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Erscheint täglich mit Ausnahme der S»n«- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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-Nr. 185.

Samstag den 10. August

1889

Bekanntmachung^ König!. Landrathsamis.

Nachstehender Erlaß des Herrn Kriegsministers wird den Ortsbe­hörden und Gutsvorstehern zur Beachtung bei Truppenmärschen und Truppenübungen in Erinnerung gebracht.

Hanau am 9. August 1889.

Der Königliche Landrath.

M. 3518

J. V.: Baabe.

7

Nach § 10 der Beilage Lit. A. des Quartierleistungsgesetzes vom 12. Juni 1868 ist bei der vorübergehenden Inanspruchnahme von Stallungen für Dienstpferde von den Quartierträgern an Streustroh das Nothwendigste und Hausübliche zu beanspruchen. Wenn es nun auch keinem Zweifel unterliegt, daß mit dem Hausüblichen lediglich die Art des Streuftrohes gemeint ist, mithin nicht Stroh einer bestimmten Getreidegattung bezw. Richtstroh verlangt, sondern eben jedes in dem Haushalte des Quartier­gebers bezw. am Orte der Quartiere als Streu gerade übliche Stroh geliefert werden kann, so hat sich doch in Folge eines durch den Herrn Minister des Innern zur Sprache gebrachten Beschwerdefalles als erforderlich erwiesen, der Frage näher zu treten, welches Quantum der an betreffender Stelle gewählten Bezeichnung, d. h. demNothwendigsten", zu verstehen und von den Quartierträgern zu leisten ist. Um den Pferden die dürftigste Gelegenheit zur Nachtruhe zu verschaffen, muß erfahrungsgemäß für Ställe, welche vorher unbenutzt gewesen und ohne jede Streulage zur Benutzung überwiesen werden, für den ersten Tag der Einquartierung die Darreichung von Vs Bund Stroh (5 kg) pro Pferd als die mindeste Forderung gelten. Für die spätere Zeit, oder wenn der überwiesene Stallraum bisher mit Streu versehen gewesen ist, genügt der tägliche Satz von 17o0 Gramm Stroh, als Differenz des Strohtheiles der Garnison und Marschration.

Das Königliche General-Kommando wird ergebenst ersucht, die vor­stehend dargelegten Grundsätze zur Kenntniß der unterstellten Truppen- Kommandos rc. zu bringen, die solche in vorkommenden Fällen zu beachten haben werden.

Berlin, den 18. Februar 1880.

Kriegs-Ministerium, gez. v. Kameke.

Die hiesigen beiden Bataillone des Füsilier-Regiments von Gersdorff (hessisches) Nr. 80 halten am Dienstag den 13. und am Mittwoch den 14. d. Mts., an ersterem Tage von Vormittags 10 Uhr ab, an letzterem Tage von Vormittags 8 Uhr ab, auf dem Gelände zwischen Langenselbold, Ravolzhausen und dem Bruderdiebacherhof ein gefechtsmäßiges Schießen mit «^scharfen Patronen ab. Die Schußrichtung ist nach dem Röthelberg.

Den ausgestellten Sicherheitsposten ist bei Meidung von Strafe unbe­dingt Folge zu leisten.

Hanau am 9. August 1889.

Der Königliche Landrath.

M. 3519

I. V.: Baabe.

Anläßlich der bevorstehenden Herbstübungen werden die Herren Orts­vorstände und Gutsvorsteher auf das Gesetz vom 21./6. 1887 (Reichsge­setzblatt Seite 245), betr. die Abänderung bezw. Ergänzung des Quartier- leistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 (Bundesgesetzblatt Seite 523) hier­durch noch besonders hingewiesen.

Hanau am 9. August 1889.

M.

3522

Der Königliche Landrath.

I. V.: Baabe.

Unter dem Rindviehbestand des Ackermanns Simon Krämer in Großkrotzenburg ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 6. August 1889.

V. 5036

Der Königliche Landrath v. Der feen.

Airsfchreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

13158 B. J. 2137/89. Ueber den Aufenthalt des Backstein- inachers Ferdinand Richter von Stock, geb. 26. Dez. 1857, wird Aus­kunft begehrt.

Frankstirt a. M. den 5. August 1889.

B, 13239. J. 2597/87. Ueber den Aufenthalt des Dienstmäd­chens Anna Ruppert, geboren am 15. September 1860 zu Euerdorf, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 6. August 1889.

B. 13327. J. 3735/87. Das am 27./1. 1888 gegen die Barbara genannt Babette Rieß aus Aschaffenburg erlassene Ausschreiben wird erneuert.

13323 B. J. 4387/87. Das am 17. Dezember 1887 gegen den Taglöhner Hermann Julius Kranz aus Frankfurt a/M. erlassene Aus­schreiben wird erneuert.

13321 B. N. 552/88. Das am 5. September 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Sattler August Hermann von hier wird erneuert.

B. 13317. J. 4141/88. Der am 2. November 1888 erlassene Steckbrief gegen den Schreiner Oskar Brotzen aus Ratibor wird erneuert. Frankfurt a. M. den 7. August 1889.

13390 B. N. 52/89. Das am 31. Januar 1889 erlassene Ausschreiben gegen den Fuhrknecht Friedrich Boller aus Straß-Ebersbach wird erneuert.

6814 C. M. 391/88. Der am 31. Juli 1889 gegen die ge­schäftslose Maria Ursula Taupp aus Karlstadt erlassene Steckbrief ist erledigt.

B. 13391. N. 1150/88. Der am 30. /II. 1888 gegen den Bäcker Valentin Bönig aus Krumbach erlassene Steckbrief wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 8. August 1889.

11639 A. J. 3048/89. Gegen die ledige Luise Eccarius, geb. 18. April 1870 zu Leipzig, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungs­haft wegen Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich Nachricht zu geben.

Frankfurt a. M. den 8. August 1889.

Königliche Staatsanwaltschaft.

Tagesschau.

Unser Kaiser in England.

Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser und König wohn­ten am Mittwoch mit Sr. Königlichen Hoheit dem Herzog von Cambridge von 9 bis 3 Uhr dem Manöver in Aldershot bei. Nach der Rückkehr fand Abends in Osborne ein größeres Diner statt.

Gestern führten Se. Majestät Ihrer Majestät der Königin von Eng­land die Mannschaften des deutschen Geschwaders am Schloß von Osborne in Parade vor. Abends erfolgte die Abreise Sr. Majestät.

Cowes, 8. August. In den Gärten von Osborne House fand heute Vormittag eine Parade der Offiziere und Mannschaften des deutschen Geschwaders vor Ihrer Majestät der Königin Viktoria statt. Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher die Uniform eines englischen Admirals trug, befehligte persönlich die in der Stärke von etwa 1500 erschienenen Matro­sen und hatte dieselben in einem Carr« aufgestellt. Der Parade wohnten Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales und die anderen Mitglieder der Königlichen Familie sowie der erste Lord der Admiralität, George Hamilton, bei. Der Kaiser sprach nach der Parade den Mannschaften im Namen der Königin deren hohe Anerkennung für ihre vorzügliche Haltung aus und schloß die Ansprache mit einem dreimaligen Hoch auf Ihre Maje­stät, in welches die Mannschaften enthusiastisch einstimmten.

Abends trat Se. Majestät die Rückreise an. Bei dem Abschiede be­gleitete Ihre Majestät die Königin den Kaiser bis an den Wagen und küßte ihn auf beide Wangen. Sämmtliche Mitglieder des englischen Kö­nigshauses fuhren mit nach dem Quai von Osborne, wo sie von Sr. Majestät herzlichen Abschied nahmen; nur der Prinz und die Prinzessin von Wales begleiteten Se. Majestät bis zur DachtHohenzollern". Nach einer sehr herzlichen Verabschiedung dampfte dieHohenzollern" Abends ge­gen 8 Uhr unter dem Donner der Geschütze nach Dover ab. Dort stößt dieHohenzollern" zu dem deutschen Geschwader, welches bereits um 4 Uhr Nachmittags zur Abfahrt nach Dover die Anker gelichtet hatte und morgen in aller Frühe die Fahrt nach Antwerpen fortsetzcn wird.

Berlin, 9. August. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Vize-Konsul Dr. Feriö, bisher in New-Dork, zum Konsul in Buenos Aires zu ernennen geruht.