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Nr. 220.

Freitag den 20. September

1889.

Bekanntmach nugeA Königl. Landrathsamts.

Unter dem Rindviehbestand des Johannes Schott ir zu Nieder­dorfelden ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 17. September 1889.

Der Königliche Landrath

D. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Ein schwarzer dänischer Doggenhund; ein schwarz und gelber Hund mit weißen Abzeichen, beide m. Geschl.

Gefunden: Ein Kalender resp. Notizbuch mit der Inschrift: „v. Göckingk". Ein Portemonnaie mit Geld. Eine Kette. Vor längerer Zeit auf dem Leihhaus stehen geblieben ein Handkorb.

Hanau am 20. September 1889.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 5 der Allerhöchsten Verordnung vom 20ten Sep­tember 1867 über die Polizei-Verordnung in den neu erworbenen Landes­theilen und des §. 143 und 144 des Gesetzes vom 30. März 1883 über die allgemeine Landesverwaltung wird unter Zustimmung des Gemeinde­raths für den Gemeindebezirk Ravolzhausen folgende Verordnung erlassen:

§. 1. Alle Straßentheile und Plätze im Gemeindebezirk Ravolz­hausen, welche dem öffentlichen Verkehr und dem Anbau bienen sollen, müssen so hergestellt sein resp, werden, daß sie den nachfolgenden Vor­schriften entsprechen:

§. 2. Fahrba h n. Die Fahrbahn, welche in der Regel eine Breite von zwei Dritttheilen der Straßenbreite haben muß, soll ein Längen­gefälle nicht über 1:15 haben. Die Wölbung von der Mitte nach der Gosse soll bei gepflasterten Straßen 1:50, bei chaussirten Straßen 1:25 nicht überschreiten.

§. 3. Bürgersteige. Das Gefälle der Bürgersteige soll im Qucrproftl im Maximinum 1:35 sein. Die Breite des Bürgersteigs ist in der Regel ein Sechstheil der ganzen Straßenbreite. Die Befestigung der Bürgersteige soll mit Basaltsteinen erfolgen, der übrig bleibende Theil kann jedoch auch mit Kiesbettung geschehen.

§. 4. Entwässerung. Die Entwässerung der Straßen und Plätze hat oberirdisch durch Gossen oder unterirdisch durch Kanäle zu geschehen.

§. 5. Gossen. Zur Ableitung des Straßenwassers, des Masters von den Dachfallröhren und des sonst überschießenden Regenwassers sind zu beiden Seiten der Fahrbahn Gossen anzulegen, welche gepflastert und nicht unter 60 Zentimeter breit sein müssen.

Die Ableitung des Masters von den Dachfallröhren muß durch ge­pflasterte oder steinerne Rinnen oder vermittelst gußeisener runder oder viereckiger in ihrer oberen Fläche (Deckel) geschlitzter und gerippter Röhren geschehen. Die obere Fläche dieser Abflußrinnen muß mit der Oberfläche deS Bürgersteigs in einer Ebene sein. In Straßen mit erhöhten Bürger­steigen darf das Wasser von den Dachfallröhren nur vermittelst überdeckter Rinnen resp, eiserner Röhren nach den Gossen geleitet werden.

Haushaltungs- und sonstige Abwässer nach der Straße zu leiten, oder vermittelst Gefäße dorthin zu schütten, ist verboten.

§. 6. Kanäle. Soweit die Ausführung unterirdischer Kanäle Zulässig ist, muß für die beabsichtigte Anlagen derselben die Genehmigung der Polizeibehörde nachgewiesen werden, welche die Ausführungsbcstimmuiigen vorschrcibt, und zwar soweit dabei die Benutzung von Gemeinde-Grund- eigenthum in Frage kommt, unter Zustimmung der Gemeindebehörde.

§. 7. Die Art der ersten Einrichtung und Befestigung der Straße und des Bürgersteigs wird von dee Gemeindebehörde festgestellt (cfr. §. 5 beâ Orts-Statuts betreff. Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen re.). Eine Straße ist als für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig hergestellt anzusehcn, sobald die Freilegung, erste Einrichtung und Entwässerung der Straße in der dem Bedürfniß entsprechender Weise beschafft ist.

§• 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit einer Geldbuße von drei bis neun Mark resp, entsprechender Haft bestraft.

§. 9. Derjenige, der es unterläßt, den ihm nach dieser Polizei-

Verordnung obliegenden Verpflichtungen nachzukommen, abgesehen von der Bestrafung, zu gewärtigen hat, daß das Versäumte im Zwangswcge auf seine Kosten zur Ausführung gebracht wird.

§. 10. Aus die jetzt bestehenden Straßen findet vorstehende Ver­ordnung nur insoweit Anwendung, als in den betreffenden Straßen Ver­änderungen vorgenommen werden.

8. 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Ravolzhausen den 4. September 1889.

Der Bürgermeister

9554 Klein.

Tagesschau.

Berlin, 19. September. Den zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen ernannten Herrn Adolph G. Studer ist daS Exequatur Namens des Reiches ertheilt worden.

Berlin, 19. September. Heute Morgen um BVz Uhr trafen Se. Majestät der Kaiser und König, wie „W. T. B." meldet, zu Wagen in Osterwald ein und begaben Sich alsbald mit den fremden Fürstlichkeiten, welche mittels Sondcrzuges von Hannover dort angelangt waren, zu Pferde zur Avantgarde des VII. Armee-Korps, welches auf drei Straßen von Paderborn her in beschleunigtem Anmarsch begriffen war, um das X. Ar­mee-Korps, das sich bei Nordstemmen sammelte, anzugreifen.

Königsberg i. Pr., 19. September. (K. Z.) In der heutigen Sitzung der Korporation der Kaufmannschaft wurde der Antrag des Vor­steheramtes der Kaufmannschaft, die von der Staatsrcgicrung geforderte Garantieerklärung zum Bau einer Fahrrinne durch das Frische Haff zwischen Königsberg und Pillau abzugeben, angenommen.

Aus Schlesien, 18. September. Die Mitglieder des Milch- wirthschaftlichen Vereins für Schlesien haben sich in ihrer letzten Versamm­lung in Breslau entschieden gegen die Aufhebung des Schweine-Einfuhr­verbots ausgesprochen.

Kiel, 18. September. Briefsendungen für S. M. Pacht „Hohen- zollern" sind wie folgt zu richten: bis 24. September nach Kiel, bis 28. September nach Plymouth (England) über Vlissingcn, vom 29. bis 30. September nach Gibraltar über Köln-Paris-Madrid, vom 1. Oktober bis auf Weiteres nach Genua. (K. Z.)

Kiel, 19. September. Die deutsche Plankton-Expedition auf dem Dampfer „National" ist nach einem heutigen Telegramm aus Teneriffe am 10. d. Mts. in Ascension eingetroffen; alles wohl. (F. N.)

Baden, 19. Sept. Der Unterstaatssekretär im Reichsamte des Innern, Dr. Eck, ist gestern hier gestorben. (Rh. K.)

Wien, 19. September. Die „Presse" dementirt die Nachricht, daß am Namenstage des Zaren im kroatischen Theater zu Agram die russische Nationalhymne gespielt und vom Publikum begeistert ausgenommen wor­den sei.

Aus Budapest, 18. Sept., wird dem „Fremdenbl." gemeldet: Im Cirkus Wulff gab es gestern eine Schreckensszene. Der 24jährige James Rothwell, Mitglied der Akrobatentruppe Dosta, verfehlte beim Schwünge von einem hohen an der Cirkusdecke befestigten Trapez das andere Trapez, flog über das Sicherheitsnetz hinaus und fiel schließlich vierzehn Meter weit in der Vorhalle des Cirkus nieder, wo er, an eine Barriere anschlagend, ohnmächtig liegen blieb. Der verunglückte Akrobat wurde von Mitgliedern der freiwilligen Rettungsgesellschaft zum Bewußtsein gebracht und konnte sich noch dem entsetzten Publikum zeigen, um es zu beruhigen. Er mußte aber ban,n mit gebrochenen Armen auf die chirurgische Klinik gebracht werden. Die Vorstellung wurde fortgesetzt.

Kopenhagen, 19. September. Der König, der Kronprinz und der Prinz Eugen von Schweden trafen Vormittags in Fredensborg ein und reiften Nachmittags zurück. Der Zar, der dänische König und die Kaiserin Friedrich begleiteten sie nach Hclsingoer und kehrten dann nach Fredensborg zurück, nachdem die Kaiserin Friedrich Kronborg besichtigt hatte. Die griechische Königsfamilie reift am Sonntag ab. (F. 9i.)

Neapel, 19. September. Zu Ehren Crispi's fand heute, wie die „F. N." meldsn, Nachmittags eine große öffentliche Kundgebung Jtatt. Gegen 20 000 Menschen, darunter die Elite der Einwohnerschaft, Sena­toren, Deputirte und alle liberalen Vereine mit Fahnen und Musikapellen,