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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 252.

Montag den 28. Oktober

1889.

Amtliches.

BânntmrzchutMK Königl. Landrathsamts.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 8. Ver- loosung von 3ftLprozentigcn, unterm 2. Mai 1842 auègefertigten Staats- schuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1890 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1890 ab gegen Quittung und Rückgabe der Staatsschuld-Scheine und der nach dem 2. Januar k. Js. zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XX Nr. 7 bis 8 nebst Zinschein-Anweisungen bei der Staatsschulden-Tilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit­tags mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäfts­lage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. Js. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden- Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1890 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zu- / rückbehalten.

j Mit dem 1. Januar 1890 hört die Verzinsung der .werloosten Staatsschuldscheine aus.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage ver­zeichneten, noch rückständigen Staatsschuldscheine wiederholt und mit dem Bemerken aufgernsen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen . Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel A mit den Inhabern der Staatsschuldscheine über die Zahlungsleistung . w nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben ge­dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 3. September 1889.

" Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Wird hierdurch veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß die vorstehend erwähnte Nummerliste dahier eingesehen werden kaun, auch in den Geschäfts- I lokalen der Königlichen Steuerkassen offengelegt ist.

Hanau am 11. Oktober 1889.

, Der Königliche Landrath

6751 v. Oertzen.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Hcrbst-Kontrol-Verfammlungen im Kreise ö^anau finden wie folgt statt:

In Windecken Schloßberg am 4. November 1889, Vormittags 8 Uhr, für die Orte:

Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf, Gutsbezirk Baiersröderhof.

In Bischofsheim Kirch- und Schulplatz in der Hintergasse am 4. November 1889, Vormittags 110- Uhr, für die Orte: Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen, Enkheim, Bischofsheim., Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbezirke Dotteufelderhof, Gronauerhof.

In Langenselbold Kirchplatz am 5. November 1889, Vormittags 9 Uhr, für die Orte:

Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermuß, Ravolz­hausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Gutsbezirk Rüdig- heimcrhos.

, n 3« Hana« Paradeplatz, Zeughaus am 6. November 18 89, Vormittags 8 Uhr, für die Orte:

Kesselstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Großkrotzen- | bürg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, !

Philippsruhc und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzig- heimerhos, Neuhof.

In Hanau Paradeplatz, Zeughaus am 6. November 18 89, Vormittags 9 Vs Uhr, für die Stadt Hanau, Jahrgänge 1882, 1883, 1884;

am 6. November 1889, Vormittags 11 Uhr, für die Stadt Hanau, Jahrgänge 1885, 1886, 1887, 1888, 1889.

Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Herbst-Kontrol-Versammlungen zu erscheinen haben:

1. Sämmtliche Reservisten;

2. Sämmtliche Dispositions-Urlauber, sowie die zur Verfügung (Disposition) der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften;

3. Diejenigen Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1877 einge­treten sind.

Außerdem wird bemerkt:

1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen der Reserve und der vom 1./4. bis 3009. 1877 eingetretenen Landwehr-Leute erscheinen mit ihren Jahresklasfen.

2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafen oder wegen Kontrol- entziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den Jahresklassen, in die sie zurückversetzt sind.

3. Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.

4. Dispensationen von den Kontrol-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Kontrol-Versammlung beim Bezirks-Feldwebel in Hanan eingereicht werden.

Frankfurt a. M., im Oktober 1889.

Bezirks'-Kom m ando.

Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die vorstehende Be­kanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und die ihnen durch das Königl. Bezirks-Kommando bereits zugesandten Plakate über die Kontrol-Versammlung an zweckmäßigen, besonders ins Auge fallen­den Stellen anzubringen.

Hanau am 18. Oktober 1889.

Der Königliche Landrath

M. 4325 v. Oertzen.

Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 7. d. Mts. in Nr. 237 des Blattes veranlasse ich die Herren Ortsvorstände, durch die Feld­hüter oder sonst geeignete und dazu bereite Ortseinwohner Anfangs No­vember er. die Aepfelbäume ihrer Gemarkungen nochmals einer Revisiou zu unterziehen und mir bis zum 15. dcss. Monats über das Ergebniß zn berichten.

Das Vorhandensein der Blutläuse ist im Spätherbst am leichtesten fistzustellen, da jedes einzelne der im Lause des Sommers durch mehrere Generationen stark vermehrten Thiere langhaarige weiße Wollfäden aus­schwitzt, die sich zu einer weißen Wollstelle in einander verwirren.

Da ^s zweifilhaft ist, ob das Sapokarbol auch in der jetzigen Jahres­zeit ohne Schaden für die Bäume als Vxi tilgungsmittel angewandt werden kann, so bemerke ich, daß nach Annahme Sachverständiger schon das Aus­bürsten der aufgefundenen Wuudstellen mit einfachem Wasser für die Ver­tilgung des Insekts von gutem Erfolg sein kann, worauf die Aepfelbanm- besitzer durch die Herren Ortsvorstände aufmerksam zu machen sind.

Hanau am 18. Oktober 1889.

V. 6676

Der Königliche Landrath.

I. V.: Baabe.

Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen mir bis zum 12. k. Mts. berichten, ob Ziegeleien, RnssensteiwFabriken in ihren Gemarkungen vorhanden sind, welche bis jetzt noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet sind. Vorkommenden Falles ist:

1) Name des Betriebsunternehmers;

2) Eröffnung des Betriebs nach Jahr und Tag;

3) die Zahl der im Betriebe beschäftigten Arbeiter;