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Nr. 151.
Mittwoch den 2. Juli
1890
Amtliches.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 19. Verloosung von Schuldverschreibungen der 4prozmtigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage*) verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum Isten Januar 1891 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapital- beträge vom 2. Januar 1891 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 2. Januar 1891 zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe VI Nr. 7 und 8 nebst Anweisungen zur Reihe VII bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheincn und Zinsschcin-Anweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1890 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1891 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.
Mit dem 1. Januar 1891 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.
, Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit r dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den obengedachten ^^en unentgeltlich verabfolgt.
i^ Schließlich benutzen wir diese Veröffentlichung, darauf aufmerksam u ,Mcheu, daß von den Schuldverschreibungen der konsolidirten 4'/svrorzentigen Staatsanleihe, welche gemäß §. 2 des Gesetzes »om 4 yAlirz 1885 (Ges. S. S. 55) und der diesseitigen Bekanntmachung vom 1 September 1885 in Verschreibungen der konsolidirten 4prozentigen (Staatâanleib^- umjutauf^en waren, die in der Anlage unter III. aufge- fübrten Rummln bisher nicht eingereicht worden sind. Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden aufgefordert, den beregten Umtausch zur Vermeidung •üon weiteren Zinsverlusten alsbald zu bewirken, indem wir ausdrücklich bemerken, daß die zu den neuen 4prozentigm Verschreibungen von lË gehörigen Zinsscheine Reihe I. Nr. 3 bis 20, von Elchen die Scheine MD bis 11 bereits fällig geworden sind, bestimmungsmäßig vier Jahre M .^r Fälligkeit zu Gunsten der Staatskasse verjähren. Der erste dieser Zmsscherne^ Nr 3 am 1 April 1886 fällig geworden, ist demnach schor" am! 31. März 1890 verfahrt.
Berlin am 3. Juni/ 1890.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
*) Die Nummernliste li^gt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkassen offen.
Bekanntmachung.
Vom 1 Juli ab sind Briefe mit Werthangabe bis zum Meistbetrage von 800(1 M. im Verkehr mit der Deutschen Postagentur in K a^m e r^u^zug^ ss^ ^-ammen au§ ^ni ^orto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht, sowie aus einer Versiche- rungsgebühr von 16 È 160 M.
Berlin W., 20. Ium 1890.
Reichs-Postamt, I. Abtheilung. Sachse.
Bekanntmachung.
Vom 1. Juli ab ist bei Postpacketen im Verkehr mit der Deutschen Postagentur in Kamerun Werthangabe bis 8000 M. (= 10 000 Franken) zugelassen.
Für Postpackete mit Werthangabe nach Kamerun kommt, neben dem Porto von 1 M. 60 Pf. für das Packet, eine Versichcrungsgebühr von 16 Pfennig für je 160 M. zur Erhebung.
Berlin W., 21..Juni 1890.
Reichs-Postamt, I. Abtheilung. Sachse.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts. Jmpfordnung
für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:
Langendiebach r den 2. Juli, Nachmittags 4 Uhr, Impfung, „ 9. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Bruchköbel: den 3. Juli, Vormittags 8 Uhr, Impfung, „ 10. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Rückingen: den 4. Juli, Vormittags 8 Uhr, Impfung,
„ 11. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Niederrodenbach: den 5. Juli, Nachmittags 4 Uhr, Impfung, „ 12. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Oberrodenbach: dm 5. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Impfung, „ 12. „ „ „ „ Revision, in der Fickert 'schen Gastwirthschaft.
Ravolzhausen: den 14. Juli, Vormittags 7 Uhr, Impfung, „ 21. „ „ „ „ Revision, im Schullokal.
Oberissigheim: dm 15. Juli, Vormittags 7 Uhr, Impfung, I, 22. „ „ „ „ Revision, im Schollokal.
Niederissigheim: den 15. Juli, Vormittags 7^2 Uhr, Impfung, „ 22. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Rüdigheim: den 16. Juli, Nachmittags 4 Uhr, Impfung, „ 23. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Marköbel: dm 16. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Impfung,
„ 23. „ „ „ „ Revision, im Rathhaus.
Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschâfts vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1886 Seite 105) aufmerksam und erwarte insbesondere genaue Befolgung der zu Anlage III. für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.
Hanau am 1. Juli 1890.
Der Königliche Landrath
A. 1023 v. Oertzen.
Die Ankäufe von He« und Roggenstroh bei dem Königlichen Proviantamt zu Bockenheim finden gleich nach Beginn der Heu- und Roggen- Ernte statt.
Die genannte Behörde ist zur mündlichen und schriftlichen Auskunft über Preis- und Qualitäts-Verhältnisse gern bereit.
Hanau am 19. Juni 1890.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht: