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Kugteich Amtliches Zlvgcrn für Stcröt- und Landkreis $cmmt.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Freitag >en 22. November

1889

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°A>igen Staatsanleihe von 1880.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten äprozentigen Staatsanleihe von 1880 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1890 bis 31. Dezember 1899 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. De­zember d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien- straße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschcinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zins­scheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- papiere sich mit den Inhabern der Z ins sch einanweisungen nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amts­blättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin den 17. Oktober 1889.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 1973. gez. Sydow.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den in derselben gedachten Verzeichnissen bei der Regierungs-Hauptk«sse hier und den sämmtlichen Steuerkassen des Regierungsbezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel den 25. Oktober 1889.

Königliche Regierung.

K. 2025. Rothe.

BekanniMAchungen KönigL. Landrathsamts.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 18. November 1889.

V. 7798

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Landwirthschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung den 23. November, Nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Errichten einer Kreiskasse zur Versicherung gegen Verluste im Schweine­bestande.

3) Bericht über die in diesem Jahr von dem Verein beschafften neuen Sorten Kartoffeln. Referenten: W. Koch, H. Jung, Frd. Schwarz, C. Huth, W. Schuppius, G. Biermann, F. Claus, Bgstr. Laubach, Ph. Reinhardt, PH. Jung, H. Seitz I., Chr. Neuling, Fr. Bauscher.

Da der Verein beabsichtigt am 23. Nov. eine kleine Ausstellung von neuen Sorten Kartoffen zu machen, werden die Vereinsmitglieder ersucht, neue Sorten zur Ausstellung entweder mitzubringen oder vorher an H. Jung in Hanau zu schicken.

4) Beschaffung von Simmenthaler Original-Zuchtvieh.

5) Versteigerung verschiedener landwirthschaftlicher Geräthe und anderer Gebrauchsgegenstände unter den Mitgliedern.

Der Vorstand.

Dienst-Nachrichten ans dem Kreise.

Gefunden: Ein Paar schwarze Damenhandschnhe. Ein gelber Glacö-Handschuh (linker). Ein Taschenmesser. Ein Gebund Schlüssel (in einer Meßbude liegen geblieben). Ein weißes Handkörbchen mit Bedeck nebst einem Regenschirm (in einem Laden stehen geblieben). Ein schwarzer Alpacka-Regenschirm.

Hanau am 22. November 1889.

t Die Frage des Arbeiterschutzes

hat in den Verhandlungen über den Etat des Reichsamts des Innern wieder einen breiten Raum eingenommen. Zu einem Beschluß über den von freisinniger Seite vorliegenden Antrag wegen Vorlegung eines Gesetzes betreffs der Frauen- und Kinderarbeit ist es zwar aus formalen Gründen nicht gekommen, aber über den Standpunkt des Reichstags kann nach den gehaltenen Reden ein Zweifel nicht obwalten, zumal nachdem er schon vor zwei Jahren einen Gesetzentwurf in dieser Frage einstimmig angenommen.

Den Standpunkt des Bundesraths charaktcrisirtc der Staatssekretär des Innern dahin, daß dieser den früher beschlossenen Anträgen gegenüber im Interesse der arbeitenden Klasse und der Industrie selbst eine ablehnende Haltung eingenommen habe, und daß eine erneute Anregung von Seiten des Reichstags schwerlich einen anderen Erfolg haben werde.

Diese ablehnende Haltung hat im Reichstage wie schon früher fo auch jetzt zu förmlichen Vorwürfen geführt, und die Presse weist mit großem Nachdruck auf die große arbeiterfreundliche Gesinnung aller Parteien hin, wie sie sich in jenen Anträgen und Beschlüssen bekunde, indem sie zugleich durchblicken läßt, als ob der Bundesrath das gleiche Interesse für die Lage der Arbeiter nicht zu besitzen scheine.

Wir meinen, daß die verbündeten Regierungen in dieser Beziehung ein sehr gutes Gewissen haben können. Was für die Verbesserung der Lage der ai beitenden Klassen in den letzten Jahren geschehen, ist vornehm­lich ihrer Initiative zu danken, und hierbei hatten gerade diejenigen Parteien, welche jetzt mit den Arbeiterschutzanträgen in der Arbeiterfreundlichkeit ge­wissermaßen die Führung übernommen haben, wir meinen die Frei- finxigen und die Sozialdemokraten ihrerseits einfach die Arbeit eingestellt.

In einem Aufsatz der Schmoller'schen Jahrbücher (Jahrgang 1885) überFrauenarbeit als Gegenstand der Fabrikgesetzgebung" heißt es:

Es ist eine naturgemäße Erscheinung, daß diejenigen Parteien, welche der Sozialpolitik des Kanzlers widerstreben, die Agitation für die Weiterentwickelung der Fabrikgesetzgebung als Oppositionsmittel auszunutzen suchen und daß hierdurch auch die jener Politik zugeneigten Parteien mehr und mehr genöthigt werden, neben dem weiteren Ausbau der Arbeitcrvcr- sicherung auch die Verschärfung der Fabrikgesetzgebung im engeren Sinne in ihr sozialpolitisches Programm aufzunehmen."

Die Reden nom Donnerstag und Freitag bestätigen dies aufS Neue. Slber sicher ist auch, daß das gute Herz, die humane Gesinnung allein nicht die^ wenigstens zum Theil auch im politischen Interesse gestellten Wünsche erfüllen kann. Wer wollte sich nicht gern auf den idealen Standpunkt stellen, daß die Frau nur im Hause wirthschaften und dem Manne, der