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Nr. 290,
Donnerstag den 12, Dezember
1889
Amtliches.
Bekanntmachung.
Am 1. Oktober 1889 sind im Reichspostgebiet neue Postwerth - zeichen eingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt , gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichsadler und die Reichskrone der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1888 festgestellten Form entsprechend abgeändert worden sind.
Was die Farbe der neuen Werthzeichen betrifft, so werden die Marken zu 3 Pf. in braun, zu 5 Pf. in grün , zu 25 Pf. in orange und zu 50 Pf. in rothbraun hergestellt, während bei den Marken zu 10 Pf. und 20 Pf., wie bisher, die rothe bz. blaue Farbe zur Verwendung kommen wird.
Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Neuausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der gestempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entsprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pf. und 5 Pf., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den inneren Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.
Mit der Ausgabe der neuen Werthzeichen bz. einer Gattung derselben an das Publikum dürfen die Verkehrsanstalten e r st dann beginnen, wenn die vorhandenen Bestände an alten Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden. Die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem ab die jetzigen Freimarken rc. ihre Gültigkeit verlieren, wird später erfolgen.
Berlin W., 1. November 1889, Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Bekanntmachung.
Die Weihnachtssendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.
Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarrenkisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so empfiehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packetadressen für Packetaufschriften nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stes rechts groß und kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetaufschrift muß sämmtliche Angaben der Begleitadresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovcrmerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eilbestellung u. s. w., damit im Falle des Verlustes der Begleitadresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Ans Packeten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO u. s. w.) anzugebcu. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, | wenn die Packete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegebenen, Werth nach Orten des Deutschen Reichs - Postgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. ans weitere Entfernungen.
Berlin W., 1. Dezember 1889.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. In Vertretung:
_________________________Sachse.
EekanntmschuMen König?. LandraLhsaMts.
Den Herren Bürgermeistern des Kreises bringe ich hiermit zur Kenntniß, daß zwecks Herbeiführung einer übersichtlicheren und einfacheren Ge
meindeverwaltung in den Gemeinden das neue Formular zum Grundetat sowie zur Gemeinderechnung eingeführt wird. Auch in denjenigen kleineren Gemeinden, in denen bisher ausnahmsweise von der Aufstellung von Grundetats abgesehen worden ist, müssen für die Folge diese Etats ausgestellt werden, weil dieselben den nach dem neuen Gemeindercchnungsformular aufzustellenden Gemeinderechnungen zu Grunde liegen.
Von den obenbezeichneten Formularen ist je ein Exemplar für jede Gemeinde bestellt worden.
Sobald die Formulare geliefert sein werden, soll den Herren Bürgermeistern weitere Verfügung zugeheu.
Hanau am 5. Dezember 1889.
Der Königliche Landrath
A. 1873 v. Oertzen.
Messt-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Geldstück. Ein Paar wildlederne Handschuhe. Ein Regenschirm.
Zugelaufen: Ein kleiner gelber Mops mit schwarzen Flecken am Kopf.
Verloren: Eine Taschenuhr. Ein Ziehbeutel mit ca. 5 Mark und 1 Uhrschlüssel.
Hanau am 12. Dezember 1889.
Tagesschau.
P. Aus dem Reichstage. Berlin, 11. Dezbr. In der heutigen (35.) Plenarsitzung des Reichstages wurde die gestern nicht zu Ende geführte Berathung der Anträge 1. des Abg. Singer (Soz.-Dem.), betreffend die Erhöhung des Minimalgehalts der Post-Unterbeamten von j 800 auf 850, des Durchschnittsgehalts der Packetträger rc. sowie des der Landbriefträger von 800 auf 850, resp, von 650 auf 700 Mk.; 2. der Abgg. Baumbach und Richter (deutschfreis.) betreffend die Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses für die unteren Beamten mit Rücksicht auf die Theuerungsverhältnisse; 3. des Abg. Frhrn. v. Ow (Reichsp.) betr. die Gehaltserhöhung aller unteren Beamten — beendigt, und schließlich alle drei Anträge zusammen mit den entsprechenden Titeln 25, 26, 27, 28 des Etats der Budgetkommission überwiesen. Im Uebrigen wurden die fortdauernden Ausgaben dieses Etats ohne erhebliche Debatte genehmigt. —• Das ganze Extraordinarium wurde fast ohne Debatte ganz den Anträgen der Kommission entsprechend bewilligt. In Titel 6 desselben sind zur Vergrößerung des Postgrundstückes und zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Frankfurt a. M. als dritte Rate (erste Baurate) 535 000 Mk. in Ansatz gebracht; die Kommission beantragt, nur 435 000 Mk. zu bewilligen. Ein Antrag vom Abg. Frhr. v. Buol - Berenberg (Zentr.) will nur 23 5 000 Mk. bewilligen und die Worte „erste Rate" streichen. Der Titel wurde, ohne daß in dessen Berathung heute eingetreten wurde, auf Antrag des Abg. v. Wedell-Malchow (deutschkons.) an die Budgetkommission zurückverwiesen. — Bei den Einnahmen führten die Anträge des Abg. Baumbach, betreffend die Herabsetzung der Vergütung für die ileberlassung einer Fernsprechstelle in kleineren Ortschaften und betreffend die Herabsetzung des Portos für Stadtpostbriefe auf 5 Pfennig zu einer längeren Debatte. Beide Anträge wurden mit großer Majorität abgelehnt; ebenso ein Antrag des Abg. Schmidt-Elberfeld (deutschfreis.) auf Gleichstellung des Bestellgeldes in den Laudbestellbezirken mit dem in den Ortsbestellbezirken. Nachdem der Post- rc. Etat genehmigt war, wurde ohne Debatte der Etat der Reichsdruckerei bewilligt. Schluß der Sitzung 4‘/i UE)r. — Nächste Sitzung morgen Mittag 12 Uhr. (Initiativanträge.)
Berlin, 11. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag um 10 Uhr den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, empfingen um ll1/* Uhr den Minister des Königlichen Hauses und hatten um I2V2 Uhr eine Besprechung mit dem Geheimen Regierungsrath Mieß- ner. Zum Frühstück um 1 Uhr war der Chef des Generalstabes befohlen. Um 4 Uhr fuhren Se. Majestät nach Berlin zu einem Besuch bei Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta und gedachten um 6 Uhr wieder nach dem Neuen Palais zurückzukehren. Während der Rückfahrt wollen Se. Majestät den Vortrag des Staats-Ministers Dr. Frhrn. v. Lucius - Ballhausen ent-