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Montag Den 25. November
1889
Amtliches.
BekwntmKchungLK Künigl. Landrathsawts.
In neuerer Zeit werden mehrfach Klagen darüber laut, daß auf öffentliche Wege Unrath, Glas- und Porzellanscherben, Blech, Draht und Eifenabfälle hingeworfen werden, wodurch Menschen und Pferde unberechenbaren Verletzungen ausgesetzt sind.
Indem ich darauf aufmerksam mache, daß nach §. 366 des deutschen Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird
wer nach einer öffentlichen Straße oder Wasserstraße, oder nach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren pflegen, Sachen, durch deren Umstürzen oder Herabfallcn Jemand beschädigt werden kann, ohne gehörige Befestigung aufstellt oder aufhängt, oder Sachen auf eine Weise ausgicßt oder auswirft, daß dadurch Jemand beschädigt oder verunreinigt werden kann;
wer auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wafser- straßen Gegenstände, durch welche der freie Verkehr gehindert wird, aufstellt, hinlegt oder liegen läßt;
wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf den öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen erlassenen Polizeiverordnungen übertritt,
ersuche ich alle Beteiligten dringend, dem Mißstande, unter welchem namentlich auch die Truppen der hiesigen Garnison und deren Pferdematerial zu leiden haben, ferneren Vorschub nicht zu leisten, den Wegen vielmehr nur festes, leicht einzubettendes und dem Verkehr weder Hinderniß noch Gefahr bietendes Material zuzuführen.
Die Gendarmerie des Kreises und die Feldschützen werden angewiesen, ein wachsames Auge darauf zu haben, daß diesen Verboten nicht entgegen- gehandelt wird und unnachsichtlich alle Zuwiderhandlungen behufs Bestrafung zur Anzeige zu bringen.
Hanau am 22. November 1889.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Die Herren Standesbeamten werden hierdurch aufgefordert, die neuen Standesamts-Nebenregister für das Iaht' 1890 im Bureau des Kreis- Ausschusses durch einen zuverlässigen Boten bis spätestens am 15. k. Mts. abholen zu lassen, widrigenfalls ihnen dieselben mit der Post portopflichtig zugestellt werden.
Hanau am 21. November 1889.
Der Königliche Landrath
A. 1714 v. Oertzen.
DieNst-NKchrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld. Ein silbernes Armband.
Verloren: Ein silbernes Armband.
Hanau am 25. November 1889.
Betreffend: Maßregeln gegen die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche.
Friedberg den 13. November 1889. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und die Gr. Gendarmeriestationen des Kreises.
Da trotz der zur Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche seither zur Anwendung gebrachten Maßnahmen die erwähnte Seuche noch in ziemlicher Ausbreitung herrscht, insbesondere aber, da in vielen Fällen bei Neuausbrüchen der Seuche in seither scuchefreien Ortschaften eine Verschleppung der Seuche durch Handelsvieh hat nachgewiesen werden können, hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz auf Grund des §. 20 Absatz 2 des Rcichsgesctzcs zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen bis auf Weiteres angeordnet:
1) daß Viehhändler, welche Rindvieh, Schafe, Schweine oder Ziegen aus einer Gemarkung in eine andere verbringen, mit einem von einem praktischen Thierarzt ausgestellten Zeugniß versehen sein müssen, in welchem bescheinigt ist, daß die fraglichen Thiere sich seit mindestens sieben Tagen
in seuchenfreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung befunden haben. Werden solche Thiere von einem außerhalb des Großherzogthums gelegenen Orte eingeführt, so ist außerdem die thierärztliche Bescheinigung erforderlich, daß die Gemarkung, aus welcher die Thiere eingesührt werden, vollständig seuchenfrei ist.
2) Der Führer der Thiere muß diese Zeugnisse stets bei sich haben. Dieselben sind fünf Tage gültig und müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen des Besitzers der zu transportirenden Thiere, jedes mitzuführende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzusührenden Schafe, Schweine und Ziegen.
3) Die Zeugnisse müssen, sofern sie nicht durch das Großh. Kreisveterinäramt Friedberg ausgestellt und mit dem Dienstsiegel versehen sind, durch die Ortsbehörde beglaubigt sein.
Wir beauftragen Sic, vorstehende Vorschrifter in ortsüblicher Weise bekannt zu machen mit dem Hinweis auf die Strafbestimmung in §. 66 Nr. 4 des Reichsgesetzes zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, wonach die Verletzung der ungeordneten Schutzmaßregeln mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft wird.
Dr. Brade n.
Tagesschau.
Berlin, 23. Novbr. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Ludwig Jakobsen zum Vize-Konsul in Coronel (Chile) zu ernennen geruht.
Berlin, 23. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König kehrten gestern Nachmittag bald nach 4 Uhr von der Jagd nach Schloß Letzlingen zurück. Nachdem Se. Majestät heute Regierungsangelegenheiten erledigt hatten, erfolgte um 8 Uhr 30 Min. früh der Aufbruch zur Jagd, einer Suche mit der Findermeute auf Sauen und einem Lappjagen auf Damwild. Die Abreise von Letzlingen wird um 6 Uhr Abends erfolgen.
Berlin, 23. Novbr. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich hat gestern, wie der „R. u. St.-A." meldet, die Rückreise von Athen angetreten. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin gaben Allerhöchstderselben bis nach Patras das Geleite. Ihre Majestät begibt sich von dort zunächst nach Olympia und wird dann die Reise über Korfu fortsetzen.
Berlin, 23. Nov. Sr. Majestät Aviso „Pfeil", Kommandant Korvettenkapitän Dräger, ist heute in Gibraltar angekommen und beabsichtigt am 26. ds. die Heimreise fortzusetzen. — S. M. Pacht „Hohen- zollern", Kommandant Kapitän z. S. v. Arnim, ist gestern in Lissabon eingetroffcn und beabsichtigt heute die Heimreise sortzusetzcn. — S. M. Kreuzerkorvette „Alexandrine", Kommandant Korvettenkapitän v. Prittwitz und Gaffron, beabsichtigt, am 30. ds. von Sydney nach Apia in See zu gehen.
Berlin, 23. Nov. Das Emin Pascha-Komitee erhielt von Hsnsiuy und Komp, in Zanzibar vom 23. Nov. folgendes Telegramm: „Ein Mitglied der Expedition, Borchert, meldet aus Tokomino: Die Somalis zersprengten die englische, nicht die deutsche Expedition. Dr. Peters und Genossen sind wohlauf; sie errichteten eine befestigte Station am Kenia. Ihre Depeschen, betreffend die Einstellung der Expedition wegen der Rückkehr Emins, besitzend, werde ich Peters in Eilmärschen am Kenia, eventuell am Baringosee einholen."
Berlin, 23. November. Die heutige dem Emin-Pascha-Komitee zugegangene Meldung von dem Aufenthalt Dr Peters' am Kenia wird amtlich bestätigt. (Fr. N.)
Berlin, 23. Nov. Nach Berichten aus Ostafrika wurde eine von Tanga abgegangene Dhau in der Nähe von Tanga auf dem Wege nach Zanzibar am 22. Oktober von Sadanis geplündert, die auch ihre Briefe und Papiere zerstörten. (K. Z.)
Recklinghausen (bei Essen), 23. November. Auf der Zeche „Schlägel und Eisen" sind, nach den „Fr. N.", seit gestern Abend 250 Bergleute durch einen Unfall in einem Schacht eingeschlossen. Nahrung kann zugeführt werden. Man hofft, bis morgen die Rettung bewerkstelligen zu können.
Essen, 24. Nov. Nach einer Meldung der „Rhein.-Westf. Ztg." besteht der Unfall, welcher sich, wie bereits gemeldet, in der Zeche „Schlägel