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Nr. 160.
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Samstag den 12. Juli
1890
Amtliches.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klaffen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- winuz ahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen, Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
ZurUnterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotteric-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Dammas. Liliental.
In Gemäßheit des §. 5 des Geschäftsregulativs für die Kreis- Ausschüffe mache ich hiermit bekannt:
Der Kreis-Ausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September. Während der Ferien werden Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Hanau am 3. Juli 1890.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses
A. 1048 v. Oertzen.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Jmpfordnung
für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:
Kestelstadt: Dienstag den 22. Juli, Nachmittags 4 Uhr, Impfung, 29. „ „ 4 „ Revision.
ff ff
Dörnigheim: Mittwoch
den 23. Juli, Nachmittags 3 Uhr, Impfung,
I 30. „ " - -
„ 23. „
. 30. „
Wachenbuchen: Sonnabend den 26. Juli, Nachm. 3
„ „ 2. August, „ 3
Mittelbttchen: „ „ 26. Juli, „ 4l/ä
„ „ 2. August, „ 4Vi
im Rathhaussaal der betr. Gemeinden.
Hochstadt
ff
ff
ff
ff ff
3
5
5
ff ff ff ff ff ff ff
Revision. Impfung, Revision. Impfung, Revision. Impfung, Revision,
Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäfts vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt pro 1886 Seite 105) aufmerksam und erwarte insbesondere genaue Befolgung der zu Anlage III. für die Ortspolizeibehörden
gegebenen Vorschriften.
Hanau am 10. Juli 1890.
Der Königliche Landrath
A. 1067 ®. Oertzen.
Die mit Einzahlung der Beiträge für die landwirthschaftlichc Unfallversicherung rückständigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden an Umgehende Erledigung der Angelegenheit hierdurch erinnert.
Hanau am 10. Juli 1890.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Zum Zwecke der von dem Herrn Stempel-Fiskal in Aussicht genommenen Stempel-Revision ersuche ich die Herren Bürgermeister
1) die bisher der Stempel-Revision noch nicht unterzogenen Rechnungen und Beläge der Gemeinden aus den Jahren 1888/89 und 1889'90;
2) alle sonstigen in dem gedachten Zeitraum in Verwaltung des Gemeindevermögens aufgenommenen, den Rechnungsbelägen nicht einverleibten Verhandlungen binnen 8 Tagen hierher einzureichen, mögen diese Verhandlungen nach Ansicht der Ortsvorstände stempelpflichtig sein oder nicht.
Als solche Verhandlungen werden insbesondere bezeichnet diejenigen über den Verkauf von Holz, Lohe, von Gras, von Heu, von Grummet, von Streu und Obst; über Verpachtung der Gemeinde-Gebäude, Aecker und Wiesen, der Fischerei, der Jagd, des Fleischhellers, der Verbrauchsabgabe von Bier und Branntwein, über das Halten des Zuchtviehes, über Verpflegung armer Personen, über Verdingung von Arbeiten zur Unterhaltung der Straßen, Wege und Brücken, über den Bau von Gemeinde-Gebäuden, Schulen oder Kirchen, über Annahme von Holzhauern — und zwar alle diese Verhandlungen ohne Rücksicht auf das Geldobjekt und auf die Form, in welcher dieselben ausgenommen sind.
Sollten dergleichen Verhandlungen sich in den Beschluß Protokollbüchern befinden, so sind diese letzteren entweder zur Einsicht vorzulegen oder Abschriften der betreffenden Verhandlungen einzuscnden.
Ich ersuche die Herren Ortsvorstände um recht gewissenhafte und Vollständige Vorlegung der bezeichneten Verhandlungen, um dem Herrn Stempelftskal auf diese Weise die sofortige und vollständige bezw. endgültige Revision zu ermöglichen.
Hanau am 5. Juli 1890.
Der Königliche Landrath
4518 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Paar schwarze Damenhandschuhe. Ein Portemonnaie mit einem Schirmzeichen von Ph. Heinzinger hier. Ein gelber Kinderhandschuh (rechter).
Hanau am 12. Juli 1890.
General-Anwaltfchaftsverbänd ländlicher Genoffenschaften für Dentfchland.
<A. d. Köln. Ztg.)
Köln, 10. Juli. In der gestrigen Hauptversammlung, die ungemein zahlreich aus allen Theilen Deutschlands besucht war, wurde zum Vorsitzenden der stellvertretende Vorsitzende der landwirthschaftlichen Lokal- abtheilung Köln, Gutsbesitzer Kaulen, gewählt, der die Berathungen mit einem Hoch auf unsern Kaiser, den Pfleger einer großen, für die Landwirthschaft scgenbringcnden Friedenspolitik, eröffnete.
Oberbürgermeister Becker (Köln) begrüßte warm das Bestreben des Verbandes, den ländlichen Kredit wieder auf eine gesunde Grundlage zu stellen und den Landmann vor wucherischer Ausnützung zu wahren, ein Ziel, das jeden patriotisch gesinnten Mann aufs wärmste interesstre. Auch für die großen Städte sei es von besonderer Bedeutung, daß thatkräftige Landleute unter uns wirthschafteten, als Unterlage eines gesunden Staatswesens. Auch Köln besitze seit der Eingemeindung ein ziemlich weit ausgedehntes ländliches Gebiet, auf welchem sich gutn" Theil eine recht segensreiche Wirksamkeit entfaltet habe. Deshalb nehme die Bürgerschaft an den Berathungen wärmsten Antheil.
Generalanwalt Raiffeisen jun. (Neuwied) erstattete sodann den