WiwtlMflHI* P«»:
S«hrNch 9 Watt |«l6j.«)».50W ' „«kteljthrNch a Marl 15 Pf,.
Kür -»«wârtig- Ldonnenten
Kit dem betreffe».
•an Postaufschlag.
Die einzelne Nummer 10 Pjg.
Hamuer An) tiyr.
Iugceich Amttichss ^rgcm für Stcröt- und Landkreis Kuncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Jufertl»«,.
Prei,:
Die ifpaltige «armondzeile it.
deren Raum
1« Pfg.
Die Sspalt. Zeile
20 Pf.,.
Di-Sspaltig-Zeile
30 Pfg.
Nr. 166.
Samstag den 19. Juli
1890
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- win uz ahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Dammas. Liliental.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Der Termin zur Erörterung der Einwendungen gegen die Erweiterung der Hammerschlag'schen Seifenfabrik in Fcchenheimer Gemarkung wird auf
den 23. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, verlegt, wovon die Betheiligten hierdurch in Kenntniß gesetzt werden.
Hanau am 17. Juli 1890.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses Königliche Landrath
A. 1164______________________v. Oertzen.______________________________
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein kleiner Kinderschuh. Eine Rolle schwarzes Futter.
Verloren: Eine Velozipedpeitsche. Ein Hundemaulkorb mit Zeichen Nr. 37. Ein Paar Plüschpantoffel.
Vom Wasenmeister am 18. d. Mts. eingefangen: Ein weißer Pinscher m. Geschl.
Gelandet in Großauheim am 17. ds. Mts. im Main einen gejochten Floßboden.
Hanau am 19. Juli 1890.
t Das X Deutsche Bundesschietze«.
Eine Woche lang ist in der Reichshaupstadt das X. Deutsche Bundes- schießen gefeirt worden. Das Fest ist gut verlaufen, von keiner Seite gestört worden, und die Theilnehmer werden mit Befriedigung wieder in ihrer Heimath augelangt sein.
Jetzt wo es beendet ist, wird es gestattet sein, sich über die Bedeutung des Festes auszusprechen, ohne daß man dadurch in Gefahr geräth, die Rolle eines Friedensstörers zu spielen.
Der Deutsche Schützenbund ist am 13. Juni 1861 in Gotha gegründet
worden. Herzog Ernst von Koburg-Gotha hat in seinen Denkwürdigkeiten Band III an mehreren Stellen über die Motive der Gründung, sowie über die Tendenzen, welche bei den Festen obwalteten, sich ausgesprochen. Damals gab es noch kein einheitliches Deutschland, und man wird es jetzt, wenn man sich auf einen objektiven Standpunkt stellt, verstehen, daß der Drang, das Vaterland zu einigen, auch der vielen Schützengildrn in Deutschland sich bemächtigte. „Die bürgerlichen Schützenvereine" —- so sagt der Herzog in seinen Memoiren — „erhoben sich in politischer Beziehung zu der Absicht großer einheitlicher Verbände; es kam der Wunsch hinzu durch Uebung im Gebrauch der Schießwaffe dem Vaterland für alle Fälle der Gefahr zu dienen . . . Ueberall zeigten sich die besseren Elemente geneigt ihren nicht selten zu bloßen Vergnügungsvereinen herabgesunkenen Gesellschaften einen tieferen patriotisch - sittlichen Hintergrund zu verleihen." Weiter bezeugt der hohe Verfasser aber, daß in manchen Städten und Kreisen hierbei auch eine politische Tendenz demokratischer Natur, welcher unverhült einen Gegensatz zu den bestehenden Staatseinrichtungen zeigt, zum Vorschein kam. „Man träumte von einer gründlichen Umgestaltung der ganzen Wehrverfassung, Beseitigung der stehenden Heere, Einführung von Jugendwehren und Gründung eines Volksheeres." Es waren also nationale, aber auch demokratische Tendenzen, welche bei der Gründung verfolgt wurden. Zu dem. I. Deutschen Bundesschießen in Frankfurt a. M. am 12. Juli 1862 wurde in dem Einladungsschreiben die nationale Tendenz betont: „Deutsches Volk — so heißt es darin — Du willst die Einheit des Vaterlandes! Laß das erste deutsche Bundesschießen ein teures und wahres Zeugniß sein des Einheitsgedankens und Deines Einheitsstrebens." Aber nicht nur Alles, was der Liberalismus an hochangesehenen Namen aufzuweisen hatte, eilte nach Frankfurt, sondern auch die Demokraten, welche republikanischen Tendenzen huldigten: es war ein Fest hochpolitischen Karakters. Der Herzog hatte alle Mühe, den letzteren Tendenzen entgegenzutreten und vor thörichten Anschauungen uud Beschlüssen zu warnen. Immerhin verlief das Fest ruhig, und was man auch gegen das I. Bundesschießen sagen mochte, es war ein Fest gewesen, welches vorwiegend die Einigung Deutschlands erstrebte.
Diese Tendenz hatten ebenso die folgenden Feste. Wir brauchen heute nicht darüber zu streiten, ob sie in diesem Sinne wirklich etwas geleistet haben. Man wird heute unbefangen dem Herzog zustimmen können, wenn er sagt, daß gerade die Annäherung, welche auf diesen Festen die verschiedenen deutschen Stämme suchten und fanden, wesentlich mit zu der Ausgleichung der Gegensätze und der Aussöhnung beigetragen haben, welche dem großen deutschen Krieg des Jahres 1866 auf dem Fuße folgte.
Hiermit kann man nachträglich die Berechtigung der damaligen Schützenfeste von rein historischem Standpunkt anerkennen, ohne sich dadurch etwas zu vergeben, daß man als Politiker damals über die Feste, und insbesondere über deren demokratischen Tendenzen, den Stab gebrochen hat.
Was aber kann heute wohl ein Bundesschießen für einen politischen Zweck haben? Der Zweck der nationalen Einheit ist erfüllt, wenn auch nicht auf dem Wege der Schützenfeste. Die Einheit und das Bewußtsein der einheitlichen Zusammengehörigkeit zu pflegen, würde freilich eine fernere Aufgabe sein können. Diese aber hat die natürliche Voraussetzung, daß die Einheit in Gefahr geräth oder zusammenzubrechen droht, eine Voraussetzung, die — Gott sei Dank! — hinfällig ist. Das Bundesschießen sollte bei seiner Gründung eine Art „Vorparlament" sein, — jetzt haben wir ein Parlament als den Ausdruck der Reichseinheit, gegen welchen doch alle Schützenfeste — sofern sie politische Bedeutung beanspruchen — verblassen. Was ferner aber die andere Tendenz, welche bei der Begründung sich geltend machte, die demokratische, anbetrifft, so sind wir — Dank der Stärkung des monarchischen Bewußtseins — so weit vorgeschritten, daß kaum ein einziger von den heutigen Theilnehmern sich dafür begeistern wird. Und um schließlich noch des Karakters der Festtheilnehmer zu gedenken, so befand sich diesmal unter ihnen auch nicht ein einziger politischer Name.
Das Bundesschießen hat hiernach seine politische Rolle völlig ausgespielt und es ist nichts weiter als ein Vergnügungsfest geblieben. Die Abhaltung solcher Feste wird man den Theilnehmern gewiß nicht verwehren wollen, zumal speziell das soeben verflossene nach keiner Richtung hin politischen Anstoß erregt hat. Im Gegentheil, man darf sich über den Geist freuen, der dabei zum Ausdruck kam: es wurde nicht nur des Kaisers und