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KugkeicH Amtliches Gvgarr für Stcröt- und Lcrnökveis Kanau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. z7 0. Dienstag oen 19. November 1889

Amtliches.

BekanntMKchuKgeK König!. Landrathsamts.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.

Hanau am 18. November 1889.

Der Königliche Landrath

V. 7798 v. Oertzen.

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung den 23. November, Nachmittags 2

Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.

Tagesordnung:

1) Geschäftliche Mittheilungen.

2) Errichten einer Kreiskaffc zur Versicherung gegen Verluste im Schweine­bestande.

3) Bericht über die in diesem Jahr von dem Verein beschafften neuen Sorten Kartoffeln. Referenten: W. Koch, H. Jung, Frd. Schwarz, C. Huth, W. Schuppius, G. Biermann, F. Claus, Bgstr. Laubach, Ph. Reinhardt, PH. Jung, H. Seitz I., Chr. Neuling, Fr. Bauscher.

Da der Verein beabsichtigt am 23. Nov. eine kleine Ausstellung von neuen Sorten Kartoffcn zu machen, werden die Vereinsmitglieder ersucht, neue Sorten zur Ausstellung entweder mitzubringen oder vorher an H. Jung in Hanau zu schicken.

4) Beschaffung von Simmenthaler Original-Zuchtvieh.

5) Versteigerung verschiedener landwirthschaftlicher Geräthe und anderer Gebrauchsgegenstände unter den Mitgliedern.

Der Vorstand.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise-

Gefunden: Ein schwarzer Handschuh (linker). Ein desgl. mit Pelzbesatz (rechter). Eine rothe Plüschtappe. Ein kleines Quantum Konditor-Waare (in einem Kaufm.-Laden liegen geblieben). Ein weißes Häkelzeug.

Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Pinscher. Ein gelber Pinscher. Hanau am 19. November 1889.________________________

Polizeiverordttttng.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landeèthcilen sowie des §_ 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung v. 30./7. 1883 wirb für den Gutsbezirk Wilhelmsbad verordnet wie folgt:

Die Bewohner und die Besucher des Gutsbezirk; Wilhelmsbad dürfen m demselben Hunde nicht frei herumlaufen lassen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung haben Strafe von 1 bis 9 Mk. ev. entsprechende Haft zur Folge.

Die Verordnung vom 24. September c. wird hiermit aufgehoben. Wilhelmsbad am 18. November 1889.

Der Gutsvorstaiid

__Bauer.____________________

Tages schar».

p. Atts dem Reichstage. Berlin, 18. Novbr. In der heutigen (17.) Plenarsitzung des Reichstags wurde die Berathung des Etats des Reichsamts des Innern fortgesetzt. Der Etatstitelzur Unterhaltung deutscher Dampferverbindungen" führte zu einer längeren Debatte, wozu der Antrag des Abg. Richter (dfr.), mit der Gesellschaft des Norddeutschen Aopd wegen Aufhebung der Linie Sidnep-Samoa in Verbindung zu treten und die Subventionssumme entsprechend zu reduziren, Veranlassung bot. Die Etatsposition wurde bewilligt, der Antrag Richter der Budgetkommission überwiesen. An den Etat des Statistischen Amts knüpfte sich eine Er­örterung über die richtige Schätzung der Warenpreise für den Ein-, Aus- und Durchfuhrverkehr. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Mängeln durch Erhöhung der Zahl der aus dem Handels- und Gcwerbestande zugezogenen

Sachverständigen abzuhelfen. Bei dem Etat des Gesundheitsamts führte, wie zu erwarten war, der deutschfreisinnige Antrag, betr. Aufhebung des Schweineeinfuhrverbotes an der dänischen Grenze zu einer längeren Debatte, die um fo eingehender war, als sich die Erörterungen zugleich auf das Einfuhrverbot aus dem Osten erstreckten. Nachdem der Abg. Dr. Virchow (dsr.) eingehend für den Antrag eingetreten war, legte der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. v. Bötticher dar, weshalb er den Reichs­tag dringend bitten müsse, diesen Antrag abzulehnen. Das betreffende Ver­bot sei im Jahre 1887 aus wohl erwogenen Gründen erlassen, die Ver­hältnisse hätten sich seitdem in keiner Weise derart geändert, daß die Aus­hebung dieses Verbotes gerechtfertigt erscheinen könnte. Im Ucbrigen er­gänzte der Herr Staatssekretär seine bei der ersten Berathung des Etats für das Verbot im Osten geltend gemachten Gründe noch durch einzelne Daten. Abg. Grub (nat.-lib.) erklärt sich bei Beleuchtung der betreffenden Verhältnisse gegen den Antrag Barth. Abg. Kröber (Volkspartei) hält die Verstärkung der Veterinärpolizei für wirksamer als solche Einfuhrver­bote. Inzwischen bringt Abg. Dr. Webskp (nat. lib.) den Antrag ein den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die Erlaubniß zur Einfuhr lebender Schweine nach Schlachlhöfen des deutschen Reichs in möglichst ausgedehnter Weise zu gestatten. Abg. Graf Mirbach (dkons.) führt aus, daß der Reichs­tag der Regierung für die thatsächlich nicht allein im Interesse der Land­wirthschaft getroffenen Absperrungsmaßregeln zu Dank verpflichtet sei. Nach­dem schließlich noch der Abg. Graf Hönsbruch (Ztr.) den Ausführungen des Abg. Kröber gegenüber darauf hingewiesen hatte, daß nicht der Zoll die Vertheuerung des Fleisches herbeigeführt habe, da in Holland die Preise höher seien als bei uns, wurde die Debatte vertagt und die Sitzung um 5 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung morgen Nachmittag 1 Uhr. (Fort­setzung der Etatsberathung.)

Berlin, 18. November. Heute fand im Beisein Sr. Majestät des Kaisers und Königs die Vereidigung der Rekruten der Garnisonen Berlin, Spandau, Charlottenburg und Lichterfelde im Exerzierhause, Karlsstraße 34/35, statt, und zwar Vormittags 11 Uhr die der Rekruten der 1. Garde- Jnfanterie-Division und um 120s Uhr die der Rekruten der 2. Garde- Jnfanterie-Division. Auf Allerhöchsten Befehl war bei dieser Feier die Generalität zugegen.

Berlin, 18. November. DieNordd. Allg. Ztg." bezeichnet dre Mittheilungen derKöln. Ztg." aus Privatbriefen über die Lage des Haupt­manns Francois als mit den amtlichen Berichten nicht im Einklang stehend und sagt: Unzutreffend ist vor allem die Auffassung, daß zur Herstellung geordneter Zustände im Schutzgebiete der Kampf gegen die Eingeborenen ' unvermeidlich sei. Die Eingeborenen insbesondere die Hereros, sind den Deutschen nicht feindlich gesinnt. Die Schuld an den gegenwärtigen Ver­hältnissen tragen fremde Agitatoren, welche die Eingeborenen, durch Bramtt- weinspenden und Waffenlieferungen zu gewinnen wissen und den so erlangten Einffuß zu Hetzereien gegen die deutschen Händler, die deutschen Beamten und die deutsche Schntzherrschaft verwenden.

Zu den nächsten Neichstagstvnhlen schreibt dieNat.-lib Corr. : In eine eigenthümliche Verlegenheit kommen die dcutschfreisinnigen Wahl­agitatoren in solchen Wablkreisen, wo sie die ultramontanen Stimmen nöthig haben, wie in Rheinland und Westfalen. Nach dem Richter'schen Rezept bildet die Vertheuerung der Lebensmittel und des Branntweins ein Glanzstück in jeder fortschrittlichen Rede, und wenn man dies bei Seite lassen wollte, so bliebe nichts mehr übrig, was irgend Wirkung verspräche. Nun weiß aber Jedermann, daß bei den Zöllen auf Lebensmittel die Ul- tramontannen in . eifrigster und entscheidendster Weise mitgewirkt haben, während von den norddeutschen nationalliberalen Abgeordneten nur ein ein­ziger für die Erhöhung der Getreidezölle gestimmt hat, und daß ebenso für das Branntweinstcuergesetz das Zentrum in der hervorragendsten Weife ein­getreten ist. Das ist nun wirklich sehr fatal. Auf der deutschfreisinnigen Walze befindet sich nur die eine Rede, und die will so gar nicht passen, wo man die Unterstützung der Ultramontanen gegen die Nationalliberalen zu suchen genöthigt ist. Da reist z. B. der Abg. Dr. Langerbans in dem Wahlkreis Altena-Iserlohn umher. Bei den Wahlen von 1884 haben ihn die Ultramontanen mit ihren rund 3000 Stimmen in der Stichwahl gegen einen Nationalliberalen, der einen Vorsprung hatte, herausgehauen, im