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jährlich 9 Blatt r«Mi.âS0Ps,.

Hr-rlrljLhrltch t Kart 16 Pf,. Für aulleärtige fibonaantau au de» b«tr«Ko» to ^.{taufttU«. »«ia*elMÄlieN a« 10 Pf,.

^nimucr Anzeiger.

Fugteich Amtliches Gvgcrrr für Sicröt- uh6 Lclnökveis Kcrnclu.

Erscheint täglich mit Ausnahme' der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Montag den 11. November

1889

Amtliches.

Bekanntmachung.

Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs.

Von der im Kursbüreau des Reichs-Postamts bearbeiteten neuen Post- und Eisenbahnkarte des Deutschen Reichs sind jetzt die Blätter XV, X II und XVIII erschienen. Blatt XV enthält die an die Provinz Schlesien im Osten angrenzenden Theile von Rußland und Oester­reich-Ungarn. Die Blätter XVII und XVIII umfassen den südlichen Theil von Baiern und Württemberg, sowie die angrenzenden Theile von Oester­reich-Ungarn und der Schweiz.

Die Blätter können im Wege des Buchhandels zum Preise von 2 M. für das unausgemalte Blatt und 2 M. 25 Pf. für jedes Blatt mit farbiger Angabe der Grenzen von dem Verleger der Karten, dem Berliner Lithographischen Institut von Julius Moser (Berlin W., Potsdamerstraße 110) bezogen werden.

Berlin W., 26. Oktober 1889.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

In Vertretung: Sachse.

Bekanntmachung.

Am 1. Oktober 1889 sind im Reichspostgebiet neue Postw erth- z eichen eingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichs­adler und die Reichskrone der durch den Allerhöchsteil Er­laß vom 6. Dezember 1888 fcstgcstelltcn Form entsprechend abgeändert worden sind.

Was die Farbe der neuen Werthzeichen betrifft, so werden die Marken zu 3 Pf. in braun, zu 5 Pf. in grün, z, 25 Pf. in orange und zu 50 Pf. in rothbraun hergestellt, während bei oe« Marken zu 10 Pf. und 20 Pf., wie bisher, die rothe bz. blaue Farbe zur Verwendung kommen wird.

Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Neu­ausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der ge­stempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entsprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pf. und 5 Pf., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den inneren Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.

Mit der Ausgabe der neuen Werthzeichen bz. einer Gattung derselben an das Publikum dürfen die Verkehrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Bestände an alten Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden. Die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem ab die jetzigen Freimarken rc. ihre Gültigkeit verlieren, wird später erfolgen.

Berlin W., 1. November 1889.

Der Staatssekrctair des Reichs-Postamts, von Stephan.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamis.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 8. Ver­losung von 3s/-prozentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staats- schuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1890 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelooften Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1890 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuld-Scheine und der nach dem 2. Januar k. Js. zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XX Nr. 7 bis 8 nebst Zinschein-Anweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu ergeben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit- ags mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­age jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1890 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zu­rückbehalten.

Mit dem 1. Januar 1890 hört die Verzinsung der verloosten Staatsschuldscheine auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgelooften, auf der Anlage ver­zeichneten, noch rückständigen Staatsschuldscheine wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben ge­dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 3. September 1889.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Wird hierdurch veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß die vorstehend erwähnte Nummerliste dahier eingesehen werden kann, auch in den Geschäfts- lokalen der Königlichen Steuerkassen offengelegt ist.

Hanau am 11. Oktober 1889.

Der Königliche Landrath

V. 6751 v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten ans dem Kreise.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit etwas Geld und anderem In­halt. Ein schwarzer Kinderhandschuh (rechter). Ein schwarzer Regen­schirm.

Vom Wasenmeister ein gefangen: Am 10. d. M. ein rothgelber Hühnerhund und ein schwarzer Spitz, beide m. Geschl.

Entlaufen: Ein junger gelb und weiß gefleckter Hund m. Geschl.

Hanau am 11. November 1889.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinden Wachenbuchen, Niederrodenbach, Großkrotzenburg und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grundbuchregu- lirung ein Aufgebot von uns erlassen ist.

Hanau den 2. November 1889.

Königliches Amtsgericht III.

11459 Hahn. Göbel.

Bekanntmachung!

Am 12. November d. Js. wird wieder, wie in den Vorjahren, zwecks Veranlagung der Klassensteuer für das Etats­jahr 1890/91 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen werden.

Zu diesem Behufe werden jedem Hauseigenthümer oder dessen Stellvertreter schon mehrere Tage zuvor die erforder­lichen Formulare eiugehändigt werden, um deren genaue Aus­füllung hinsichtlich sämmtlicher in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 12. November d. Js. ersucht wird.

Ich spreche hierbei die Bitte aus, daß das bctheiligte Publikum nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch zur Förderung der Veranlagungsarbeiten darauf Rücksicht nehmen wolle, daß der am 13. November erfolgenden Abholung der vorschriftsmäßig ausgefüllten und von dem Hauseigenthümer