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Nr. 209. Montag den 8. September 1890
Amtliches.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hierdurch erinnert, die in doppelter Ausfertigung aufzustellenden Klassensteuer - Zu- und Abgangslisten pro i Semester 1890/91 nebst Belegen an die Königliche Steuerkasse und die Listen der zu den Klassensienerstufen 1 und 2 durch Zugangsstellung neu veranlagten — in keine Rolle aufgenommenen — Personen ebenfalls in duplo alsbald hierher einzusenden, event. Vacat-Anzeigen zu erstatten.
Hanau den 4. Sept. 1890.
Der Landrath
St. 2772 I. V.: Baabe.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der an das Großher- zogthum Hessen grenzenden diesseitigen Gemeinden und Gutsbezirke werden darauf aufmerksam gemacht, daß nach Vereinbarung mit den Großherzogl. Hessischen Kreisbehörden die gemeinschaftliche Begehung der Landeshoheitsgrenze am 1. Oktober stattfindet.
Ich ersuche Sie, sich mit den betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien über Stunde des Beginns des Grenzbegangs und den Ort der Zusammenkunft ic. rechtzeitig in Benehmen zu setzen und entweder selbst, oder durch den Beigeordneten den Termin wahrzunehmen.
Das gemeinschaftlich aufzunehmende Protokoll über die bei dem Grenzbegang bemerkten Mängel ist nebst der Gebühren-Liquidation bis zum 6. Oktober er. hierher einzureichen.
Hanau am 3. September 1890.
MM Der Königliche Landrath.
E V. 6084 I. V.: Baabe.
Bei den Königlichen Unterofftzier-Schulen können im Monat Oktober d. I. noch Freiwillige zur Einstellung gelangen und hierzu Anmeldungen bei dem Königlichen Bezirkskommando zu Frankfurt a/M. stattsindeuK
Hanau am 5. September 1890.
Der Königliche Landrath.
M. 4083 I. V.: Baabe.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Cigarrentasche. Zwei Stück Pferdeohrenkappen. Ein schwarzer Regenschirm, bei Anton Kalb, B. Bahnhofstraß, stehen geblieben.
Verloren: Eine goldene Damenuhr mit Kettchen, ohne Glas; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein kl. Kindersonnenschirm.
Hanau am 8. September 1890.
Bekanntmachung.
Trotz des mehrfachen Hinweises in den hiesigen Lokalblättern wie wichtig es für die Arbeitnehmer ist, daß sie sich im Hinblick auf das demnächst in Kraft tretende Jnoaliditäts- und Altersversicherungsgcsetz schon jetzt die Nachweise über ihre Beschäftigung seit dem 1. Januar 1886 und über etwa in dieser Zeit überstandene Krankheit behufs Sicherung einer Rente und Erwerbung der durch die Uebergangsbestimmungcn des Gesetzes gewährten Vortheile beschaffen, ist diesseits die Wahrnehmung gemacht worden, daß in den betheiligten Kreisen bis jetzt nach dieser Richtung fast noch gar nichts geschehen ist.
Ich mache deshalb alle Betheiligten in ihrem eigenen Interesse wiederholt auf die in Nr. 89 der Hanauer Zeitung und in der Beilage des Hanauer Anzeigers vom 10. April d. J. (Nr. 87) enthaltene Darstellung aufmerksam. Herr Verwalter Clasen im hinteren Rathhausgebäude gibt auf mündliche Anfrage bereitwillig jede Auskunft.
Hanau den 5. September 1890.
Der Oberbürgermeister W esterburg.
Tagesschau.
Berlin, 6. September. Der „Reichsanzeiger" bringt den Wort
laut des Toastes des Kaisers auf das neunte Armeekorps bei dem vorgestrigen Paradediner, worin es nach dem Ausdrucke des Dankes an das Armeekorps heißt: Wir stehen hier auf historischem Boden, auf welchem unsere'Waffen mit den österreichischen zusammen blutige Lorbeeren siegreich erfochten.
Berlin, 6. Septbr. Durch Beschluß des Bundesraths ist der §. 27 der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1878 S. 341) folgendermaßen abgeändert worden: „Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit für Züge und einzeln fahrende Lokomotiven wird durch die Landesaufsichtsbehörde festgestellt. Größere Geschwindigkeiten als 30 km in der Stunde bis zu der größten zulässigen Geschwindigkeit von 40 km in der Stunde dürfen nur gestattet werden auf normalspurigen Bahnstrecken mit eigenem Bahnkörper und nur für Personenzüge, welche nicht mehr als 20 Wagenachsen führen und mit durchgehenden Bremsen versehen sind. Die nach §. 24 Absatz 1 mindestens erforderliche Anzahl der zu bremsenden Räderpaare muß bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 km in der Stunde um ein gewisses Maß erhöht werden, welches von der Landesaufsichtsbehörde unter Zustimmung des Reichs'Eisenbahnamts festzusctzen ist. Die Betriebsmittel, welche in diese schnellfahrenden Züge eingestellt werden, müssen den bezüglichen Bestimmungen in den Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands entsprechen."
Berlin, 6. Sept. Für die Karl-Peters-Stiftung sind bis jetzt 47,134 M. eingegangen, davon von Krupp in Essen 10,000 M.
Berlin, 6. September. Die Wiederwahl des Herrn v. Forckenbeck zum Oberbürgermeister von Berlin auf eine weitere zwölfjährige Amtsdauer hat nunmehr die kaiserliche Bestätigung erhalten.
Berlin, 6. September. Der Dichter Gustav zu Putlitz ist gestern auf seinem Gute in Retzien gestorben.
Fürst Bismarck hat in der in Kissingen erscheinenden „S.-Ztg." folgendes Dankschreiben erlassen: „Kissingen, den 3. September 1890. Indem ich lebhaft bedauere, daß es mir nicht möglich ist, die mir zu den Jahrestagen der Schlacht von Sedan übersandten schriftlichen und telegraphischen Begrüßungen, meinem Bedürfniß entsprechend, einzeln zu beantworten, erlaube ich mir, den Herren, die mich mit ihren Grüßen beehrt haben, auf diesem Wege von Herzen zu danken, v. Bismarck."
Die „Köln. Z." schreibt: Aus die Einladung des „Krebs", Verein jüngerer Buchhändler in Berlin, hatte sich eine große Anzahl Berliner- Buchhändler am Abend des 2. September im Saale des Brandenburger Hauses zu einer gemeinsamen Feier des Sedantages versammelt. Die mit größtem Beifall aufgenommene Festrede würdigte insonderheit den Einfluß jenes großen Sieges auf die moralische Größe Deutschlands und die Wiederbelebung deutschen Geistes und deutschen Nationalbewußtseins. Nach der Festrede, die mit einem begeistert aufgenommenen Hoch auf das deutsche Reich schloß, blieben die Theilnehmer bei einem Kommers und patriotischen Deklamationen und Ansprachen noch längere Zeit vollzählig beisammen. Der harmonische Verlauf dieser würdigen patriotischen Feier unter so allgemeiner Betheiligung dürste wohl der beste Beweis dafür sein, daß die Angehörigen des Berliner Buchhandels weit entfernt davon sind, reichs- seindlichen oder sozialdemokratischen Bestrebungen zu huldigen und daß gegenteilige Meldungen höchstens auf ganz vereinzelte Beobachtungen fußen können.
Gravenstein, 6. September. Vormittags fand die Jnspizirung der Manöverflotte durch den Kaiser statt. Morgens 8 Uhr setzten die Schiffe der Manöverflotte Topflaggen auf. Das österreichische Geschwader führte die deutsche Kriegsflagge am Großmast. Der Kaiser begab sich von dem „Hohenzollern" an Bord des. Panzerschiffes „Baden", des Flaggschiffes des Vizeadmirals Deinhard. Die Kaiserin, Herzog Ernst Günther, Prinz Ferdinand und Prinzessin Mathilde von Schleswig - Holstein fuhren mit der Stationspacht „Fareivell" an Bord des „Hohenzollern" und folgten mit derselben der Manöverflotte, welche um 8V2 Uhr die Anker lichtete und nach Sonderburg in See ging. Hier fand das kriegsmäßige Manöver der aus acht Panzerschiffen, einer Kreuzerkorvette, drei Avisos und 21 Torpedobooten bestehenden Manöverflotte statt, wozu die vorher nicht bekannt gegebene Aufgabe vom Kaiser selbst gestellt war. Die Schulschiffe „Luise", „Niobe", „Mars", sowie die österreichische Flotte waren vor Anker geblieben.