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Nr. 153.

Freitag den 4. Juli

1890

Amtliches.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-K"mior, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie- plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- win uz ah lung.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.

ZurUnterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri­vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oder Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Dammas. Liliental.

Bekanntmachung. Einführung der Postanweisungen im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten von Kamerun und Togo.

Vom 1. Juli 1890 ab können im Verkehr mit den deutschen Schutz­gebieten von Kamerun und Togo Zahlungen bis zum Betrage von 400 M. im Wege der Postanweisung durch die Deutschen Poftanstalten vermittelt werden.

Auf den Postanweisungen, zu deren Ausstellung Formulare der für den internationalen Postanweisungsverkehr vorgeschriebenen Art zu verwenden sind, ist der dem Empfänger zu zahlende Betrag vom Absender in Mark und Pfennig anzugeben. Die Postanweisungsgebühr beträgt 10 Pf. für je 20 M. oder einen Theil von 20 M., mindestens jedoch 40 Pf. Der Abschnitt der Postanweisung kann zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art benutzt werden.

Berlin W., 26. Juni 1890.

Der L-taatssekretair des Reichs-Postamts.

___________________von Stephan.___________________

Bekanntmamungen Kömgl. Landralhsamts.

In Gemäßheit des §. 5 des Geschäftsregulativs für die Kreis- Ausschüsse mache ich hiermit bekannt:

Der Kreis-Ausschuß hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September. Während der Ferien werden Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten.

Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.

Hanau am 3. Juli 1890.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses

A- 1048 v. Ocrtzen.

Die Inhaber der Frankfurter Anilinfarbenfabrik zu Mainkur beab­sichtigen ihre Fabrikanlage durch Errichtung einer mechanischen Werkstätte zu erweitern.

Dieses Vorhaben wird hierdurch gemäß §§. 17 ff. der Reichsgewerbe­ordnung mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Einwendungen gegen die Errichtung der Anlage, soweit solche nicht privatrechtlicher Natur sind, innerhalb 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab gerechnet, bei dem unterzeichneten Landrathe schriftlich einzureichen sind.

Zeichnung und Beschreibung der Anlage können während der Dienst­stunden in dem Bureau des Landrathsamtes eingesehen werden.

Zur Erörterung der erhobenen Einwendungen ist Termin auf den 20. Juli d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Landrathsamt Zimmer Nr. 17 anberaumt, zu welchem die Be­theiligten hierdurch mit der Verwarnung eingeladen werden, daß bei ihrem Ausbleiben mit der Erörterung nichtsdestoweniger vorgegangen werden wird.

Hanau am 1. Juli 1890.

Der Königliche Landrath

A. 969 v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein HeftDeutsche Lieder". Ein blaues Eiswolltuch (im Wald, Wachenbucher Spitze). Ein brauner Damenhandschuh (rechter). Zwei Portemonnaies mit je etwas Geld.

Zugelaufen: Ein hellbrauner Doggenhund m. Geschl.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel (w.).

Hanau am 4. Juli 1890.

Tagesschau.

Berlin, 3. Juli. Ueber den Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Christiania entnehmen wir demReichsanz." noch folgendes: Bei der am Abend im Königlichen Schlosse stattgehabten Galatafel brachte Se. Majestät der König von Schweden und Norwegen einen Toast auf Se. Majestät den Kaiser aus, in welchem er Folgendes hervorhob: Nicht zum ersten Male habe Se. Majestät der Kaiser dieses Land ausgesucht; schon im vorigen Jahre habe Se. Majestät die Westküste und die Ostküste befahren und dadurch Werthschätzung der Naturschönheiten Norwegens und Schwedens bewiesen. Das norwegische Volk habe in diesen Tagen den Gefühlen Ausdruck gegeben, welche es nicht allein für Se. Majestät den Kaiser Wilhelm, sondern auch für Deutschland beseelten. Se. Majestät der Kaiser dankte in der Erwiderung für die Aufnahme in der Hauptstadt: In Seiner Jugendzeit sei Er nicht gereist, so wolle Er jetzt als Kaiser Sich durch Reisen ausbilden und als Herrscher die Nachbarn kennen lernen. Dieses Land habe Er aus Liebe zu seinem kernigen Volke ausgesucht, das sich durch steten Kampf durchgearbeitet habe, dem Volk der Mannestreue und der Königstreue, Tugenden, die auch den Germanen eigen. Ueberzeugt davon, daß das Volk in Gefahren für seinen König einstehen werde, fordere Er die Norweger aus, auf das Wohl ihres Königs zu trinken.

Berlin, 3. Juli. DemReichsanzeiger" zufolge übermittelte der Reichskanzler dem Kaiser telegraphisch den Beschluß des Reichstags in Betreff des Kaiser Wilhelm-Denkmals. Der Kaiser drückte telegraphisch seine Genugthuung darüber aus, mit dem Hinzufügen, daß er es sich angelegen sein lassen werde, das Demkmal des Heldenkaisers würdig hcrzustellen, die Kosten aber innerhalb der durch die Finanzlage gebotenen Grenzen zu halten.

Berlin, 3. Juli. Es ist Vorkehrung getroffen, daß die Reichs­tagsbeschlüsse über die Vorlagen der letzten Tagung möglichst bald dem Kaiser zur Vollziehung unterbreitet werden, sodaß ganz besonders die Ge­setze auf dem Gebiete der Militärverwaltung sobald wie möglich in Kraft treten und auch die Nachtragsetats ohne Verzögerung zum Abschluß ge­langen können.

Berlin, 3. Juli. Der Abg. v. Münch, der wegen seiner Rede über die Militärvorlage aus der Volkspartei herausgedrängt wurde, ver­öffentlicht eine Erklärung, in der er u. a. mittHeilt, daß er sich nach wie vor als Mitglied der Partei betrachte, jedoch mit besonderm Programm. Er wolle dieauf Untergrabung der Religion und Monarchie und der Liebe des Volkes zum Heere gerichteten Bestrebungen" nicht theilen. Diese