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Jährlich 9 Mark. Halbj.â. SVPsg.

Vierteljährlich 1 Mar! 25 Pfg.

Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen- »en Postausschlag, ibte einzelne Num­

mer 19 Psg.

finnniirr Ameiaer.

IugtercH Amtliches §>rgan für SLclöi- und LcrnöKveis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Wertteils, j Prei»:

Die Ispaltige Tarmondzetle »b. deren Raum

10 Pfg.

Die Lspalt. Zeile

20 Pfg.

Die IfpaltigeZeile

30 Pig

Nr. 222.

Montag den 23. September 1889.

Aöonnements-Kinladung.

Mit dem 1. Oktober 1889 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Orga» für Stadt- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Lausenden, bietet Kurs- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge auâ den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschttsses, Fremdenliste, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der HananerAnzeiger"seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Warnung.

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie­plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge­winnzahlung.

Vielfache gerichtliche Verurteilungen von Loosantheilschein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, intern sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri- vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen nir darauf aufmerksam,

. "tzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oder Ä o ni g 11 dj e Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General- Lotterie. Direktion.

Dammas. Liliental.

Bekanntmachung.

Am L Oktober 1889 werden im Reichspostgebiet neue Postwerth- zeichen cingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt i gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen ausgedruckte Reichsadler

und die Reichskrone der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1888 festgestellten Form entsprechend abgeändert worden sind.

Was die Farbe der neuen Werthzeichen betrifft, so werden die Marken zu 3 Pf. in braun, zu 5 Pf. in grün, zu 25 Pf. in orange und zu 50 Pf. in rothbraun hergestellt, während bei den Marken zu 10 Pf. und 20 Pf., wie bisher, die rothe bz. blaue Farbe zur Verwendung kommen wird.

Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Nen­ausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der ge­stempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entsprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pf. und 5 Pf., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den inneren Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.

Mit der Ausgabe der neuen Werthzeichen bz. einer Gattung derselben an das Publikum dürfen die Verkehrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Bestände der alten Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden. Die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem ab die jetzigen Freimarken re. ihre Gültigkeit verlieren, wird später erfolgen.

Berlin W., 13. September 1889.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. von Stephan.

Amtliches.

Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete landwirthschaft- liche Winterschule hat die Aufgabe, in zwei Winterkursen Bauernsöhne und andere junge Leute, welche sich der Landwirthschaft widmen wollen, zu denkenden Landwirthen zu erziehen und für den landwirthschaftlichen Beruf derart auszubilden, daß sie befähigt sind, ein Landgut rationell zu bewirthschaften.

Dieser Aufgabe hat die Schule bisher durchaus entsprochen. Die Schüler haben nach Erledigung eines zweijährigen Winterkursus bei Wieder­eintritt in die väterliche Wirthschaft zu deren Hebung wesentlich mitgewirkt und diejenigen derselben, welche wegen ausreichender Hülfskräfte oder aus anderen Gründen in die väterliche Wirthschaft nicht wieder eingetreten sind, haben durch Vermittelung des Direktors der Winterschule als Verwalter auf größeren Gutswirthschaften Stellung gefunden und den daselbst an sie gemachten Anforderungen in jeder Beziehung genügt.

Bei den sich täglich steigernden Ansprüchen an den landwirthschaft­lichen Betrieb müssen wir die Landwirthe dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne in den landwirthschaftlichen Lehrgegenständen Sorge zu tragen, und zu diesem Zweck ihnen den Besuch der landwirtschaftlichen Winterschule in Marburg für ihre Söhne empfehlen.

Dank der Fürsorge des hohen Kommunal-Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr- und Hülfsmittel durch Einrichtung eines Laboratoriums für chemische, physikalische und mikroskopische Arbeiten wesentlich vervoll­ständigen können und wird weiter durch den Besuch von reuomirten Wirth­schafteil größerer Landwirthe, von Zuckerfabriken, Brennereien, Molkerei- Anstalten den jungen Leuten Gelegenheit geboten, das von ihnen theoretisch Erlernte in praktischer Ausführung kennen zu lernen.

Der Unterricht des nächsten Winterkursus beginnt Dienstag den 15. Oktober d. I., Vormittags 8 Uhr. Anmeldungen zur Aufnahme sind zeitig vorher an den Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule, Herrn Dr. R. H es^s e in Marburg, zu richten, welcher etwaigen weiteren Aufschluß über die Schule geben wird. Derselbe, welcher auch außerhalb der Schulzeit die Schüler streng überwacht, ist gern bereit, für ein passendes Unterkommen der Schüler in gut beleumundeten Familien zu sorgen. Für Wohnung, Verköstigllng, Feuerung und Licht hat ein Schüler monculich 30 bis 45 Mark zu zahlen. Das Schulgeld beträgt 45 Mark für den Winter, wovon die Hälfte beim Beginn des Schulhalbjahres, die andere Hälfte beim Wiederbeginn des Unterrichts int Anfang nächsten Jahres zu entrichten ist.

Die aufzunehmenden Schüler müssen das 15. Lebensjahr überschritten haben und sich durch ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch ans-