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Nr. 159.
Freitag den 11. Juli
1890
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Vermuthlich auf dem Bahnhöfe zu Wilhelmsbad ein goldener Ring mit 3 Steinen.
Gefunden: Ein Maaßstab zum Zulegen in Form eines Fächers. Ein leeres Cigarrenetui. Ein Schreibheft. Ein Gesindcdienstbuch für Heinrich Geipel aus Orb. Eine Mundharmonika.
Entlaufen: Ein Fuchshund mit schwarzen Abzeichen, m. Geschl.
Vom Wasenmeister am 9, d. Mts. ein gefan gen: Ein schwarzer und ein gelber Pinscher, sowie ein gescheckter glatthaariger Spitz, sämmtl. m. Geschl.
Hanau am 11. Juli 1890.___________________________________
Tagesschau.
Berlin, 10. Juli. Der „Reichsanzeiger" Nr. 165 veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts- Etat für das Etatsjahr 1890/91, vom 5. Juli 1890. — 2) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91, vom 5. Juli 1890. — 3) Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1890/91, vom 5. Juli 1890. — 4) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und der Post und Telegraphen, vom 5. Juli 1890.
Berlin, 10. Juli. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht in feiner heutigen ersten Beilage den Wortlaut des deutsch-englischen Abkommens vom 1. April d. Js. in deutscher und englischer Sprache.
Berlin, 10. Juli. Die Mitglieder des Bundesraths sind meist von hier abgereist. Die Bundesarbeiten ruhen vorläufig gänzlich. Wie es heißt, wären große gesetzgeberische Aufgaben für die nächste Zeit nicht zu erwarten, da man bezüglich der nächsten Tagung des Reichstags das Hauptgewicht auf den Abschluß der Arbeiterschutzgesetzgebung lege. Diese, die Feststellung des nächstjährigen Reichshaushalts und der Rest der in der letzten Tagung unerledigten Gegenstände bilden einen Arbcitsumfang, der an sich schon ziemlich lange Zeit zur Erledigung fordert. (K. Z.)
Berlin, 10. Juli. Bei dem heutigen Schützenbankett, an welchem auch Damen theilnahmen, wurden die Antwortdepeschen der Souveräne auf die Begrüßungstelegramme verlesen. Aus Ehristiansand übersendet Kaiser Wilhelm den festlich vereinigten Schützen seinen Dank für die ausgesprochnen Wünsche. Ein Schreiben des österreichisch-ungarischeu Botschafters übermittelt den wärmsten Dank des Kaisers von Oesterreich .für die von den Schützen vieler Nationen dargebrachte Huldigung. Der Chef der italienischen Schützen, Adamoli, verlaß ein ^Telegramm worin, König Humbert für die von den Schützen erwiesene Sympathie dankt und für den seinen Landsleuten bereiteten herzlichen Empfang seine Genugthuung ausspricht. Der Kabinets- chef des Königs von Belgien übermittelt mit dem Dank für die Begrüßung den Ausdruck des lebhaften Interesses, mit welchem der König dem Schützenseste folgt. Diese Verkündigungen wurde mit begeisterten Hochs begrüßt, Später brachte Senator Diederich (Hannover) ein Hoch auf die Stadt Berlin aus; schließlich toastete Vaniczek (Wien) auf den Dreibund als ein festes Friedensbollwerk. (Fr. N.)
Posen, 10. Juli. (K. Z.) Der klerikale Kuryer Poznanski erklärt bei der Besprechung der Wahl des Erzbischofs, die höchste geistliche Behörde, der apostolische Stuhl, habe den zur Wahl der Bischöfe im preußischen Staate Berechtigten ans Herz gelegt, keine Persönlichkeiten zu wählen, welche Sr. Majestät nicht genehm wären.
Dortmund, 10. Juli. Der „Rheinisch-westfälischen Zeitung" r. zufolge beschlossen die Vertreter von etwa 20 der bedeutendsten Zechen im Dortmunder Oberbergamtsbezirk in einer heute in Bad Königsborn abgehaltenen Versammlung einstimmig die Bildung eines Verkaufsvereins mit einem gemeinschaftlichen Verkaufsbureau. Letzteres tritt am 1. Oktober zunächst auf fünf Jahre in Thätigkeit.
Hoffnungsthal, 10. Juli. Aus Anlaß der am 1. Juli erfolgten Eröffnung der neuen Eisenbahnstrecke Hoffnungsthal-Bensberg gab die Firma Gebr. Reusch ihren Arbeitern nebst Angehörigen ein Festessen mit darauffolgendem Ball. Sämmtliche Arbeiter mit ihren Familien, an 220 Personen, zogen mit Musik zum Bahnhöfe und unternahmen in einem von der Firma bestellten Extrazuge eine Festfahrt auf der neuen Bahnstrecke.
Darauf folgte im Saale des Herrn Müllenbach gemeinsame Feier. Das Fest, an dem sich außer den Familien Reusch der Bürgermeister, der Pfarrer u. a. betheiligten, legte Zeugniß ab von dem guten Einvernehmen, das hier von jeher zwischen Arbeitern und der Firma bestanden, und von dem patriotischen Sinne der Bevölkerung des hiesigen Ortes.
Luuter'berg im Harz, 10. Juli. Reichskommissar Major von Wißmann leidet seit einigen Tagen an asthmatischen Beschwerden und hütet das Bett. Frhr. v. Gravenreuth ist zum Besuche hier eingetroffen. (RH. K.)
Solingen, 10. Juli. Die gestrige Versammlung der Scherenschleifer beschloß, den Ausstand möglichst abzuwenden und einen Vergleich durch Vermittelung der Vergleichskammer zu versuchen.
Leipzig, 10. Juli. In dem heute vor dem Reichsgericht verhandelten Hochverrathsprozeß gegen Reinhold und Ehefrau, Behr und Wagen» knecht wegen Aufforderung zur Ermordung des Kaisers, Vorbereitung einer gewaltsamen Aenderung des deutschen Reiches und Beleidigung des Kaisers wurde, nach den „Fr. N.", Frau Reinhold zu 6 Jahren Zuchthaus und 6 Jahren Ehrenverlust verurtheilt, die übrige Angeklagten aber freigesprochen.
Wien, 10. Juli. Wie das „Extrablatt" meldet, hat der Dele- girtentag der Allgemeinen deutschen Kunstgenossenschaft in seiner gestrigen Sitzung für die nächsten drei Jahre Berlin zum Vorort gewählt.
Bergen, 10. Juli. Kaiser Wilhelm ist heute, Vormittags 10 Uhr, auf dem „Hohenzollern" unter dem Salut des gejammten Geschwaders nach Eide am Hardanger-Fjord abgereist und, nach den „Fr. N.", Abends 6 Uhr daselbst eingetroffen.
Paris, 10. Juli. Gestern besuchte der russische Kriegsminister Wannowski, der sich seit einiger Zeit in Vichy aufhält, das Edentheater. Als er eintrat, spielte die Musik die russische Nationalhymne und die Anwesenden erhoben sich mit dem Rufe: „Es lebe Rußland!"
Der Temps veröffentlicht einen Brief des Königs von Dahome an den Präsidenten Carnot, der nicht nur zeigt, daß der Amazonenkönig mit der Grammatik der Franzosen auf ebenso gespanntem Fuß lebt wie mit ihnen selbst, sondern auch, daß er gesonnen ist, auf seinem Recht zu bestehen. Der Brief schließt: „Das Gebiet, welches den Europäern gehört, will der König von Dahome nicht nehmen, ebensowenig aber will er auch das seinige abtreten."
London, 10. Juli. Heute früh wurden weitere hundert Briefträger entlassen. Fünfzig Beamte des östlichen und sechzig des nördlichen Distrikts legten heute früh die Arbeit nieder. Die Postverwaltung drohte jedem Beamten mit Entlassung, welcher den Gehorsam verweigern oder andere Angestellte an der Fortsetzung ihrer Thätigkeit hindern würde. 200 Briefträger dcmonstrirtcn durch eine Prozession von Islington nach der City und setzten, durch 150 Beamte des Westbezirks verstärkt, den Marsch nach den westlichen Stadttheilen durch die Exfordstreet fort, um auf dem Wege andere Beamte zum Anschluß zu überreden. (Fr. N.)
Petersburg, 10. Juli. Das Justizministerium bereitet einen Gesetzentwurf vor mit neuen Strafmaßregeln gegen Spionage in Friedenszeit.
Philadelphia, 10. Juli. Der Postdampfer „Belgenland" von der „Red Star Linie" ist von Antwerpen gestern wohlbehalten hier angekommen. -----------------------
Reichsgerichts-Entscheidungen.
Der Machtgeber wird, soweit der Bevollmächtigte die Grenzen seines Auftrages überschreitet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civil- senats, vom 9. April 1890, int Geltungsbereich des Preuß. Allg. Landrechts durch dessen Handlungen dem Dritten nur dann verpflichtet, wenn er diese Handlungen nachträglich genehmigt; die bloße Kenntniß des Machtgebers von der Überschreitung der Vollmacht enthält keine solche Genehmigung. Diese Kenntniß hat nur eine Schadensersatzpflicht des Auftraggebers dem Dritten gegenüber zur Folge, wenn er es unterläßt, nach erlangter Kenntniß seine Mißbilligung zu erklären.
Die Vertretungsbefugniß der Schöffen in Abwesenheit des Schulzen einer Dorfgemeinde in Preußen (§. 77 II, 7 A. L.-R.) erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 15. April 1890, auf jeden der beiden Schöffen. Jeder der beiden Schöffen ist demnach, wenn er als Vertreter des Schulzen einen sog. Wildpretzettel ausstellt, als ein zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugter Beamter anzusehen und