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Erscheint täglich mit Ausnahme der Som- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 2 58.

Dienstag den 5. November

1889.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Am 1. Oktober 1889 sind im Reichspostgebiet neue Postwerth­zeichen eingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichs­adler und die Reichskrone der durch den Allerhöchsten Er­laß vom 6. Dezember 1888 festgestcllten Form entsprechend abgeändert worden sind.

Was die Farbe der neuen Werthzeichen betrifft, so werden die Marken zu 3 Pf. in braun, zu 5 Pf. in grün, zu 25 Pf. in orange und zu 50 Pf. in rothbraun hergestellt, während bei den Marken zu 10 Pf. und 20 Pf., wie bisher, die rothe bz. blaue Farbe zur Verwendung kommen wird.

Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Neu­ausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der ge­stempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entsprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pf. und 5 Pf., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den inneren Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.

Mit der Ausgabe der neuen Werthzeichen bz. einer Gattung derselben an das Publikum dürfen die Verkehrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Bestände an alten Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden. Die Bestimmung des Zeitpunkte-, von welchem ab die jetzigen Freimarken rc. ihre Gültigkeit verlieren, wird später erfolgen.

Berlin W., 1. November 1889.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamt-, von Stephan.

Bekanntmachungen ans Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete LandeS-Polizcibchörde hat auf Grund des §. 11 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878

die Probenummer und die vom 5ten und 19ten d. M. datirten Nummern 14 und 16 der im Verlage vom Maurer F. Wilke hierselbst erscheinenden und von A. Vogel u. Comp. hierselbst ge­druckten Zeitung: »Solidarität, Organ für den Kampf aller deutschen Arbeiter um günstige Lohn- und Arbeitsbe­dingungen", sowie das fernere Erscheinen dieser Zeitung durch Verfügung vom heutigen Tage verboten.

Braunschweig den 19. Oktober 1889.

Herzoglich braunschweig-lüneburgsch« Polizei-Direktion.

Proetzel.

I x Der Verein zur Erzielung volksthümlicher Wahlen zu Wolfenbüttel ist durch Verfügung der unterzeichneten Landes-Polizei­behörde vom heutigen Tage auf Grund der §§. 1, Absatz 2 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Wolfenbüttel den 20. Oktober 1889.

Herzogliche Kreisdirektion. Vogler.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Arbeitsbuch, auf den Namen Philipp Schillack lautend. Ein Dienstbuch für Louise Schmidt aus Gelnhausen. Ein abgetragener Regenschirm. Ein Paar schwarze Damenhandschuhe. Ein gelbes Armband. Ein Portemonnaie mit einigen Pfennigen rc.

Zugelaufen: Ein junger kleiner schwarzer Hund. Ein getiegerter dänischer Doggenhund.

Entlaufen: Ein junges Schwein (Läufer). Ein kleiner gelber Higer Hund mit Halsband und Schelle.

Hanau am 5. November 1889.

Tagesschau.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 4. Novbr. In der heutigen (7.) Plenarsitzung suchte bei der Berathung des Rechenschaftsbe­richts über die auf Grund des §. 28 des Sozialistengesetzes von verschie­denen Regierungen um ein Jahr verlängerten Anordnungen der Abg. Singer (Soz.-Dem.) Widersprüche und Unrichtigkeiten in dem Berichte nachzuweisen ; er leugnet auch die Existenz einer sozialdemokratischen Zentralleitung in London, dieselbe liege thatsächlich in der sozialdemokratischen Fraktion deS Reichstags. Das bestehende Gesetz sei ein Monument der Schande für den Reichstag wie für die verbündeten Regierungen. (Der Präsident ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.) Bundesbevollmächtigter, Minister des Innern Herrfurth widerlegte namentlich den Vorredner wegen der ungerechtfertigten Angriffe betreffs der Anwendung des §. 28 deS Sozialistengesetzes in Berlin und wies des Näheren nach, daß die qu. auf­gelösten Versammlungen durchaus nicht so harmlos gewesen seien, wie der Vorredner es darzustellen versucht habe; das Lockspitzelthum weise er, wie das übrigens auch sein Amtsvorgänger gethan habe, entschieden zurück, zudem habe er bei Antritt seines Amtes bezügliche strenge Verordnungen erlassen. Vom kleinen Belagerungszustand aber und von der AusweisungS- befugniß, erklärt der Herr Minister schließlich, könne die Regierung nicht absehen, wolle man nicht Zustände heraufbeschwören, welche den großen Belagerungszustand erforderlich machen würden. Staatssekretair des Innern, Staatsmiuister Dr. von Boetticher stellte eine von ihm früher ge- thane, von dem Abg. Singer angezogene Aeußerung dahin richtig, daß er in der betr. Versammlung lediglich den Arbeitgebern mit Bezug auf die Lasten der neuen sozialpolitischen Gesetzgebung nahegelegt habe, wie eine zufriedene Arbeiterbevölkerung ihrem eigenen Vortheil entspreche. Abg. Frohme (Soz.-Dem.) sucht auszuführen, daß man mit dem Sozialistengesetz die gewerkschaftlichen Arbeiterkoalitionen, besonders die Fachvereine, treffe. Während aber der Arbeiter unter Ausnahmegesetze gestellt werde, würden die herrschenden Klassen durch Schutzzölle geschützt. Abg. Dr. Barth (deutschfreis.) erklärt, daß seine Partei in der vorliegenden Denkschrift die Rechtfertigung des kleinen Belagerungszustandes nicht finden könne. Abg. Hartmann (dkons.) vertheidigte besonders die landwirthschaftlichen Zölle den Ausführungen des Abg. Frohme gegenüber. Abg. Singer (Soz.-Dem.) trat dem Herrn Minister des Innern in einigen Punkten entgegen und behauptete besonders, daß das Lockspitzelthum eine nothwendige Konsequenz des Sozialistengesetzes sei. Nach weiteren kurzen Ausführungen der Abgg. Frohme (Soz.-Dem.) und Hartmann (dkons.) wurde dann, ohne daß heute schon in die Berathung des Gesetzentwurses betr. Abänderungen bei So­zialistengesetzes eingetreten wäre, der vorgelegte Rechenschaftsbericht für er­ledigt erklärt und die Sitzung um 4 Uhr 20 Minuten geschlossen. Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. (Erste Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Abänderung des Sozialistengesetzes.)

Berlin, 4. Novbr. S. M. PanzerschiffKaiser", Kommandant Kapitän zur See Hoffmann (Flaggschiff des Uebungsgeschwaders), mit dem Geschwader-Chef, Kontre-Admiral Hollmann, an Bord, sowie S. M. Jacht Hohenzollern", Kommandant Kapitän zur See von Arnim, sind am 2. November d. J. in Konstantinopel eingetroffen und beabsichtigen, am 5. November wieder in See zu gehen. S. M. Kreuzer-KorvetteCarola", Kommandant Korvetten-Kapitän Valette, beabsichtigt am 7. November d. J. von Zanzibar nach Bombay, unter Anlaufen der Seychellen in See zu gehen.

Berlin, 4. Nov. Das dem Reichstage soeben zugegangene Weiß­buch über Ostafrika enthält, nach derK. Z.", die bereits bekannten Be­richte Wißmanus über die Kämpfe an der Küste und im Innern, über Wißmanns und Gravenreuths letzten Zug gegen Bushiri sowie über den Rückmarsch nach Zanzibar und die Eröffnung der Karawanenstraße.

Berlin, 4. November. DieBerl. Pol. Nachr." bezeichnen die Meldung einiger Blätter, England habe gegen das deutsche Protektorat an der Somaliküste von Witu bis Rismaju protestirt, weil der Sultan von Zanzibar der britischostafrikanischen Gesellschaft alle Städte der Insel daselbst zugesprochen habe, als falsch und bemerken: Zu Wahrheit sind englische Interessen an den bezeichneten Küstenstrichen auf dem Fcstlande überhaupt nicht im Spiel. Es kann sich vielmehr nur um Ansprüche einer englischen