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^^7^ Kugteich Amtliches Grgan für Kicröt- und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der S«m- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 207.

Donnerstag den 5. September

1889.

Bekanntmachungen König!. Landrathsawts.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der an das Großher- zogthum Hessen grenzenden diesseitigen Gemeinden und Gutsbezirke werden darauf aufmerksam gemacht, daß nach Vereinbarung mit den Großherzogl. Hess. Kreisbehörden die gemeinschaftliche Begehung der Landeshoheitsgrenze am 1. Oktober d. I. stattfindet.

Ich ersuch^ Sie, sich mit den betreffenden Großherzogl. Bürger­meistereien über Stunde des Beginns des Grenzbegangs und den Ort der Zusammenkunft rc. rechtzeitig in Benehmen zu setzen und entweder selbst, oder durch den Beigeordneten den Termin wahrzunehmen.

Das gemeinschaftlich aufzunehmende Protokoll über die bei dem Grenzbegang bemerkten Mängel ist nebst der Gebühren-Liquidation bis zum 6. Oktober c. hierher einzureichen.

Hanau am 3. September 1889.

Der Königliche Landrath

V. 5818 v. Oertzen.

Dieust-Nachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Am 1. ds. Mts. auf dem Wege von Hanau bis Mittelbuchen ein silberner Orden, auf der einen Seite gez. R. mit Krone, auf der Rückseite XX; Empfangnahme bei Philipp Leiß zu Mainkur. Ein goldenes Medaillon. Eine gedruckte Schürze. Ein Kinderschuh.

Hanau am 5. September 1889.

Faselmarkt m Seligenüllkt.

Der auf

Samstag den 21. September 1889

zu Seligen st adt anberaumte

Fasel markt wird auf

Samstag den 14. September 1889, Bormittags 9 Uhr beginnend, verlegt.

Offenbach am 2. September 1889.

Großherzogliches Kreisamt.

9882 Haas.

Tagesschau.

Berlin, 4. Sept. Dem bisherigen niederländischen Vize-Konsul August Holtkott in Ruhrort ist das Exequatur als Konsul der Niederlande daselbst Namens des Reichs ertheilt worden.

Berlin, 4. Septbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag einen längeren Vortrag des Unter-Staatssekretärs Grafen ”• Berchem entgegen und arbeiteten darauf noch längere Zeit mit dem Chef des Civilkabiuets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. v. Lucanus. Am Nach- mittage beabsichtigen Se. Majestät, Sich zu Herrn v. Benda nach Rudow zu begeben, um daselbst eine Hühnerjad abzuhalten.

Berlin, 3. Sept. Kaiser Wilhelm übersandte, wie die „Stella d'Jtalia" meldet, dem König Humbert zum Namenstage eine herrliche Ci­garrentasche, die auf dem Deckel in feinster Ciselirung ein Sinnbild des Dreibundes trägt: ein springender Löwe überragt die zusammengestellten Rappen von Deutschland, Oesterreich und Italien, welche von Fahnen um­schlungen, , sich scharf von dem Hintergründe abheben. Auf der Kehrseite befinden sich die Bildnisse der drei Herrscher, alle von sprechender Aehnlich-

K' Inschrift: „Viribus unitis“. Die prächtige Arbeit entstammt Werkstatt eines deutschen Goldarbeiters und wird bei der Feinheit ihrer Ausführung allgemein bewundert.

, Berlin, 4 Septbr. S. M. Kreuzer-Korvette „Olga", Komman- oant Korvetten-Kapitän Freiherr v. Erhardt, ist am 3. September er. in ^lpinoutt) angekommen und beabsichtigt am 4. September cr. die Reise nach Kiel fortznsetzen.

Dsb "Köln. 3 " schreibt: Die Annahme, daß im preußischen Finanzministerium noch vor dem Zusammentritt des Landtages ein Wechsel stattflnden werde, gilt bekanntlich als feststehend. Ueber die Persönlichkeit i Nachfolgers ist man indessen noch vollständig im Unklaren und auch un zuständiger Stelle dürfte eine engere Wahl noch nicht ermöglicht sein. I

Doch soll diese Unklarheit in der Personenfcage dem Vernehmen nach für den Fortgang der Steuerreform nur in soweit von Belang sein, als eine abermalige Verzögerung in den Vorarbeiten dadurch bedingt wiid. Die Grundzüge des ins Auge gefaßten Reformwerkes: Selbsteiuschätzung des einkommensteuerpflichtigen Einkommens, Entlastung der durch die großen Verbrauchsabgaben stärker herangezogenen ärmeren Klassen und in weiterer Folge Entlastung der Gemeinden, bleiben aufrecht erhalten. Was die Selbsteinschätzung betrifft, so dürfte sich die Meinungsverschiedenheit inner­halb der Regierung nur auf die Formen der Durchführung, nicht auf die allgemeine Anwendung derselben bezogen haben.

Die „Nordd. Allgem. Ztg." weist in ihrem heutigen Leitartikel auf das heutige 75jährige Jubiläum der allgemeinen Wehrpflicht hin unb schließt denselben mit folgenden Worten: „Heute trägt das ganze deutsche Volk jene damals von Preußen allein angelegte Rüstung, aber auch heute sind die den Kern unserer Wehrhaftigkeit ausmachende allgemeine Wehr­pflicht und die Eintheilung der Armee in stehendes Heer und in Landwehr nur bestimmt, uns sichere Bürgschaften eines dauernden Friedens zu ge­währen. Für Preußen ist die allgemeine Wehrpflicht nicht nur die trag­fähige Grundlage seines Heerwesens gewesen, sie ist in' Verbindung mit der allgemeinen Schulpflicht auch eine Schule des Volkes sowohl an kriegerischer, als auch an bürgerlicher und persönlicher Tüchtigkeit geworden, jener Tüchtigkeit, welche es befähigte, die oft nicht leichte Last seiner kriege­rischen Rüstung zu tragen. Indem nunmehr drei Vierteljahrhunderte ver­laufen sind, seit der Urgroßvater unseres jetzigen Kaisers und Königs dein Lande jene Einrichtungen zum Gesetz gab, welche der Grundstein von dessen Größe geworden, wird man vertrauen dürfen, daß die Grundlagen unserer Heeresverfassung, auf welchen die Größe Preußens und Deutschlands be­gründet ist, für immer dem Streite der Parteien entrückt bleiben."

Danzig, 4. September. Unmittelbar nach der Eröffnung der ersten öffentlichen Versammlung des Gustav-Adols-Vereins wurde folgendes Tele- gramm an den Kaiser beschlossen und ab gesandt: Die 43. Hauptversamm­lung des Gustav-Adolf-Vereins, diesmal im altehrwürdigen Danzig ver­sammelt, bringt soeben am Strande der Ostsee Seiner Majestät, ihrem erlauchten Protektor, dem unermüdlichen Pfleger des Friedens, der Wehr­haftigkeit, der Größe und des Gedeihens unseres deutschen Vaterlandes, dem mächtigen Schutzherrn der evangelischen Kirche, dem gegen alle Kon­fessionen gleich gerechten Fürsten mit begeisterter Einstimmigkeit den Aus­druck des allerunterthänigsten wärmsten Vertrauens und Dankes dar, und bittet, den ehrerbietigsten Ausdruck der treuesten Gesinnung Euer Maje­stät zu Füßen legen zu dürfen. Geheimer Kirchenrath Professor Dr. Fricke- Leipzig, Vorsitzender; Konsistorialrath Kahle-Danzig, Vizepräsident. (F. N.)

Kiel, 3. Sept. S. M. Schiffsjungenschulschiff „Rover" ging von Danzig in See. — S. M. Panzerschiff „Kaiser" sowie die Avisos „Ziethen" und „Grille" liefen in unserem Hafen ein. — S. M. Panzerschiff „Baden" hat den Kreuzer „Sperber" als Wachtschiff des Kieler Hafens abgelöst. — Der kommandirende Admiral Frhr. v. d. Goltz ist von Berlin hier zu Be­sichtigungen eingetroffen.

Aachen, 3. Sept. An die finstere Zeit des mittelalterlichen Aber­glaubens mahnte, wie die „K. Z." schreibt, die jüngste Sitznng der Straf­kammer des hiesigen Landgerichts. Der Kurpfuscherei angeklagt stand die 53jährigen Frau eines Kesselflickers aus Strauch bei Simmerath im Kreise Montjoie vor Gericht. Aus ihrem „Zauberbuche" wußte die Frau gegen alle Krankheiten unb Gebrechen Mittel anzugeben und wurde deshalb von den Bauern ihrer Gegend oft in Anspruch genommen. Mau sollte es kaum für möglich halten, daß die hirnverbrannten Vorschriften der Wunder­doktorin und „Hexe" von den Landleuten wirklich zur Anwendung gebracht wurden; jedoch ließ die Verhandlung hierüber nicht den mindesten Zweifel aufkommen. Zur besseren Wirkung der Kuren betete die Frau bei den Kranken, gab vor, für dieselben Bittgänge zu machen, und nahm Beträge an, angeblich um Messen lesen zu lassen. In Wirklichkeit verwandte sie das Geld zum eigenen Nutzen. Für ihre Hülfe verlangte die Frau kein bestimmtes Honorar, sondern nahm mit dem fürlieb, was man ihr an Geld und Naturalien gab. Die Angst vor ihrer Zauberkraft war übrigens so groß, daß verschiedene Leute nicht eher zu Aussagen über die Frau be­wogen werden konnten, bis diese in sicheres Gewahrsam gebracht war — weil sie sonst von ihr behext zu werden fürchteten! Das Gericht verur- theilte die Angeklagte, welcher auch die zweinialige Beraubung von Opfer- stöcken nachgewiesen wurde, zu einer Strafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängniß.