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Nr. 191.

Samstag den 17. August

1889.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamis.

Die Herren Ortsvorstände haben während der diesjährigen Herbst­übungen solche Grundflächen, welche Flurbeschädigungen ausgesetzt sind und welche nicht umzäunt und deren Betreten gesetzlich verboten ist, möglichst durch rothe Fahnen, und solche, deren Schonung besonders erwünscht ist, durch Strohwische kenntlich machen zu lassen. Es gilt dies nament­lich für Waldanpflanzungen, Saat- und Tabacksfelder u. s. w.

Die Exerzierplätze, sowie die Felder derjenigen Gemeinden, welche von den Manövern voraussichtlich berührt werden, müssen thunlichst vor Beginn der Uebungen geräumt werden.

Die Polizeiorgane und Feldhüter w. sind zur Belehrung und Beauf­sichtigung des Publikums anzuhalten. Das Betreten bestellter Felder ist selbst dann unzulässig, wenn die Truppen darüber hinweggegangen sind.

Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Ortsvor­stand die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen aus und stellt letztere in einer Liste zusammen. Auch haben die Grundbesitzer bei Vermeidung des Ausschlusses unmittelbar nach eingetretener Beschädigung letztere den Ortsvorständen anzumelden.

Die erforderlichen Formulare können auf dem landräthlichen Büreau in Empfang genommen werden. In diesem Formular sind die Kolonnen 17 auszufüllen. Kolonne 6 und 7 wird mit Blei ausgefüllt. Beschä­digungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das recht­zeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.

Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage gestört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht.

Die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, in welchen Flurschäden ent­standen sind, haben bieg unverzüglich hierher anzuzeigen. Das Eintreffen der Abschätzungs-Kommission wird rechtzeitig mitgetheilt werden. Die be- theiligten Grundbesitzer resp, deren Bevollmächtigte sind zu den Abschätzungs­terminen vorzuladen.

Hanau am 10. August 1889.

Der Königliche Landrath

M. 3525 v. Oertzen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Ortseinwohner zu bringen.

Hanau am 2. August 1889.

Der Königliche Landrath

V. 4961 v. Oertzen.

Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.

Freitag den 6. September d. Js. wird in Langenselbold unter dem Vorsitz des Herrn Landrath von Oertzen die Bezirks-Aus­stellung für die Kreise Hanau Stadt und Land, Gelnhausen und Schlüchtern abgehalten.

Ausgestellt können werden: Pferde, Rindvieh und Schweine der drei Kreise, sowie landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe.

Zur Vertheilung an Prämien kommen für Pferde 300 M., für Rindvieh 600 M. und für Schweine 50 M.

Gelegentlich dieser Ausstellung findet eine Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen statt. Loose sind durch den Vorstand des landwirthschaftlichen Kreisvereins in Hanau zu haben.

Den Herren Bürgermeistern des Kreises und den Vorständen der landwirthschaftlichen Kreisvereine zu Gelnhausen und Schlüchtern werden die Programme, welche alles Nähere besagen, zugesandt werden.

Der Vorstand.

Folgende, seit dem 1. Juni 1888 als gefunden an Polizeistelle ab­gegebenen Gegenstände sind bis jetzt nicht abgeholt worden:

Nr. 3 1 kleiner Hammer. 5 1 Hornbroche. 7 1 Paar braune Glacehandschuhe. 13 1 stählerne Uhrkette. 19 1 Paar braune Damen­handschuhe. 38 1 gelbe Halskette. 40 1 Damen-Regenmantel. 43 1 Bedeck auf eine» Tisch. 54 1 Anzahl Wechsel-Stempelmarken. 65 1 schwarze Schürze. 82 1 desgl. mit Spitzen. 86 1 Paar Schuhe, 93

1 Kravatte. 94 2 weiße Hcrrn-Kragen. 102 1 goldener Ring mit Stein. 105 1 Charivari (weiße Bügeleisen darstellend). 109 1 Geldstück. 116 1 Hemmschraube. 118 1 schwarze Tuchmütze. 124 1 Peitsche. 131 1 Paar braune Damenhandschuhe. 141 1 defektes Frauentuch. 146 1 Geldstück. 150 1 Korallenarmband. 168 1 schwarze Schürze. 175 1 Milchkanne. 197 1 goldener Ring. 199 1 Leihhauszettcl Nr. 15551. 201 4 weiße Vorhänge. 209 1 weiß-seidenes Shäwlchen. 211 1 Anzahl Messingtheile (Räder, Spulen «.). 212 1 Korallenkette. 216 1 Leih­hauszettel Nr. 18183. 217 1 Paar Glacehandschuhe. 218 1 Vorhänge­schloß. 223 1 Henkelkorb. 224 1 Spazierstock. 233 baarcs Geld. 235 1 Brieftasche. 237 1 Leihhauszettcl Nr. 23975. 245 1 Spazier­stock. 249 1 Paar schwarze Damenhandschuhe. 250 1 einzelner Zeug­pantoffel. 256 1 gelbe Uhrkette mit Ring und Ohrringen. 258 1 Paar wildlederne Handschuhe. 259 1 Weidenkorb. 260 1 Ledertasche. 261 1 Paar Handschuhe. 266 1 Portemonnaie mit 1 Koupon der Hess. Ludwigs-Eisenb.-Gesellschaft. 269 1 Mappe. 271 1 schwarze Broche. 282 1 abgetragene Brieftasche. 284 1 Peitsche. 286 1 Handtuch. 298 1 s. g. Blutstein. 299 1 bunte Tasche. 300 1 Kindcrmuff. 303 1 Laterne. 307 1 Gehängsel (Kette mit Herz und Kugel). 308 1 Spann­kette. 309 1 schwarzes Kinderrädchen. 312 1 20-Gr.-Gewicht. 314 1 schwarzes Armband. 316 1 goldener Ring mit Stein. 324 1 Bettel­münze. 329 1 schwarzes Perlenarmband. 330 1 Hemd nebst Arbeitskittel. 332 1 eiserne Wagenbrille. 336 1 Muff. 337 1 gedruckte Schürze. 338 1 rother Stein. 350 6 weiße Herrnkragen. 362 2 kleine rothe Steine. 370 1 einzelner Schuh. 372 1 seidenes Halstuch. 373 3 Stück Tapeten. 375 1 uuächter Theelöffel. 384 1 goldener Ring mit Stein. 393 1 schwarzes Tuch. 395 1 Lexikon. 398 1 Spazierstock. 403 1 goldener Ring mit Stein. 411 1 Umschlagtuch. 413 1 Schulranzen. 416 mehrere Rollen weißen Zwirn. 422 1 goldener Kinder-Fingerring. 425 1 Paar gelbe Kinderhandschuhe. 426 1 Schuhmacher-Maß. 432 1 gelbes Armband. 439 1 Brille. 449 1 Paar gelbe Damenhandschuhe. 453 1 Petschaft. 456 1 Geldstück. 457 1 Bindekettc. 460 1 defektes Betttuch nebst Handtuch und 1 Stück Seife. 464 1 weißes Handkörbchen. 467 1 weiße Damenunterhose. 468 1 schwarze Schürze" mit Spitze. 469 1 gedruckte Schürze. 18 Regen- nnd Sonnenschirme. 15 Porte­monnaies mit Inhalt. 16 weiße und 3 farbige Taschentücher. Einzelne Handschuhe von verschiedener Größe. 5 Knabenmützen. 17 Taschenmesser. Verschiedene Schul-, Gebet- und Notiz-Bücher. Griffelkasten.

Nach Ablauf von 14 Tagen wird über diejenigen Gegenstände, welche auch bis dahin nicht reklamirt sind, anderweit verfügt werden.

Hanau am 16. August 1889.

Der Königliche Landrath P. 5082 v. Oertzen.

DieNst-Nachrichten aus dem Kreise.

Am 16. d. Mts. vom Wasenmeister ein gefangen: ein weißer Hund mit gelben Placken, m. Geschl.

Hanau am 17. August 1889.

Tagesschau.

Berlin, 16. August. Se. Majestät der Kaiser und König arbei­teten heute mit den Chefs des Militär- und des Civilkabinets und nah­men zur Feier des Jahrestages der Schlacht bei Mars la Tour beim 1. Garde-Dragoner-Regiment Königin von England das Frühstück ein. Von dort begaben Allerhöchstdieselben Sich zum Adlerschießen des 1. Garde- Regiments z. F. nach Potsdam.

Berlin, 16. August. Dèr Kaiser hat besohlen, daß von jetzt an auch die Offiziere und Mannschaften der 2. Garde-Jnfanterie-Division den Gardestern anzulegen haben; zu dieser Division gehören bekanntlich die vier Garde-Grönadier-Regimenter Kaiser Alexander, Kaiser Franz, Königin Elisabeth, Königin und das Garde-Schützen-Bataillon.

Berlin, 16. August. Das Kaiserpaar ist, nach denFr. N.", mit Gefolge heute Abends 10 Uhr 55 Min. nach Bayreuth abgereist.

Berlin, 16. August. Anläßlich des heutigen Gedenktages der Schlacht bei Mars la Tour gab das Offizierskorps des 1. Garde Drogoner- regimentsKönigin von England" ein Frühstück, zu welchem auch der Kaiser, Prinz Albrecht, Graf Herbert und Graf Wilhelm Bismarck, sowie die Mitglieder der englischen Botschaft geladen waren. Prinz Albrecht, der