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Nr. 208. Samstag den

Amtliches.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsawts.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hier­durch erinnert, die in doppelter Ausfertigung aufzustellenden Klussen- fieiter Zu- und Abgangslisten pro i. Semester 1890/91 nebst Belegen an die Königliche Steuerkasse und die Listen der zu den Klassensteuerstusen 1 und 2 durch Zugangsstellung neu veranlagten — in keine Rolle aufgenommenen — Personen ebenfalls in duplo alsbald hierher einzusenden, event. Vacat-Anzeigen zu erstatten.

Hanau den 4. Sept. 1890.

Der Landrath

St. 2772 I. V.: Baabe.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der an das Großher- zogthum Hessen grenzenden diesseitigen Gemeinden und Gutsbezirke werden darauf aufmerksam gemacht, daß nach Vereinbarung mit den Großherzogl. Hessischen Kreisbehörden die gemeinschaftliche Begehung der Landeshoheits­grenze am 1. Oktober stattsindet.

Ich ersuche Sie, sich mit den betreffenden Großherzoglichen Bürger­meistereien über Stunde des Beginns des Grenzbegangs und den Ort der Zusammenkunft rc. rechtzeitig in Benehmen zu setzen und entweder selbst, oder durch den Beigeordneten den Termin wahrzunehmen.

Das gemeinschaftlich aufzunehmende Protokoll über die bei dem Grenzbegang bemerkten Mängel ist nebst der Gebühren-Liquidation bis zum 6, Oktober er. hierher einzureichen.

Hanau am 3. September 1890.

Der Königliche Landrath.

dr> 6084 Z. V.: Baabe.

Die nachstehend abgedruckte Polizeiverordnung vom 15. Dezember' 1888, die Einerntung des Obstes betreffend, wollen die Herren Bürger­meister in ihren Gemeinden veröffentlichen lassen.

Hanau am 26. August 1890.

Der Königliche Landrath.

V. 5852 I. V.: Baabe.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§. 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes­theilen, in Verbindung mit dem §. 142 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung des Kreis-Ausschusses für den Unifang des Landkreises Hanau folgende Polizei-Verordnung erlasfen:

§ . 1. Der Tag des Beginns der Aepfelernte wird in den einzelnen Gemeinden des Kreises durch Beschluß des Gemeinderaths festgesetzt.

§ . 2. Wenn die Einerntung einzelner Frühsorten von Aepfeln vor dem durch Beschluß des Gemeinderaths festgesetzten Tage von den Eigen­thümern gewünscht wird, so kann ausnahmsweise die Erlaubniß von dem Bürgermeister ertheilt werden.

§ . 3. Der Tag des Beginns der Aepfelernte ist wenigstens 3 Tage vorher bekannt zu machen.

§ . 4. Auf Gärten und völlig eingefriedigte Grundstücke findet diese Verordnung keine Anwendung.

§ . 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnunz werden mit Strafe von 3—30 M. resp, mit entsprechender Haft belegt.

§ . 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Hanau am 15. Dezember 1888.

Der Königliche Landrath

7721 Gf. Bismarck.

Daniel Schmidt zu Oberdorfelden ist als Vieh- und Fleischbeschauer dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet worden.

Hanau am 1. September 1890.

Der Königliche Landrath.

V 5975 I. V.: Baabe.

6. September 1800

Bei den Schafheerden zu Büdingen, Diebach a/H. und Düdelsheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 3. September 1890.

Der Königliche Landrath

V. 6106 v. Oertzen.

Auf einem Gehöfte in Rückingen ist an 8 Stück Rindvieh die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Hanau am 5. September 1890.

- Der Königliche Landrath.

V. 6104 I. V.: Baabe.

In Hörstein, Bezirksamts Alzenau, ist auf 2 Gehöften die Maul- und Klauenseuche unter dem Rindvieh ausgebrochen.

Hanau am 6. September 1890.

Der Königliche Landrath.

V. 6120 I. V.: Baabe.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Ein Rebhuhn.

Hanau am 6. September 1890.

Bekanntmachung.

Trotz des mehrfachen Hinweises in den hiesigen Lokalblättern wie wichtig es für die Arbeitnehmer ist, daß sie sich im Hinblick «uf das dem­nächst in Kraft tretende Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz schon jetzt die Nachweise über ihre Beschäftigung seit dem 1. Januar 1886 und über etwa in dieser Zeit überstandene Krankheit behufs Sicherung einer Rente und Erwerbung der durch die Uebcrgangsbestimmungen des Gesetzes gewährten Vortheile beschaffen, ist diesseits die Wahrnehmung gemacht worden, daß in den bethelligten Kreisen bis jetzt nach dieser Rich­tung fast noch gar nichts geschehen ist.

Ich mache deshalb alle Betheiligten in ihrem eigenen Interesse wieder­holt auf die in Nr. 89 der Hanauer Zeitung und in der Beilage des Hanauer Anzeigers vom 10. April d. J. (Nr. 87) enthaltene Darstellung aufmerksam. Herr Verwalter Clasen im hinteren Rathhausgebäude gibt aus mündliche Anfrage bereitwillig jede Auskunft.

Hanau den 5. September 1890.

Der Oberbürgermeister

Westerburg. •

Tagesschau.

Berlin, 5. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König fuhren heute früh um 7 Uhr an Bord der „Hohenzollern" nach Wassersleben, um dort zu Pferde zu steigen und dem in der Gegend von Bau stattsindenden Korps Manöver beizuwohnen.

Berlin, 5. Septbr. S. M. Fahrzeug „Loreley", Kommandant: KorvettewKapitän von Henk, ist am 4. d. Mts. in Konstantinopel eingc- troffen.

Flensburg, 5. September. Das heutige Manöver, welches nördlich von Flensburg stattfand, verlief auf das glänzendste. Das neunte Armee­korps hatte einen markirten Feind östlich nach Sundewitt zurückzudrängen, Der Kaiser hielt sich vorwiegend bei dem markirten Feinde auf. Die Abdrän­gung gelang nicht. Die Kaiserin, welche überall enthusiastisch begrüßt wurde, wohnte den Manövern von der Anhöhe bei Krusau aus bei.

An der Spitze der von der Stadt Parchim ausgehenden Bemühungen, dem Feldmarschall Grafen Moltke an seinem Geburtstage eine Ehrengabe zu weihen, stehen die drei Reichstagsabgeordneten Graf Schlieffen (deutschkons.), Büsing (naL-Lb.j und Dr. Pachnicke (deutschfreis.). Das Unternehmen, dem gegenüber erfreulicherweise aller Parteihaver schweigt, findet allseitige Anerkennung und Theilnahme.

Humburg, 5. Sept. Aus Zanzibar eingegangene duckte Nach­richten bestätigen, daß der deutsche Postdampfer „Reichstag" im Innern des Hafens von DauesSalaam gestrandet ist. Der Kreuzer „Schwalbe" ist zur Hilfeleistung dorthin abgegangen. (Rh. K.)

Dresden, 5. September. (K. Z.) Das königliche Hoflager mußte