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Nr. ^48.

Mittwoch den 23. Oktober

1889.

DieKst-Nachrichten aus beut Kreise.

Gefunden: Auf dem gestrigen Wochenmarkt stehen geblieben: 2 kleine Mahnen mit Rothkraut. Ein halbseidener schwarzer Schirm. Ein weißes Taschentuch. Zwei Portemonnaies mit je etwas Geld. Ein Geld­stück. Ein Portemonnaie mit 2 Bettelmünzen. Eine Pferdedecke.

Abhanden gekommen von der Kinzig: ein Nachen; dem Wieder­bringer eine Belohnung.

Hanau am 23. Oktober 1889.

Thronrede.

Berlin, 22. Oktbr. Der Reichstag wurde heute Mittag 12 Uhr im weißen Saale des Königlichen Schlosses im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers durch den Staatsminister v. Bötticher mit folgender Thronrede eröffnet:

Geehrte Herren!

Se. Majestät der Kaiser hat mich zu beauftragen geruht, Sie bei dem Beginn der letzten Session der laufenden Legislaturperiode Namens der verbündeten Regierungen zu begrüßen.

Ein Ziel, auf welches die Thätigkeit des gegenwärtigen Reichstages bisher vorzugsweise gerichtet war, ist die Sicherung des Friedens nach außen wie im Innern. In derselben Richtung liegen die Aufgaben, welche Sie in der bevorstehenden Session beschäftigen werden. Als der Reichstag vor drei Jahren zusammentrat, handelte es sich vor Allem um die Sicher­stellung unserer vaterländischen Wehrkraft. Der Reichstag hat in patrioti­scher Würdigung die Lösung dieser Ausgabe gefördert. Auch jetzt wird Ihre Mitwirkung dafür in Anspruch genommen werden, um die Tüchtigkeit und Schlagfertigkeit des Heeres den Verhältnissen entsprechend auszugestal­ten und dadurch den auf Erhaltung des Friedens gerichteten Bestrebungen Sr. Majestät des Kaisers und Seiner Hohen Verbündeten denjenigen Nach­druck zu geben, welcher ihnen im Rathe der Völker gebührt. Ein Gesetz­entwurf, betreffend Abänderungen des Reichs-Militärgesetzes vom 2 Mai 1874, welcher eine anderweitige Eintheilung der Armee vorsieht, soll die Ungleichmäßigkeiten in der Gliederung, wie sie durch die Heeresverstärkun­gen und Truppenverschiebungen entstanden sind, im Interesse der Ausbil­dung und Heeresleitung wieder ausgleichen.

Hieraus und aus der entsprechenden Weiterentwickelung unserer See­macht erwachsen Mehrausgaben, welche im Reichshaushalts-Etat zuni Aus­druck kommen. Aus dem letzteren, der Ihnen unverweilt zugehen wird, ergibt sich im Vergleich zum taufeuben Etatsjahre eine nicht unbeträcht­liche Steigerung der Matrikular-Umlageu. Gleichwohl werden die letzteren immer noch nicht unerheblich überwogen von denjenigen Summen, welche den Bundesstaaten aus deu Reichs-Einnahmen in Gestalt von Ueberweisun- gen zufließen.

Durch das unter Ihrer Mitwirkung zu Staude gekommene Gesetz über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung ist ein weitreichender und, so Gott will, segensreicher Schritt zur Auszeichnung sozialer Gegensätze ge­than. Die Wirksamkeit des Gesetzes ist erst in der Zukunft zu erwarten. Den staatsfeindlichen Elementen gegenüber, welche namentlich die Arbeiter­bevölkerung durch fortgesetzte Agitationen zur Unzufriedenheit und Gesetz­widrigkeit zu verführen trachten, bedarf es einer gesetzlich geordneten, dau­ernden und thatkräftigen Abwehr. Die Erfahrung hat bestätigt, daß die durch die allgemeine Gesetzgebung den Behörden gegebenen Befugnisse nicht ausreichen, um den inneren Frieden genügend zu schützen. Es wird Ihnen daher ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen, und die verbündeten Regie­rungen zweifeln nicht, daß Sie von dem ernsten Streben geleitet sein wer­den, eine Verständigung über diese für die friedliche Entwickelung des Reichs bedeutungsvolle Vorlage herbeizuführen.

Nach Vorschrift des Bankgesetzes ' vom 14. März 1875 hat das Reich sich bis zum 1. Januar 1890 darüber schlüssig zu machen, inwie­weit es von den ihm gesetzlich eingeräumten Befugnissen zur Aufhebung der derzeitigen Reichsbank und zur Erwerbung der Reichâbank-Antheile Ge­brauch machen will. Eine hierauf bezügliche Vorlage wird Ihnen recht­zeitig zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung unterbreitet werden.

In Ost-Afrika hat Dank der Bewilligung des Reichstages eine durch­greifende Aktion zur Unterbuitfung des Sklavenhandels und zum Schutz der deutschen Interessen stattfinden können. Die mit den vom Reichstage

bewilligten Mitteln organisirte Schutztruppe hat im Verein mit der Kaiser­lichen Marine die ihr gestellten Aufgaben so weit gelöst, daß nach Verstän­digung mit den beteiligten Mächten die Blokade der ostafrikanischen Küste hat aufgehoben werden können, nachdem auch der Sultan von Zanzibar ausreichende Dekrete erlassen hat, um die Unterdrückuug des Sklavenhan­dels in jenen Gegenden in Aussicht zu stellen. Die Kosten der Expedition haben aus verschiedenen Ursachen nicht innerhalb der durch das Gesetz vom 2. Februar b. I. bereit gestellten Mittel erhalten werden können und wird bem Reichstage aus diesen: Alllasse eine neue Vorlage zugehen.

Durch die Beziehungen zu Zanzibar und Ost-Afrika, sowie durch die Entwickelung der Verhältnisse in den Schutzgebieten an der westafrikanischen Küste und in der Südsee, ist die Last der Arbeit auf kolonialem Gebiete, welche bisher das Auswärtige Amt getragen hat, eine so große geworden, daß weder die vorhandenen Kräfte ausreichen, noch auch bei Vermehrung derselben ohne gleichzeitige organisatorische Veränderungen eine den gesteiger­ten Anforderungen entsprechende Erledigung der Geschäfte möglich erscheint. Zur Entlastung des ohnehin überbürdeten Auswärtigen Aints von den sei­nen: eigentlichen Wirkungskreise fernliegenden Geschäftei: wird dem Reichs­tage eine weitere Vorlage zugehen, welche die Abzweigung der Kolonial- Verwaltung bezweckt. Die Vorbereitungen dazu finden sich bereits im Etat für 1890/91.

Die Hoffnungen, welche Se. Majestät der Kaiser am 22. November v. I. von dieser Stelle Ihnen gegenüber dahin ausgesprochen hat, daß es gelingen werde, mit Gottes Hülfe Europa den Frieden zu erhalten, haben sich nicht nur bis heute verwirklicht, sondern auch für die Zukuuft an Sicherheit gewonnen durch die persönlichen Beziehungen, welche Se. Maje­stät der Kaiser mit den Herrschern befreundeter und verbündeter Nachbar­länder seitdem gepflogen hat. Dieselben haben dazu gedient, im Auslande das Vertrauen ans die ehrliche Friedensliebe der deutschen Politik zu be­festigen und uns zu dem Glauben zu berechtigen, daß der Friede der euro­päischen Welt auf der Grundlage der bestehenden Verträge mit Gottes Hülfe auch im nächsten Jahre erhalten bleiben werde.

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet."

Nach Verlesung der Rede brachte der bisherige Präsident des Reichs­tages, von Levetzow, auf Se. Majestät den Kaiser ein Hoch aus, in wel­ches die Versammlung dreimal lebhaft einstimmte.

Tagesschau.

P. Aus dem Reichstage. Berlin, 22. Okt. Die fünfte und letzte Session der siebenten Legislaturperiode des Reichstages wurde heute bald nach 12 Uhr von dem Stellvertreter des Reichskanzlers Staats­sekretär des Innern Dr. v. Boetticher im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers Namens der verbündeten Regierungen eröffnet. Die Mitglieder des Reichstages, welche sich zu dieser Eröffnungssitzung nicht gerade zahl­reich eingefunden hatten, begleiteten den Schluß-Passus der Eröffnungsrede, welcher die Hoffnungen auf die Fortdauer des Friedens betrifft, mit wieder­holtem Beifall. Die erste Sitzung des Reichstags wurde bald nach 2 Uhr Nachmittags von dem bisherigen Präsidenten, v. Levetzow, auf Gruud der Bestimmung des §. 1 der Geschäftsordnung eröffnet. Nach Mittheilung der bereits erfolgten Eingänge und nach Erledigung weiterer geschäftlicher Angelegenheiten wurde behufs Konstatirung der Beschlußfähigkeit des Hauses zum Namensaufruf geschritten; derselbe ergab die Anwesenheit von 159 Mitgliedern, wonach das Haus also nicht beschlußfähig war. Der Präsi­dent beraumt, in der Voraussetzung, daß dasselbe morgen beschlußfähig sein werde, die nächste Sitzung auf den 23. Oktober, Nachmittags 1 Uhr, an und setzt auf die Tagesordnung die Wahl der Präsidenten und Schrift­führer.

Berlin, 22. Oktober. DerR. u. St.-A." schreibt: Allenthalben in und außerhalb Württembergs und Deutschlands hat das frevelhafte Attentat auf den Prinzen Wilhelm die tiefste Entrüstung hervorgerufen. Den: Vernehmen nach ist sofort nach Eingang der amtlichen Nachricht bem Kaiser nach Monza telegraphische Meldung durch das auswärtige Amt er­stattet. Den: Reichskanzler ging die Nachricht durch ein Telegramm Mittags zu. Das vom Reichskanzler barauf an den Prinzen Wilhelm gerichtete Telegramm lautet:Ew. Königliche Hoheit bitte ich meinen herzlichen, ehr-