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Erscheint täglich mit Ausnahme der G«M- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 218.

Mittwoch den 18. September

1889.

Amtliches.

Bekanntmachung/W^UWA

Am 1. Oktober 1889 werden im Reichspostgebiet neue Postwerth­zeichen eingeführt. Die neuen Marken unterscheiden sich von den jetzt gültigen im Wesentlichen dadurch, daß der ihnen aufgedruckte Reichsadler und die Reichskrone der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. D ezember 1888 fcstgestellten Form entsprechend abgeändert worden sind.

Was die Farbe der neuen Werthzeichen betrifft, so werden die Marken zu 3 Pf. in braun, zu 5 Pf. in grün, zu 25 Pf. in orange und zu 50 Pf. in rothbraun hergestellt, während bei den Marken zu 10 Pf. und 20 Pf., wie bisher, die rothe bz. blaue Farbe zur Verwendung kommen wird.

Durch die Einführung der neuen Werthzeichen wird auch eine Neu­ausgabe der gestempelten Briefumschläge und Streifbänder, sowie der ge­stempelten Formulare zu Postkarten, Postanweisungen u. s. w. bedingt. Entsprechend der veränderten Farbe der neuen Marken zu 3 Pf. und 5 Pf., erhalten die Streifbänder einen Aufdruck in brauner, die Postkarten für den inneren Verkehr einen Aufdruck in grüner Farbe. Außerdem kommt bei dem Aufdruck der bezeichneten Postkarten die deutsche anstatt der lateinischen Schrift in Anwendung.

Mit der Ausgabe der neuen Wcrthzeichen bz. einer Gattung derselben an das Publikum dürfen die Verkehrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Bestände der alten Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden. Die Bestimmung des Zeitpunktes, von welchem ab die jetzigen Freimarken k. ihre Gültigkeit verlieren, wird später erfolgen.

Berlin W.z 13. September 1889.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

________von S tephan.

Bekanntmachungen König!. Landrathsauâ

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§. 5 u. 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen, sowie der §§. 143 u. 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesver­waltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Stadtraths für den Umfang des Stadtbezirks Hanau die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

Der §. 2 der in Nr. 113 des Hanauer Anzeigers vom Jahre 1887 veröffentlichten Polizeiverordnung vom 16. Mai 1887, betreffend die Zu­lassung minderwerthigen Fleisches auf der sogenannten Freibank hier erhält folgende Fassung:

§. 2.

Dem Freibankverkauf unterliegt

1) alles im Schlachthaus geschlachtete,

2) alles von außen eingeführte Fleisch, welches ad 1 durch den Schlacht­hausverwalter, ad 2 durch den Kreisthierarzt als minderwerthig, aber der Gesundheit nicht schädlich befunden wird.

Die Polizeiverordnung vom 7. Mai 1889, den gleichen Gegenstand betreffend, wird hiermit aufgehoben.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Publikation in Kraft.

Hanau am 13. September 1889.

Der Königliche Landrath

5801 D. Oertzen.

In der Zeit vom 13. bis 30. September d. I. ist auf der Hanau- Frankfurter-, Aschaffenburger- und Fulda-Vacha'er Landstraße eine Dampf- straßenwalze in Thätigkeit.

Seitens der kommunalständischen Bauverwaltung werden an den be­treffenden Straßenstrecken Warnungstafeln aufgestellt werden.

Behufs Vermeidung von Unglücksfällen durch Scheuen von Pferden empfiehlt es sich, den Wagenverkehr von genannten Straßenstrecken, während die Maschine arbeitet, abzulenken.

Dieses wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht.

Hanau am 16. September 1889.

Der Königliche Landrath

V. 6115 v. Oertzen.

t Wirtschaftliche Zustande der Arbeiter in Preußen.

Ordentliche Arbeiter haben im vergangenen Jahre allenthalben aus­reichende und auch lohnende Beschäftigung gefunden, wovon die Berichte der preußischen Fabrikinspektoren Zeugniß ablegen. Die angestcllten Beobach­tungen und Nachforschungen haben in den meisten Bezirken ergeben, daß weder die Löhne noch auch die örtlichen Lebensmittel und Wohnungspreise ungünstigen Veränderungen unterworfen waren. Ohne Zweife gestatteten die mit dem industriellen Aufschwung gebesserten Erwerbsverhältnisse einem Theile der tüchtigen und gut gelohnten Fabrikarbeiter, von dem Verdienste etwas zurückzulegen. Einige Aufsichtsbeamte, so derjenige für Merseburg und Erfurt haben denn auch aus den Abschlüssen mehrerer Fabrisparkassen entnommen, daß die Spareinlagen 1888 höher gewesen sind als im Vor­jahre. Andererseits wird jedoch auch berichtet, daß Fabriksparkassen aus Mangel an Betheiligung eingegangen sind, und darüber geklagt, daß die Arbeiter im Allgemeinen viel zu wenig an's Sparen denken, und selbst be­sondere Bemühungen in dieser Richtung, so des Vereins zur Beförderung der Arbeitsamkeit im Aachener Bezirke, der besondere Prämien aussetzt, nur wenig fruchten. Manche Unternehmer haben eine Hebung der Wirthschafr- lichkeit ihrer Arbeiter durch Verlängerung der Lohnzahlungsfristen erzielt, indem bei zweiwöchentlicher Löhnung gegenüber der einwöchentlichen dem Arbeiter 26 mal im Jahre die Gelegenheit entzogen wird, von dem erhal­tenen Lohne sofort übermäßige Ausgaben zu machen.

Die geringe Neigung zum Sparen liegt keineswegs in einer unglück­lichen Naturanlage des deutschen Arbeiters oder hauptsächlich in schlechter Erziehung, mangelndem guten Einfluß des Fabrikherrn u. dergl. — sie wird da, wo die Sozialdemokratie herrscht, den Arbeitern künstlich aufgc- redet. Sparen ist gleichbedeutend mit Darben, wer spart gehört zu den „Rückständigen". Das Geheimniß dieses unermüdlich und leider mit Er­folg vorgetragenen Unsinns ist, daß der Arbeiter, der etwas besitzt und sein eigen nennt, umstürzlerischen Ideen weniger zugänglich ist und sich auch schwerer zu Lohnkämpfen überreden läßt, welche die Sozialdemokratie ausgesprochener Maßen nicht zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen, sondern um der agitatorischen Fortschritte willen — nach einem Ausdrucke der sozialdemokratischen Berliner Volkstribüne — d. h. zur Schürung der allgemeinen Unzufriedenheit betreibt.

In letzterer Hinsicht waren die Beobachtungen von großem Interesse, welche man int rheinisch-westphälischen Kohlenrevier bei Ausbruch und Beendigung des großen Strikes gemacht hat und die kürzlich von der Nordd. Allg. Ztg. völlig zutreffend wiedergegeben wurden. Man konnte dort nämlich deutlich bemerken wie der allgemeine Strike bei denjenigen Zechen zuletzt ausbrach und am ersten bei ihnen beendet war, deren Beleg­schaften zu einem großen Theil aus solchen Bergleuten bestehen, die ein kleines Eigenthum, entweder nur ein eigenes Häuschen mit Garten, oder auch noch etwas Acker dazu besitzen. Im Essener Bezirk, wo theils von Alters her der Bergmannsstand eine solche Ansässigkeit überkommen hat, theils die Zechen und Werksverwaltungen Einrichtungen geschaffen haben, vermittelst deren ihren Arbeitern der Erwerb von Haus und Acker erleichtert wird, brach nicht nur im Allgemeinen der Strike zuletzt aus und wurde zuerst beendet, sondern will man auch beobachtet haben, wie mit dem Grade der Ansässigkeit der^Bergleute bei den einzelnen Belegschaften deren Geneigtheit, den Geboten der Strikeführer zu folgen, zu- und abnahm. Mit dieser Beobachtung würde übereinstimmen, daß cs verhältnißmäßig lange dauerte, bis sich die Bergarbeiter im Saarrevier dem allgemeinen Strike anschlossen, obwohl sie von allen Seiten in dieser Richtung bearbeitet wurden. Dort hat bekanntlich der Bergfiskus besondere Fonds zur Disposition, welche den Bergleuten die Ansiedelung zu erleichtern bestimmt sind, und ist seit einer längeren Reihe von Jahren ein nicht unerheblicher Theil der Belegschaften zu Besitzern ihrer nnt etwas Acker ausgestatteten Wohnhäuser gemacht worden.

In der That ist die von den kommunalen Verbänden und vom Staate zu fördernde Seßhaftigkeit des Arbeiterstandes ein wichtiges Stück er sozialen Frage. Nach den Berichten der Fabrikaufsichtsbeamten im Jahre .888 sind nicht nur wieder neue gemeinnützige Vereine zur Beschaffung âgener Wohnungen mit Grundbesitz für die Fabrikarbeiter entstanden, ordern es haben auch einzelne größere Gemeinden, z. B. im Düsseldorfer Bezirk, warmes Interesse für die Sache bewiesen. Auf diesem Wege muß weiter fortgefahren werden.