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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. ä54.

Mittwoch den 30. Oktober

1889.

Amtliches.

BârmtwLchukgeK König!. Landrathsamts.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Hcrbst-Kontrol-Versammlungen im Kreise Hanau finden wie folgt statt:

In Windecken Schloßberg am 4. November 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Orte:

Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf, Gutsbezirk Baiersröderhof.

In Bischofsheim Kirch- und Schulplatz in der Hintergasse am 4. November 18 89, Vormittags 11 V» Uhr, für die Orte: Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen, Enkheim, Bischofsheim., Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbezirke Dottenfelderhof, Gronauerhof.

In Langenselbold Kirchplatz am 5. November 1889, Vormittags 9 Uhr, für die Orte:

Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermuß, Ravolz­hausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Gutsbezirk Rüdig- heimerhof.

In Hanau Paradeplatz, Zeughaus am 6. November 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Orte:

Kesselstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Großkrotzen­burg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzig heimerhof, Neuhof. "

In Hanau Paradeplatz, Zeughaus am 6. November 1889, Vormittags 9*/s Uhr, für die Stadt Hanau, Jahrgänge 1882, 1883, 1884;

am 6. November 188 9, Vormittags 11 Uhr, für die Stadt Hanau, Jahrgänge 1885, 1886, 1887, 1888, 1889.

Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Herbst-Kontrol-Versamnllungen zu erscheinen haben:

1. Sämmtliche Reservisten;

2. Sämmtliche Dispositions-Urlauber, sowie die zur Verfügung (Disposition) der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften;

3. Diejenigen Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1877 einge­treten sind.

Außerdem wird bemerkt:

1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen der Reserve und der vom 1./4. bis 30. P. 1877 eingetretenen Landwehr-Leute erscheinen mit ihren Jahresklassen.

2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafen oder wegen Kontrol- entziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den Jahresklassen, in die sie zurückversetzt sind.

3. Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.

4. Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Kontrol-Versammlung beim Bezirks-Feldwebel in Hanau eingereicht werden.

Frankfurt a. M., im Oktober 1889.

Bezirks-Kommando.

Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die vorstehende Be­kanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch das Königl. Bezirks-Kommando bereits zugesandten Plakate über die Kontrol-Versammlung an zweckmäßigen, besonders ins Auge fallen- Leu Stellen anzubringen.

Hanau am 18. Oktober 1889.

Der Königliche Landrath

M. 4325 v. Oertzen.

t Sieben Anträge

hat die freisinnige Partei gleich am ersten Tage der Reichstagssession ge­stellt. Es ist ein Bischen viel auf einmal, zumal für eine voraussichtlich

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so kurze Tagung. Von sachlicher Dringlichkeit ist keiner de Anträge, verschiedene von ihnen sind sogar alte Bekannte von vorigen Sessionen her. Dahin gehören der Antrag Barth auf Einführung der Schadensersatzpflicht des Staates bei gesetzlich nicht begründeten Beschlag­nahmen von Druckschriften, ferner der Antrag Rickert, die Behörden zur Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Stiminzettel- und Flugblätter-Vertheilung bei den Wahlen anzuweisen, endlich ein Antrag auf Abschaffung der Militärgerichtsbarkeit über verabschiedete Offiziere. Ersteren beiden Anträgen steht die agitatorische Absicht auf der Stirn geschrieben. Der Barth'sche Antrag verdankt seine Entstehung der Beschlagnahme der Volkszeitung", welche in maßloser Weise das Andenken des großen Kaisers Wilhelm beschimpft und sonst das monarchische Gefühl schlimmer als irgend ein sozialdemokratisches Blatt verletzt hatte. Ganz abgesehen von diesem zweifelhaften Ursprung des Antrags ist die Schadensersatzpflicht des Staates für Handlungen seiner Beamten schon in Anbetracht der Verschiedenheit der in den Einzelstaaten herrschenden Grundsätze aufs schwierigste zu regeln. Ein Bedürfniß hierzu liegt nicht vor, jedenfalls nicht in der Richtung, daß man den Staat ersatzpflichtig für Handlungen seiner Beamten mache, die in Ausübung der Staatsobliegenheiten in gutem gesetzlichen Glauben vor­genommen werden. Der Rickert'sche Antrag blieb in der vorigen Session in der Wahlprüfungskommission stecken, wo kein Grund dafür nachgewiesen werden konnte, daß es die Beamten im Allgemeinen an der Beobachtung des Wahlgesetzes und der Schranken des Sozialistengesetzes fehlen lassen. Es ist lediglich Sache der Verwaltung, auf die Durchführung der gesetzlichen Vorschriften seitens der Beamten zu halten und man erinnert sich, daß in Preußen vor den letzten Landtagswahlen ein ministerieller Erlaß diese Beo­bachtung noch besonders einschürfte. Einzelne bei den Wahlen etwa vor­kommende Verstöße werden vom Reichstag bei den Wahlprüfungen gerügt. Dem Anträge fehlt daher jede sachliche Berechtigung.

Eine zweite Gruppe der deutschfreisinnigen Anträge betrifft die Kohlen- und Fleischpreise. Es wird zunächst eine Aenderung der Eisenbahntarife derart verlangt, daß die billigeren Ausnahmetarifc erweitert und namentlich die Zufuhren ausländischer Kohlen erleichtert werden. Wir glauben aber, daß man zu den Staatsbahnverwaltungen, insbesondere dem preußischen Arbeitsministerium, das kürzlich noch durch einen Erlaß an die fiskalischen Bergwerksdirektoren der Kohlentheuerung entgegen wirkte, das Vertrauen haben kann, es werde ihrerseits von selber Alles geschehen, um das allge­meine Staatsinteresse gegenüber etwaiger Kohlennoth wahrzunehmen. Die Kohlenvertheuerung besteht keineswegs bloß in Deutschland, vielmehr steht auch die ausländische Kohle im Preise sehr hoch und es fragt sich daher, ob eine Tarifpolitik zu Gunsten der ausländischen Kohle die gewünschte Wirkung haben werde.

Weiter soll das Schweineeinfuhrverbot an der dänischen Grenze aufgehoben werden. Die dänische Grenze ist keineswegs die wichtigste für die Schweineeinfuhr. Der Lärm in der freisinnigen Presse bezog sich auf das Einfuhrverbot an der russischen und österreichischen Grenze. Daß der Antrag dieses letztere gegen Einschleppung von Viehseuchen gerichtete Verbot unangefochten läßt, scheint fast zu beweisen, daß die Freisinnigen die Grund­losigkeit ihrer Angriffe eingesehen haben und sich wenigstens aus der Dis­kussion hierüber keinen agitatorischen Nutzen versprechen. Endlich wird die Aufhebung des Schweinezolles für lebende Schweine und Spanferkel und die Aufhebung des Zolles für frisch ausgeschlachtctes Schweinefleisch bean­tragt. Selbst die sreihändlerische Nat.-Ztg. bemerkt zu diesem Verlangen: Eine solche vollständige Beseitigung eines einzelnen Zolles aus einem Tarif, welcher nach allen Seiten hohe industrielle und landwirthschaftliche Schutz­zölle vertheilt, wäre eine Ungerechtigkeit gegen eine einzelne Produzenten- Klasse, die auch Gegner dieses Zolltarifs, wie wir, bei unbefangener Be­urtheilung nicht billigen können; dies um so weniger, da gerade der kleine Mann auf dem Lande vielfach Schweinezüchter ist."

Der siebente Antrag endlich bezweckt, das obligatorische Arbeitsbuch für erwachsene Bergarbeiter, wie es z. B. in Preußen noch besteht, abzu­schaffen. Er wird der Partei die erwünschte Gelegenheit geben, sich den Grubenarbeitern in empfehlende Erinnerung zu bringen.

Irgend welcher ncnncnswerthe sachliche Nutzen ist aus der Stellung der freisinnigen Massenanträge also nicht zu erwarten. Wohl aber werden sie Gelegenheit bieten, mächtige Wahlreden zu halten und das Volk mög-