfährt, ist gestern früh der Elbdamm zwischen Torgau und Falkenberg gebrochen. Der Verkehr wird von Torgau über Wittenberg geleitet.
Berlin, 8. Sept. Anläßlich des durch die Ueberschwemmungen verursachten Schadens in Oesterreich, im Königreich und der Provinz Sachsen, in Schlesien, der Rheinprovinz, im Vorarlberge 2c. bemerkt die „Norddeutsche Allg. Ztg.", daß es nicht darauf aukommt, welche Sprache die Nothleidenden reden, sondern nur darauf, daß es Hilfsbedürftige gibt und daß außer Angehörigen des eigenen Landes solche der benachbarten,