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Nr. 288.
Dienstag den 10. Dezember
1889
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Weihnachtssendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen, wodurch die Pünktlichkeit in der Beförderung leidet.
Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne Pappkasten, schwache v Schachteln, Cigarrenkisten rc. sind nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Packete muß deutlich, vollständig und haltbar hergestellt sein. Kann die V Aufschrift nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so cm- pstehlt sich die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgcklebt werden muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packctadressen für Packetaufschriften nicht verwendet werden. Der Name des Bestimmungsorts muß stes rechts groß und kräftig gedruckt oder | geschrieben sein. Die Packetaufschrift muß sämmtliche Angaben der Begleitadresse enthalten, zutreffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebetrag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Vermerk der Eil- I destellung u. s. w., damit im Falle des Verlustes der Begleitadresse das Packet auch ohne dieselbe dem Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks (C., W., SO u. s. w.) ; anzugeben. Zur Beschleunigung des Betriebes trägt es wesentlich bei, | wenn die Packete frankirt aufgeliefert werden. Das Porto für Packete ohne angegeben— Werth nach Orten des Deutschen Reichs-Postgebiets be- ■ trägt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Pf. auf weitere Entfernungen.
Berlin W., 1. Dezember 1889.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
In Vertretung:
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Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
In neuerer Zeit werden mehrfach Klagen darüber laut, daß auf öffentliche Wege Unrath, Glas- und Porzellanscherben, Blech, Draht und Eisenabfälle hingeworfen werden, wodurch Menschen und Pferde unberechenbaren Verletzungen ausgesetzt sind.
Indem ich darauf aufmerksam mache, daß nach §. 366 des deutschen Reichsstrafgesktzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird
wer nach einer öffentlichen Straße oder Wasserstraße, oder nach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren pflegen, Sachen, durch beten Umstürzen oder Herabfallen Jemand beschädigt werden kann, ohne gehörige Befestigung aufstcllt oder aufhängt, oder Sachen auf eine Weise ausgießt oder aus wirst, daß dadurch Jemand beschädigt oder verunreinigt werden kann;
wer auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen Gegenstände, durch welche der freie Verkehr gehindert wird, ^ aufftellt, hinlegt oder liegen läßt;
wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlich- keit und Ruhe auf den öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen erlassenen Polizeiverordnungen übertritt,
erffuche ich alle Bctheiligten dringend, dem Mißstande, unter welchem nament- uch auch die Truppen der hiesigen Garnison und deren Pferdematerial zu leiden haben, ferneren Vorschub nicht zu leisten, den Wegen vielmehr nur festes, leicht ernzubettendes und dem Verkehr weder Hinderniß noch Gesahr bietendes Material zuzuführen.
Die Gendarmerie des Kreises und die Feldschützen werden angewiesen, ein wachsames Auge darauf zu haben, daß diesen Verboten nicht entgegengehandelt wird und unnachsichtlich alle Zuwiderhandlungen behufs Bestrafung ~ zur Anzeige zu bringen.
Hanau am 22. November 1889.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Diejenigen Herren Aerzte, welche im laufenden Jahre Impfungen vorgenommen haben, ersuche ich unter Hinweis auf §. 20 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 ergebenst, die Listen, soweit solches noch nicht geschehen, recht bald gefälligst an mich einreichen zu wollen.
Hanau am 4. Dezember 1889.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
AerH-Nachrichten aus dem Kreise-
Vom Wasenmeister am 9. d. Mts. cingefangen: Ein gestreifter dänischer Doggenhund m. Geschl.
Gefunden: Zwei Farbe-Zeichen mit den Buchstaben C. W. V. Ein Gegenstand zur Erzeugung eines elektrischen Lichtes. Eine Anzahl Bukskin-Muster. Ein ledernes Handtäschchen.
Zugelaufen: Ein kleiner gelber Mops m. Geschl.
Hanau am 10. Dezember 1889.
Kaiser Wilhelm in Frankfurt.
Um 12 Uhr gestern Mittag ritt der Theil der Bockenheimer Husarengarnison, welche dem in Frankfurt eintreffenden Kaiser Wilhelm als Eskorte vorreiten sollten, nach ihrem Bestimmungsort, dem Frankfurter Hauptbahnhof, wo der Kaiser kurz nach 1 Uhr eintraf und nach kurzer Begrüßung sowohl im Bahnhof selbst als auch an der Ehrenpforte in der Kaiserstraße, im Vierspänner, im schneller -Fcchr^ -nach dem Roßmarkt, über die Zeil und Fahrgasfe, nach dem Dom und dem Römer fuhr, dann durch die Neue Kräme u. s. w. nach seinem in der Kaiserlichen Post befindlichen Absteigequartier, wo der Zug schon um 2 Uhr anlangte. Ueberall hatte sich eine ungeheure Menschenmenge aufgestellt, die den Kaiser sympathisch begrüßte, welcher stets durch militärischen Gruß dankte.
Frankfurt u. M., 9. Dezember. Der Kaiser ist um 1 Uhr hier eingetroffen. Auf den, Bahnhöfe waren die Spitzen der Zivil- und Militärbehörden anwesend, ebenso die evangelische und katholische Geistlichkeit. Der Kaiser schritt, begleitet von dem Oberpräsidenten Grafen Eulenburg und gefolgt von der Generalität, die Front der Ehrenkompagnie ab, während die Musik die Nationalhymne spielte. Nachdem der Kaiser dann den Parademarsch der Kompagnie abgenommen hatte, hielt er unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug in die Stadt.
Frankfurt a. M., 9. Dezember. Als Se. Maj. der Kaiser nnd König heute Nachmittag am Triumphbogen der Kaiserstraße angekommen, begrüßte der Obcrbürgnmeister Herr Dr. Miquel Se. Majestät mit folgenden Worten: „Allerdurchlauchtigster, Allergroßmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Euer Kaiserliche Majestät wollen allergnädigst geruhen, hier am Eingänge unserer Stadt die ehrerbietige, unterthänige Huldigung der städtischen Vertretung entgegen zu nehmen. Die Bürgerschaft dieser alten Kaiserstadt ist von hoher Freude und tiefem Danke erfüllt, Euere Kaiserliche Majestät zum ersten Male nach Aller- hèchstderen Thronbesteigung in ihren Mauern die ehrfurchtsvollen Gefühle der Liebe und Treue ausdrücken zu können, welche uns für Eure Majestät und unser erhabenes Herrscherhaus beseelen. Die gewaltigen weltgeschichtlichen Kämpfe um die endliche Wiederaufrichtung des deutschen Reiches und die Einigung des deutschen Volkes haben auch unserer Stadt große Wandlungen gebracht. Dank der einheitlichen, alle Schranken und Hemmnisse wegräumenden Gesetzgebung des deutschen Reiches und Preußen, Dank der kräftigen staatlichen Fürsorge für die Verbefferung und Vermehrung der großen Verkehrsmittel zu Lande und zu Wasser und anderer unseren Handel und Verkehr fördernden Maßregeln, Dank dem seit fast zwei Jahrzehnten von Euer Majestät und Allerhöchstderen Erlauchten Vorfahren mit Kraft und Weisheit aufrecht erhaltenen Frieden hat sich unser Gemeinwesen mächtig entwickelt und ist Wohlstand und Bildung kräftig gewachsen. Die Einwohnerzahl ist mehr als verdoppelt, und unsere vorzugsweise auf Handel, Industrie und Gewerbe hingewiesene Stadt ist zu einer Blüthe gelangt, welche, auf den festen, von den Voreltern ererbten Grundlagen ruhend, auch in der Zukunft, so hoffen wir, unter Eurer Majestät Schutz und Schirm schöne Früchte für Wohlfahrt, Bildung und Gesittung aller Klassen zeitigen wird. Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät mächtiger Ob-