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Nummer wie die Platte in rothen Ziffern führen. Die letzteren müssen eine Höhe von 3,3 Centimcter haben.

Das zweirädrige Velociped hat die Laterne vorn am Kops zu führen, das drei- oder mehrrädrige ist mit derselben so zu versehen, daß die Nummer von hinten sichtbar ist.

§. 2. Das Fahren mit Velocipeden ist nur auf Fahrwegen gestattet. Trottoirs, Bankette der öffentlichen Fußwege dürfen nicht befahren werden.

§. 3. Der Radfahrer ist zur gehörigen Vorsicht in der Leitung seines Fahrzeuges verpflichtet.

Derselbe hat bei der Fahrt die rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten und entgegenkommenden Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten und dergleichen rechtzeitig und soweit rechts anszuweichen, daß das sichere Vorbeifahren ermöglicht wird. Falls dies die Umstände oder die Oertlichkeit nicht gestatten, hat derselbe so lange einzuhalten, bis die Bahn frei ist. Letzteres hat insbesondere zu geschehen beim Zusammentreffen mit marschirenden Militärabtheilungen, öffentlichen Auszügen, Leichenzügen und dergleichen.

Das Vorbeifahren an eingeholten Fuhrwerken, Reitern, Radfahrern, Viehtransporten und dergleichen hat auf der linken Seite zu erfolgen.

§. 4. An entgegenkommenden und eingeholten Fuhrwerken rc. darf nur mit mäßiger Fahrgeschwindigkeit in angemessener Entfernung und von mehreren Radfahrern nur hintereinander in einfacher Reihe vorbeigefahren werden.

Ebenso ist an Straßenwendungen und Straßenkreuzungen so langsam zu fahren, daß das Fahrzeug erforderlichen Falls auf der Stelle zum An­halten gebracht werden kann.

Scheut ein Pferd bei dem Zusammentreffen mit dem Velociped, so hat der Radfahrer sofort anzuhaltcn.

§. 5. Das Umkreisen von Fuhrwerken und ähnliche Bewegungen, welche geeignet sind, den Verkehr zu stören und Menschen oder fremdes Eigenthum zu gefährden, sind verboten.

§. 6. Jedes in Fahrt befindliche Velociped muß mit einer leicht zu handhabenden, helltönenden Signalglocke und zur Nachtzeit mit einer hell- leuchtenden Laterne versehen sein.

§. 7. Der Radfahrer hat die von ihm eingeholten und zur Nachtzeit auch die ihm begegnenden Fußgänger, Fuhrwerke, Reiter, Radfahrer, Vieh- transporte und dergleichen durch laute Glockcnsignale und wenn diese unwirksam bleiben, mit einer Pfeife auf seine Annäherung rechtzeitig auf­merksam zu machen. Auch an Straßenwendungen und Straßenkreuzungen ist rechtzeitig ein Glockensignal abzugeben.

§. 8. Führer von Fuhrwerken, Reiter, Begleiter von Viehtransporten u. s. w. haben entgegenkommenden oder sie einholcnden Radfahrern erforder­lichen Falls ihrer Seits nach rechter Seite hin angemessen auszuweichen.

§. 9. Den Radfahrern gegenüber haben Fußgänger, Reiter, Leiter von Fuhrwerken oder Viehtransporten ein solches Verhalten zu beobachten, welches denselben das Einhalten der ihnen obliegenden Verpflichtungen er­möglicht, insbesondere ist jede Handlung verboten, welche dahin abzielt, den Radfahrer am Fahren muthwillig zu verhindern, ihm solches zu erschweren oder seine Person und sein Fahrzeug zu gefährden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften haben Geldstrafe bis zu 30 M. ev. entsprechende Haft zur Folge.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1890 in Kraft.

Hanau am 12. Dezember 1889.

Der Königliche Landrath

A. 1646 v. Oertzen.

T a g e s ? ch a rt.

Berlin, 17. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend um Wk Uhr wohlbehalten im Neuen Palais wieder einge­troffen. Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Vorträge des komman- direnden Admirals, des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts, des Chefs des Marinekabinets und des Chefs des Militärkabinets entgegen.

Berlin, 17. Dezbr. We derR. u. St.-A." meldet, traten Se. Majestät der Kaiser die Rückreise von Neugattersleben nach huldvoller Ver­abschiedung von dem Kammerherrn von Alvensleben gestern Abend um 9 Uhr mittels Sonderzuges an. Der Bahnhof war illuminirt, und auf dem­selben hatten die Krieger- und Landwehrvereine der Umgegend Aufstellung genommen, von welchen mehrere Mitglieder durch Se. Majestät mit An­sprachen ausgezeichnet wurden. Von der versammelten Menschenmenge wurden Sr. Majestät enthusiastische Hochrufe dargebracht. Um 11 Uhr 20 Minuten trafen Se. Majestät auf der Station Wildpark ein und fuh­ren sofort nach dem Neuen Palais.

Berlin, 17. Dezbr. Se. Königliche Hoheit der Landgraf Alexan­der von Hessen ist hier eingetroffen und im Hotel de Rome abgestiegen.

Berlin, 4 6. Dezbr. Am künftigen Samstag den 21. d. Mts. be­geht der Großherzog von Sachsen-Weimar sein 50jähriges Militär-Jubi­läum. Wie verlautet, wird der Kaiser vom Besuch des Herzogs von Alten­burg heimkehrend sich an diesem Tage nach Weimar begeben, um seinen nahen Verwandten zu beglückwünschen.

Berlin, 16. Dezbr. Das Gerücht einer beabsichtigten Verlobung des russischen Thronfolgers mit der Prinzessin Maria von Griechenland wird bald angekündigt, bald in Abrede gestellt. Unterrichtete machen darauf

aufmerksam, daß nach der orthodoxen Religion und dem russischen Haus­gesetz eine Verbindung zwischen so nahen Verwandten ausgeschlossen und ein sogenannter Dispens keineswegs zulässig ist.

Berlin, 17. Dezbr. Wie wir erfahren, entspricht die auch in un­ser Blatt übergegangene Nachricht derPost", daß der Oberpräsident v. Berlepsch ursprünglich abgelehnt habe, die Megirten des Bergarbeiter- Ausschusses zu empfangen, weil er von ihrem Anliegen bereits unterrichtet gewesen, daß aber dann vom Kaiser ein direkter Befehl an ihn ergangen sei, die Arbeiter zu empfangen, nicht den thatsächlichen Verhältnissen. Herr v. Berlepsch hat zunächst auf ein Ersuchen von entlassenen Bergleuten des Saarbrückener Reviers um eine Besprechung ihrer Angelegenheit erwidert, daß er zwar bereit sei, sie zu empfangen, ihnen jedoch anrathen müsse, sich an die allein zuständige Behörde, nämlich die königliche Bergbehörde, zu wenden. Als die betreffenden Bergleute dennoch eine Besprechung bei dem Oberpräsidcnten nachsuchten, hat derselbe dem Auftrage sofort stattgegeben. Ein Befehl des Kaisers ist in dieser Angelegenheit überhaupt nicht er­gangen. (K. Z.)

Berlin, 17. Dezbr. S. M. KanonenbootHyäne", Kommandant Kapitän-Lieutenant Frhr. v. Sohlern, ist am 17. ds. in Principe einge­troffen und wird am 19. wieder in See gehen.

DieNationalliberale Korrespondenz" nennt den Beschluß der Vertrauensmänner der nationalen Partei (Nationalliberale und Konser­vative) des Reichstagswahlkreises Essen, sich bei der bevorstehendem Reichs­tagswahl der Wahl zu enthalten,sehr befremdlich".Das rechte Mittel, die wünschenswerthe Beruhignng in den Kreisen der dortigen Arbeitcrbevöl- kerung herbeizuführen, scheint es uns nicht zu sein, daß man der ultramon­tanen und sozialdemokratischen Agitation freien Lauf läßt und sich jeder Gegenwehr enthält. Der Wahlkreis Essen gehört auch gar nicht zu den ganz aussichtslosen. Wenn er auch ununterbrochen ultramontan vertreten war, so fielen doch im Jahre 1887 auf den freikonservativen Hrn. Krupp 17411, auf den klerikalen Hrn. Stötzel 18 993 Stimmen. Wir hoffen, die nationalen Vertrauensmänner werden sich ihren Entschluß noch einmal überlegen. Die gegenwärtigen gespannten und eigenthümlichen Verhältnisse in jenem Wahlkreise mögen ja allerdings besondere Rücksichtsnahme erfor­dern."

Ueber die Geschoßwirkung der kleinkalibrigen Gewehre hat Prof. Paul Bruns in Tübingen mit einem r a Kmumrrzicmi.th Mauser kon- struirten Kleinkalibergewehr, das soeben zur Einführung in der belgischen Armee angenommen worden ist, Versuche augcstellt, die er in einer bei Laupp in Tübingen erschienenen Schriil veröffentlicht. Ihm. Bruns hat gefunden, daß der Charakter der Schußwunden auf alle Entfernnngegr viel günstiger ist, als bei den bisherigen Geschossen. Bei Nahschusstn fLbbie; Erscheinungen der Sprengwirkungen seltener und weniger ausgesprochen, die Zertrümmerungen der Weichtheile gegen den Ansschuß hin weniger gewal­tig. Bei Fernschüssen nehmen die Splitterungen der Knochen immer mehr ab, die Wunden stehen den reinen Schnittwunden sehr nahe, bieten somit die besten Heilungsbedingungeu. Die Mantelgeschosse selbst erleiden sehr wenige Veränderungen, am wenigsten die mit Stahlmantel. Alles in allem stellt das neue Kleinkalibergewehr nicht blos die beste, sondern zugleich die humanste Waffe dar.

Aus dem niederrheinischen Weberbezirk, 17. Dez. Die K. Z." schreibt: Ein Nothstand, wie er in den letzten Jahren zur Win­terzeit durch Arbeitsmangel in dem Sammtindustriebezirk regelmäßig ent­stand, kehrt in biefem Winter in dem Maße nicht ein. In den mechanischen Fabriken sind die Weber volle Tage beschäftigt und auch die Hausindustrie hat sich bezüglich der Stoffweberei wieder bedeutend gehoben. Die Arbeits­löhne sind durch die Konkurrenz des In- und Auslandes freilich niedrig. Die Zahl der Weber hat im hiesigen Bezirk bedeutend abgenommen, wie überhaupt die Einwohnerzahl vieler kleineren Orte geringer geworden ist. Viele früheren Sammtweber haben in der Kohlen-, Eisen- oder Baumwoll- iudustrie Arbeit gefunden. Man ist auch von vielen Seiten bemüht, durch Einführung anderer Industriezweige, wie Gartenbau und Obstbaumzucht, Bürsten- und Thonfabnrmwn, Möbelplüschweberei u. s. w., den Nothstand gänzlich zu heben.

Elberfeld, 17. Dez. Die Beweisaufnahme im Sozialistenprozesse ist heute geschlossen worden; am nächsten Donnerstage beginnen die Plai-- doyers.

Saarbrücken, 17. Dez. Auf den Louisenthaler Gruben arbeitete gestern nicht die ganze Belegschaft, sondern nur etwa 1000 Mann. Auf den Gruben Dudweiler und Camphausen sind heute etwas mehr Arbeiter angefahren als gestern. In der Zeche Maybach arbeiten nur einige hundert Mann. Die Belegschaft der Grube Von der Heydt streikt noch. (Rh. K.)

Saarbrücken, 17. Dez. Berghauptmann Dr. Brassert erließ nach demRh. K." eine Bekanntmachung an die Belegschaften, wonach die achtstündige Grubenschicht in die Arbeitsordnung aufzunehmen ist. Die gegenwärtigen Löhne seien nach dem eigenen Anerkenntnisse der Bergleute im allgemeinen ausreichend, soweit in Einzelfällen die Gedingestellung einen auskömmlichen Verdienst nicht ermöglichen sollte, werde eine entsprechende Aufbesserung erfolgen; eine vollständige Gleichstellung der Löhne sei unaus­führbar.

Erfurt, 17. Dez. (K. Z.) Es verlautet als sicher, daß der