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Sèr. ^62.
Samstag Den 9. November
1889
Amtliches.
MeKst-NachLichten aus dem Kreise.
Gesunden: Ein Dienstbuch, auf den Namen Katharina Zimmermann lautend. Ein deutsches Lesebuch mit der Inschrift: „Woidarski". Ein Konto-Buch mit der Inschrift: „für Johann Hain mit Nathan Heß". Eine Cigarrenspitze von Bernstein. Ein Arbeitsbuch für Philipp S chillack aus Mittelsinn. Ein weißes Taschentuch. Eine schwarze Schürze mit Spitzen. Ein Portemonnaie mit Geld (in der Marienkirche). Ca. ein Pfund Leber- und ebensoviel Blutwurst nebst Brod.
Entlaufen: Ein schwarzer Doggenhund mit weißer Brust, m. Geschl.; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 9. November 1889.
Bekanntmachung!
Am 12. November d. Js. wird wieder, wie in den Vorjahren, zwecks Veranlagung der Klassensteuer für das Etatsjahr 1890/91 eine allgemeine Aufnahme des Personenstandes in hiesiger Stadt vorgenommen werden.
Zu diesem Behufe werden jedem Hauseigenthümer oder dessen Stellvertreter schon mehrere Tage zuvor die erforderlichen Formulare eingehändigt werden, um deren genaue Ausfüllung hinsichtlich sämmtlicher in dem betreffenden Hause nebst Zubehör wohnenden Personen nach dem Stande vom 12. November d. Js. ersucht wird.
Ich spreche hierbei die Bitte ans, daß das bctheiligte Publikum nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch zur Förderung der Veranlagungsarbeiten darauf Rücksicht nehmen wolle, daß der am 13. November erfolgenden Abholung der vorschriftsmäßig ausgefüllten und von dem Hauseigenthümer oder dessen Stellvertreter unterschriebenen Personenstandslisten kein Hinderniß entgegensteht.
Hanau am 31. Oktober 1889.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
t Die Bebel'sche Privaterhebung über das Trucksystem.
Nach §. 115 der Gewerbeordnung sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, die Löhne ihrer Arbeiter baar in Reichswährung auszuzahlen. Sie dürfen den Arbeitern keine Waaren kreditiren. Die Verabfolgung van Lebensmitteln fällt, sofern sie zu einem die Anschaffungskosten nicht übersteigendem Preise erfolgt, unter die vorstehende Bestimmung nicht; auch können den Arbeitern Wohnung, Feuerung, Landnutzung und regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hilfe, sowie Werkzeuge und Stoffe zu den ihnen übertragenen Arbeiten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabfolgt werden. Hiermit ist das sog. Trucksystem verboten, d. h. die Unsitte, die Arbeiter in Waâren oder in Bons auf Waaren zu entlohnen, Waaren, die der Arbeiter häufig nicht braucht und wieder, natürlich viel billiger, veräußern muß oder deren angerechnete Preise dem Arbeitgeber einen unredlichen Gewinn verschaffen.
Verfechter des Trucksystems gibt es nicht und thatsächlich kommt es in Deutschland unter der Wachsamkeit der Polizei und der Gerichte im Allgemeinen und der Aufsichtsbeamten für die Fabriken im Besonderen selten mehr znr Anwendung. Gleichwohl hat es der Abgeordnete Bebel neuerdings zum Gegenstand einer Privaterhebung gemacht, und zwar mit Rücksicht auf die Einrichtung von Kantinen in Fabriken. Solche Privatenqueten scheinen neuerdings unter die sozialdemokratischen Agitationsmittel ausgenommen worden zu sein. Erst kürzlich war von demselben Abgeordneten ein Fragebogen verschickt worden, in welchem die „Aufdeckung" von Mißbräuchen im Bäckergewerbe bezweckt wurde. In Wahrheit ist es dabei mehr auf die Sammlung von Unzufriedenheit als auf die Ermittelung der Wahrheit abgesehen.
Schon in seinem Ausschreiben über das Kantinenwesen liefert der Abg. Bebel ein sprechendes Zeugniß einseitiger Befangenheit. Es wird nämlich darin auf die „übereinstimmenden" Berichte der Fabrikinspektoren Bezug genomnien, nach denen die Kantinen oder Hausmeistcreien in Fabriken, auf Werkplätzen, Ziegeleien sich stark vermehren und Zustände entwickelt haben sollen, die unter die §§. 115—119 der Gewerbe-Ordnung fallen. In Wahrheit enthalten die Berichte der Fabrikinspektoren nur sehr spärliche Beobachtungen über die Anwendung des Trucksystems. So sagt der Generalbericht für 1887: „Verstöße gegen die Vorschrift des §. 115 der G.-O. sind auch im Berichtsjahre nur in seltenen Fällen zur Kenntniß der Aufsichtsbeamten gekommen." Wohl aber bemerken verschiedene Berichte, daß die Anwendung des Trucksystems, wo es bisher herrschte, wie z. B. in der oberfränkischen Korbwaaren- und der Schwarzwälder Uhrenindustrie, fast ganz erloschen sei. Der Generalbericht für 1888 sagt: „Fälle der Anwendung des Trucksystems sind, wie insbesondere die über die Lohnzahlung angestellten Ermittelungen ergeben haben, nur vereinzelt wahrgenommen worden." Es folgen dann vier Fälle von Bestrafungen und die Bemerkung des Beamten für Mittel- unb Oberfranken, daß bei dem Charakter der Korbwäarenindustrie als Hausindustrie die in der Presse gemachten Mittheilungen schwer auf ihre Wahrheit zu prüfen seien. Der Aufsichtsbeamte für Dresden führt aus, wie sich leider die sozialdemokratische Presse dazu hergebe, nicht selten vorkommende Verleumdungen von Arbeitgebern seitens ihrer Arbeiter möglichst zu verbreiten, ohne zu fragen, wie viel Wahres oder Unwahres daran sei. Es wird dann ein Fall mitgetheilt, in welchem der Beamte auf Grund des Artikels einer Parieizeitung Ermittelungen über eine Fabrik-Kantine anstellte, welche die gänzliche Grundlosigkeit des behaupteten Zwanges der Arbeiter, aus der Kantine ihre Waaren zu entnehmen, ergaben. Die Zunahme des Kantinenwesens wird gerade in manchen Berichten freudig begrüßt als ein zweckmäßiges Mittel zur Minderung des Branntweingenusses. Viele Arbeitgeber richten Kantinen ein, die dem Arbeiter leichtes und gutes Bier und guten Kaffee gewähren. Stuf Grund einer Beschwerde des sächsischen Gastwirthsvetbandes berichtete der Stadtrath von Chemnitz, daß in den dortigen Kantinen der Verkauf von Spirituosen gänzlich ausgeschlossen und der Verkauf meist auf einfaches Bier beschränkt sei und Unzuträglichkeiten nicht bemerkt würden. Nur in Baden scheint das Kantinenwesen, weil Wirthe als Pächter angenommen werden, an Mängeln zu leiden.
Im Gegensatz zu der Bebelschen Behauptung stimmen also die Fabrikinspektionsberichte darin überein, daß das Trucksystem in Schwinden und daß das Kantinenwesen bei verständiger Einrichtung ein sehr schätzenswerthes Mittel ist, um den Arbeiter billiger, besser und gesünder zu versorgen, als in der Branntweinschänke. Ein demokratisches Blatt glaubt dein Abgeordneten Bebel mit der Kriminalstatistik für 1888 beispringen zu können, nach welcher 113 Verurtheilungen wegen Trucks vorgekommen seien. Für das ganze deutsche Reich ist diese Zahl doch recht geringfügig und das Blatt Übersicht außerdem mit dem von ihm behaupteten Widerspruch zwischen den Fabrikaufsichtsberichten und der Kriminalstatistik vollständig, daß die Paragraphen der Gewerbeordnung nicht blos für Fabriken, sondern für alle Gewerbetreibenden, also namentlich auch für Handwerker, Händler, Theaterdirektoren, Schiffer rc. gelten. Es bleibt also dabei, daß auch diese Privaterhebung sich von vornherein als Tendenzwerk gekennzeichnet hat.
Tagesschau.
Berlin, 8. Novbr. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs an Stelle des auf feinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls Werlemann den Kaufmann F. W. Lambert Neumann zum Konsul in Lüttich zu ernennen geruht.
Berlin, 8. November. Die Budgetkommission bewilligte die neuen mit den Kolonien nicht zusammenhängenden Stellen des answärtigen Aintes einstimmig, ebenso die Stellen für die neue Kolonialabtheilung. Graf Berchem erklärte, man beabsichtige nicht, aus der neuen Abtheilung ein selbständiges Kolonialamt zu machen; die Verantwortung bleibe immer dem Auswärtigen Amte. Die Forderungen für die Schußtruppe und die Bergbehörde für Südwest-Afrika wurden unverändert angenommen; desgleichen die Uebernahme der Verwaltung Neu-Guincans durch das Reich genehmigt.