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Hanauer Anzeiger.

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Die Prollige.steile

30 Bt-l

tlir. 228.

Montag den 30 September

1889.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 351 ff.) wird mit Zustimmung des Bundesraths für die Zeit vom 1. Oktober d. Js. bis 30. September 1890 angeordnet, was folgt:

§ 1* Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem den Stadt- und Landkreis Frankfurt a/M., den Stadt- und Landkreis Hanau, den Kreis Höchst und den Obertaunuskreis umfassenden Bezirke für den ganzen Umfang derselben von der Landespolizeibehörde versagt werden.

8- 2. In dem im §. 1 bezeichneten Bezirke ist das Tragen von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, sowie der Besitz, das Tragen, die Ein­führung und der Verkauf von Sprenggeschossen, soweit es sich nicht um Munition des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine handelt, verboten.

Von letzterem Verbote werden Gewehrpatronen nicht betroffen.

Ausnahmen von dem Verbote des Waffentragens finden statt:

1) für Personen, welche kraft ihres Amtes oder Berufes zur Führung von Waffen berechtigt sind, in Betreff der letzteren;

für die Mitglieder von Vereinen, welchen die Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in dem Umfange dieser Befugniß;

für Personen, welche sich im Besitze eines Jagdscheines befinden, in Betreff der zur Ausübung der Jagd dienenden Waffen;

für Personen, welche einen für sie ausgestellten Waffenschein bei sich führen, in Betreff der in demselben bezeichneten Waffen.

Ueber die Ertheilung des Waffenscheines befindet die Landespolizei- èehörde. Er wird von derselben kosten- und stempelfrei ausgestellt kanu-zu st'v^ Zell lolco^ eiu^u w^uo.

Berlin Heu 26. September 1889.

2)

3)

4)

und

Königliches Staatsministerium. von Bismarck, von Boetticher. von Maybach, von Goßler. Herrfurth, von Verdy.

Vorstehende Anordnung des Königlichen Staatsministeriums wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer dieser Anordnung oder den auf Grund derselben zu erlassenden Verfügungen zuwiderhandelt, der im §. 28 Abs. 4 des Reichsgesetzes gegen die gemein- gefâhrlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.-G.-Bl. S. 351) angcdrohtcn Strafe Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder Haft oder Gefängniß bis zu sechs Monaten verfällt.

Anträge auf Ertheilung von Waffenscheinen sind im Stadt- und Landkreise Hanau bei der Königlichen Polizei-Verwaltung bezw. dem König­lichen Landrathe daselbst anzubringen.

Cassel den 27. September 1889.

Der Regierungs-Präsident.

A. II. 7838. J. V.: Schwarzenberg.

Bekanntmachung.

Am 1. Oktober 1889 werden im Reichspostgebiet neue Postwerth- z eichen eingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt gülitgen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichsadler und die Reichskrone der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1888 festgcstellten Form entsprechend abgeändert worden sind.

Was die Farbe der neuen Wcrthzeichen betrifft, so werden die Marken zu 3 Pf. in braun, zu 5 Pf. in grün, zu 25 Pf. in orange und zu 50 Pf. in rothbraun hergestellt, während bei den Marken zu 10 Pf. und 20 Pf., wie bisher, die rothe bz. blaue Farbe zur Verwendung kommen wird. »

Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Neu­ausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der ge­stempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entsprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pf. und 5 Pf., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den inneren Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt

bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.

Mit der Ausgabe der neuen Werthzeichen bz. einer Gattung derselben an das Publikum dürfen die Verkchrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Bestände der alten Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden. Die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem ab die jetzigen Freimarken rc. ihre Gültigkeit verlieren, wird später erfolgen.

Berlin W., 13. September 1889.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.

Tagesschau.

Berlin, 28. September. In einem dem Reichskanzler zugegangeneu Berichte Wißmann's vom 29. August wird bestätigt, daß die Einwohner des Dorfes Plangotini den berüchtigten Sklavenjäger Salim gebunden überlieferten. Letzterer wurde wegen Menschenraubes gehängt. Die Bevölkerung Bagamopo's ist wieder auf 5000 angewachsen; eine ungefähr 1000 Mann starke Waniamwesie-Karawane mit Elfenbein ist in Bagamoyo eingetroffen. Buschin versuchte die Karawane unterwegs zu berauben, wurde jedoch abgeschlagen. Die Verwaltung, welche jetzt in Zanzibar etablirt ist, wird durch den Fleiß und das Verständniß des Chefs Eberstein in geregelte Bahnen geleitet. Ein verantwortlicher Verwaltungsbeamter, welchen er erbeten hatte, ist daher entbehrlich, ebenso der erbetene Jurist, da Adjutant Bumitter gewandt eingearbeitet sei. Wißmann kann konstatiren, daß heute in dem von ihm unterworfenen Ostküstentheile es niemand wagen würde, Sklaven zu exportiren; bereits sechs Menschenräuber seien erhängt resp, er­schossen. Vom Export bedrohte Sklaven suchen überall Schutz auf den ^s' Menschenraubes überführte Arbeiter' lu^ 'ä7iMtO," plM^ u^-fS aber werden die Ortshäuptlinge, welche ich verantwortlich mache, den Export verhindern. In dieser Beziehung also ist alles irgendwie Thunliche erfolg­reich geschehen; jedenfalls ist diese Art des Vorgehens gegen die Sklaverei wirksamer und billiger als die Blokade. Die von Ew. Durchlaucht empfohlene Sparsamkeit wird in jeder Weise geübt. (Fr. R.)

Berlin, 28. September. Unterrichtete Personen erklären, daß sich bisher nicht feststellen lasse, was an den Gerüchten über Verhandlungen mit Miguel wegen Uebernahme des Finanzministeriums Wahres sei. Diese Verhandlungen werden ebenso bestritten, wie behauptet. Unter allen Um­ständen wird es für zweifellos gehalten, daß Miquel, falls er in die Re­gierung eintreten sollte, ein sehr bestimmtes Programm vorlegen würde.

Berlin, 28. Sept. Der Reichs-Anzeiger veröffentlicht das Ergeb­niß der am 24. September abgeschlosienen Wahl von nichtständigen Mit­gliedern des Reichsversicherungsamts. Dem Unfall- und dem Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetze zufolge gelten diese Mitglieder als Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten, ohne Beschränkung auf die Ange­legenheiten ihres besonderen Berufszweiges, und haben insbesondere bei den Entscheidungen der Beschwerden gegen die Urtheile der Schiedsgerichte, bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, bei Veränderungen des Bestandes der Versicherungsanstalten mitzuwirken.

Berlin, 28. Sept. Eine entsetzliche Katastrophe hat sich, wie die Abendblätter nielden, heute Früh etwa fünf Minuten vor 8 Uhr auf dem Spandauer Feurrwerks-Laboratium ereignet. In einem Arbeitsraume auf dem Eiswerder, einer in der Oberhavel belegenen Insel, in welchem unter Aufsicht eines Meisters und eines Oberfeuerwerkers etwa 50 Frauen und Mädchen mit der Nachprüfung von Artillerie-Zündhütchen beschäftigt wur­den, fand eine Explosion von furchtbarer Wirkung statt. Der ganze Raum stand, da sich sofort sämmtliche Zündhütchen entzündeten, mit einem Male in Flammen. Die Mehrzahl der darin befindlichen Personen ist verunglückt, zwölf haben schwere Verletzungen, meist Brandwunden, davongetragen. An dem Aufkommen mehrerer Personen wird gezweifelt. Die Zahl der leichter Verletzten beträgt etwa 20. Mit dem Dampfer des Instituts wurden die schwerverwundeten Arbeiterinnen nach der Stadt und dann mittels Trag- körben nach dem städtischen Krankenhause gebracht. Die Leichtverwundeten wurden an Ort und Stelle verbunden, dann in Kähnen an das stadt­seitige Ufer übergesetzt, worauf sie sich in ihre D^chnnngm begaben. Auch