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Nr. 163.

Mittwoch den 16. Juli

1890

Amtliches.

Bekanntmachung.

Nach einer Mittheilung der Portugiesischen Postverwaltung dürfen Postpackete (colis postaux) nach Portugal bis aus Weiteres auf dem Wege über Spanien nicht eingeführt werden.

Derartige Sendungen werden daher einstweilen nur zur Beförderung auf dem Seewege (ab Hamburg oder Bordeaux) angenommen.

Berlin W., 7. Juli 1890.

Reichs-Postamt, I. Abtheilung.

In Vertretung: Dambach.

Bekanntmamungen König!. Landrathsamts.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 und das Feldmesser-Reglement vom ^ ^^ ^^ Ges. S. 1871 S. 101 und 1885 Seite 319 wegen Ordnung und Be­aufsichtigung des Geschäftsbetriebes der auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften vereidigten Landmesser mache ich die Herren Bürgermeister darauf aufmerksam, daß nach §. 14 der Gewerbeordnung der Landmesser (Feldmesser) zweifellos verpflichtet ist, da, wo er sich als solcher niederlassen will, bei der Ortsbehörde seinen Geschäftsbetrieb anzumelden und sich über den Besitz der Bestallung sowie über die erfolgte Vereidigung auszuweisen. Ebenso hat auch für den Fall des Wegzugs oder aus anderen Gründen

die Abmeldung zu geschehen.

Ich weise demgemäß die Herren Bürgermeister an, die Anzeigen von der Niederlassung, Anmeldung und Abmeldung eines vereideten Landmessers behufs Einreichung an den Königlichen Regierungs-Präsidenten mir ein­tretenden Falles zuzusenden.

Die vorstehenden Bestimmungen erstrecken sich nicht auf die bei den Auseinandersetzungsbehörden und die in der Katasterverwaltung beschäftigten Landmesser. Von der Aufsicht der Verwaltungsbehörden sind ferner die­jenigen Landmesser ausgeschlossen, welche zu Kommunalverbänden, öffentlichen Verbänden u. s. w. in einem Dienstverhältniß stehen, durch welches ihre Befugniß, nebenbei auch Aufträge dritter Personen auszusühren, ausge­schloffen wird.

Hanau am 10. Juli 1890.

Der Königlichst: Landrath

V. 4469 v. Oertzen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachfolgende Bekanntmachung des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 15. Juli 1890.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 19. Juli, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Weitere Besprechung des Vortrags vom 31. Mai über die Errich­tung von Raiffeisen'schen Darlehnskassen.

2) Bericht über die landwirthschaftlichen Ausstellungen in Straßburg und Marburg.

3) Verminderung der Sperlinge.

Der Vorstand.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vor­schriften in Erinnerung gebracht:

1) Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänz­lich verboten.

2) Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im

Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeich­net sind.

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.

4) Das Baden im offenen Main längs der Philippsruher Straße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloß­gartens, sowie

5) das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist ver­boten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 17. Mai 1890.

Der Königl. Landrath

P. 3208,__v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Rolle Pauspapier. Eine silberne Armspange. Ein Briefkouvert mit 10 Pf. und ein Portemonnaie mit 20 Pf. Inhalt (auf der Post liegen geblieben).

Hanau am 16. Juli 1890.

t Die Landwirthschaft im Jahre 1889.

Wenn auch die Ernteftatistik für das Jahr 1889/90 noch nicht vor- licgt, so steht doch fest, daß Deutschland in der Ernteproduktion einen nicht unerheblichen Ausfall zu erleiden hatte. Nur hieraus läßt sich einmal die Steigerung der Einfuhr, sodann die Verringerung der Ausfuhr, und drittens die Steigerung des Preises für Cerealien erklären. Die gleichen Erscheinungen sind auch bezüglich der anderen landwirthschaftlichen Erzeugnisse zu konstatiren.

Die Einfuhr von Getreide hat sich im Jahre 1889 um 1 091 251 Tonnen oder dem Werthe nach um 158,1 Millionen Mark gegen das Vorjahr vermehrt; davon entfallen auf Roggen 54,7 Millionen, auf Gerste 41,4 Millionen, auf Weizen 26,5 Millionen Mark. Weiter hat sich die Einfuhr an anderen landwirthschaftlichen Produkten erhöht, Schmalz um 20,7 Millionen, Eier um 7,5 Millionen, Fleisch um 7 Millionen, Butter um 8 Millionen, Obst und Küchengewächse um 9,2 Millionen Mark. Auf der anderen Seite ist die Ausfuhr an landwirthschaftlichen Produkten zurückgegangen und zwar in Weizen, Roggen, Hafer, Buchweizen und Gerste, Hülsenfrüchten, Milch, Butter, und Käse, Melasse, Stärkezucker und Stärkesirup, Bier, Branntwein und Wein, wogegen sie in Fleisch und Hopfen gestiegen ist.

Die Einfuhr von Vieh hat sich nicht unerheblich gehoben. Die Bedeutung hiervon für die Landwirthschaft unterliegt indeß verschiedenen Gesichtspunkten. Da in den Jahren 1887 und 1888, besonders in letzterem Jahre, die Futterernte und außerdem auch die Strohernte gering gewesen war, hatte der Viehstand in Deutschland sehr bedeutend eingeschränkt werden müssen. Das Jahr 1889 aber hat mit seiner reichen Futterernte eine Ergänzung des Viehstandes ermöglicht. In Folge dessen wurden an Kühen, Stieren (Bullen) und Jungvieh 45 078 Stück mehr als im Jahre 1888 eingeführt, die vielleicht später gewinnbringende Viehhaltung also vergrößert. Das eingeführte Vieh mußte aber zu gesteigerten Preisen gekauft werden. Dagegen hat sich der Export von lebendem Rindvieh ver­ringert, wenn auch der Export von geschlachtetem Rindvieh sich vermehrt hat. Was nun weiter das Schweine - Einfuhrverbot aubetrifft, so hat dieses, entgegen allen Erwartungen, keinen Rückgang in der Einfuhr gehabt. Im Jahre 1888 wurden 291 799 Schweine eingeführt, im Jahre 1889 dagegen 327 649. Was aus den nördlichen, östlichen und südöstlichen Ländern nicht eingeführt werden konnte, wurde aus den Niederlanden, Frankreich, Italien und Großbritannien eingeführt; die Konkurrenz des Auslandes war also auf diesem Gebiete für die Landwirthschaft nicht geringer als im Vorjahr. Statt dessen hat die Landwirtschaft weniger Schweine ausführen können wie im Vorjahr. Freilich erhöhte sich der Preis für ausgesührte Schweine erheblich, von 67,5 Mark aus 106 Mark. Zu die^r Preissteigerung mag die Einschränkung der Schweinezucht und Schweinemast in Deutschland zur