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Erscheint täglich mit Ausnahme der SSM- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 206.

Mittwoch den 4. September

1889.

Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen.

Hanau am 2. August 1889.

Der Königliche Landrath

V. 4961 D. Oertzen.

seligsten — so hieß es da — wagten bei Erlaß des Gesetzes sich kaum der Hoffnung hinzugeben, daß nunmehr ein so tief einschneidender Krebs­schaden unseres wirthschaftlichen Lebens ganz und gar verschwinden werde." Für diese Ansicht scheinen die Zahlen der

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Freitag den 6. September d. Js. wird in Langenselbold unter dem Vorsitz des Herrn Landrath von Oertzen die Bezirks-Aus­stellung für die Kreise Hanau — Stadt und Land —, Gelnhausen und Schlüchtern abgehalten.

Ausgestellt können werden: Pferde, Rindvieh und Schweine der drei Kreise, sowie landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe.

Zur Vertheilung an Prämien kommen für Pferde 300 M., für Rindvieh 600 M. und für Schweine 50 M.

Gelegentlich dieser Ausstellung findet eine Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Gerathen statt. Loose sind durch den Vorstand des landwirthschaftlichen Kreisvereins in Hanau zu haben.

Den Herren Bürgermeistern des Kreises und den Vorständen der landwirthschaftlichen Kreisvereine zu Gelnhausen und Schlüchtern werden die Programme, welche alles Nähere besagen, zugesandt werden.

________________________D e r V o r st a n d.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Königliche Eisenbahn­direktion zu Frankfurt a/M. zur Erleichterung des Besuches der landwirthschaftlichen Ausstellung zu Langenselbold die Schnellzüge 3, 4, 5 und 6 am 6. September daselbst halten lassen wird.

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Es wird sonach mit folgenden Schnellzügen:

302 Nachmittags aus Gelnhausen,

Vormittags aus Hanau,

„ in Gelnhausen, Nachmittags aus Hanau,

„ in Gelnhausen,

324 „ in Hanau,

714 Abends aus Gelnhausen,

738 „ in Hanau,

Personenbeförderung nach und von Langenselbold in allen drei Wagenklassen stattfinden.

Hanau am 31. August 1889.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Während der diesjährigen Herbstübungen der Königlichen 21. Division, welche theils auf Preußischem, theils auf Hessischem Gebiete stattfindet, sind zur Wahrnehmung des Polizeidienstes, insbesondere zur Abwendung von Flurschäden durch das Publikum, Gendarmerie-Patrouillen aus König!. Preußischen und Großh. Hessischen Gendarmen kommandirt. Das Publikum wird darauf hingewiesen, daß den Anordnungen der Großh. Hessischen Gendarmerie auf Preußischem Gebiete dieselbe Folge zu geben ist, wie denen der Königl. Preußischen Gendarmen.

Hanau am 1. September 1889.

Der Königliche Landrath

M. 3806 v. Oertzen.

Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.

Entlaufen: Am 31. d. Mts. auf dem hiesigen Wochenmarkt ein junger Hahn. Ein junger Hahn (Italiener).

Verloren: Eine Wasserwaage. Ein goldenes Medaillon. Eine silberne Cylinderuhr mit Nickelkette.

Gefunden: In der Bulau nächst der Oberförsterei Wolfgang eine goldene Brille; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Niederroden­bach. Eine f. g. Schmierkapsel von einer Dreschmaschine. Ein schwarzer Sonnenschirm (auf dem gestrigen Wochenmarkt stehen geblieben).

Zugelaufen: Ein schwarz und weiß gefleckter Hahn/

Hanau am 4. September 1889.

t Der Wucher auf dem Laude.

In einigen Zeitungen wurde neulich auf die guten Erfolge des Wuchergesetzes vom 24. Mai 1880 hingewiesen. „Auch die Vertrauens-

In der That steht erheblich vermindern; die

Hiernach wurden im deutschen Reich

wegen

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1882

in

261

Sachen

gegen 176

1883

262

„ 155

1884

207

„ 132

1885

131

„ 99

1886

148

„ 104

1887

?

„ 79

theilungen wurden ।

ausgesproche

1882

in

153

Sachen

gegen 98 '

1883

141

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1884

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1885

54

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1886

ff

61

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1887

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„jStimmalftatiftif" zu sprechen, ier Anklagen erhoben: Personen

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die Zahl der Verurtheilungen seit 1884 sich Freisprechungen weisen fast bei keinem anderen

Verbrechen einen so hohen Prozentsatz auf. Auf 100 Anklagen kamen im Jahre 1885 nur 37,4, im Jahre 1886: 40,4, im Jahre 1887: 45,6 Verurtheilte.

Hieraus könnte man schließen, daß der Krebsschaden des Wuchers allmählich verschwinde. Aber die Verhältnisse sagen das Gegentheil. Wer fvom Lande über alle Arten von Wucher, Vrehleche, Protokollhandel u. s. w. u.

für Sozialpolitik hat vor zwei Jahren über den Wucher Untersuchungen anstellen lassen, welche durchaus nicht sehr beruhigende Ergebnisse lieferten.

Der Wucher kommt mehr oder weniger in allen Provinzen unter den ver­schiedensten Formen vor und von einer Abnahme desselben hat man noch nichts bemerkt.

Wenn trotzdem die Wucherprozesse sich in absteigender Linie bewegen, so wird der Grund hiervon wohl in der zunehmenden Vorsicht und Ge­schicklichkeit der betreffenden Geschäftsleute, die Vorschriften des Gesetzes zu umgehen und sich dem Arme der Gerechtigkeit zu entziehen, liegen. Die Rheinisch-Westfälische Zeitung sagt ferner mit Recht: „Auch die unzweifel­hafte Abnahme der überhaupt vorkommenden Anzeigen wegen Wuchers be­deutet keineswegs eine Verminderung der wucherischen Ausbeutung. Denn die immer lauter werdenden Klagen über die Ausbreitung des Wuchers und die stets wachsende Aussaugung des Landes durch denselben beweisen das Gegentheil. Es wird eben nur ein verschwindend kleiner Theil der Wucherfälle zur Kenntniß der Behörden gebracht; theils, weil die Be­wucherten aus Rücksicht auf ihre gesellschaftliche Stellung oder Furcht vor wirthschaftlichem Untergange schweigen oder die Hülfsmittel nur mangehaft kennen, welche das geltende Recht auch für die Befreiung von den Wucher- schulden selbst bietet, theils, weil die Wucherer es inzwischen gelernt haben, die wahre Beschaffenheit ihres Treibens unter scheinbar straflosen Geschäften zu verbergen."

Daß das Wuchergesetz den Wucher nicht ausrotten kann, versteht sich wohl von selbst; ob eine Verschärfung desselben bessere Resultate haben werde, kann billig bezweifelt werden. Es gibt gegen den Wucher jedenfalls noch andere Mittel, die sich schon vielfach bewährt haben, nämlich eine bessere Organisation des Kredits. Hierzu bildet namentlich die genossenschaftliche Form den besten Weg. Gerade die ländlichen Kreise, welche von dem Wucher heimgesucht werden, sollten sich das neue am 1. Oklober in Kraft tretende Genossenschaftsgesetz zu Nutze und mittelst dieses Gesetzes den Versuch machen, durch Verbesserung des Personalkredits dem Wucher den Nährboden zu entziehen. Das wird mit Erfolg geschehen können, wenn sich an der­gleichen genossenschaftlichen Unternehmungen im Interesse der Allgemeinheit namentlich die wohlhabenderen Kräfte, auf deren Mithülfe die in bedrängter Lage Befindlichen angewiesen sind, betheiligen.

ML Deutsche und englische Arbeiterverhältuissc.

Anläßlich der Ausstände, welche in der ersten Hälfte dieses Jahres nicht blos in den Kohlenbergwerken, sondern in zahlreichen anderen Zweigen des Erwerbslebens in Deutschland ausbrachen und theils im Wege der Einigung unter mehr oder minder weitgehender Erfüllung der Forderungen