•»«traun »teil'
P«tt:
teilt* 9 Mar!. W»I.âS0Pfg. ««MjShrltch
• Wark 26 Psg.
>«X «aintärtige H&eiuietiten
** H* betreffen' H» Oostauslchla». tee «steine iKunt'
■Ht 10 Psg.
Insertjan!» Preis:
Die ispaltige Barmondzeile ekleren Raum
10 Psg.
Sie 2fr alt. geile 20 Psz.
Dugteich ArnLNches g>rgan für Stcröt- unö Lanök^eis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SteSfrattigegeil»
30 Psg.
Nr. 168. Montag
uen 22. Juli 1889.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekleur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine aus solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch , erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die wotterie-Vermal tun g auf Looseerneuerung und auf Ge- L i n n z a h l u n g.
Vielfache gerichtliche Verurteilungen von Loasantherlichein-Ver- käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, aus welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Lovsebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen nir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General Lotterie Direktion.
Dammas. Liliental.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
B. 12054. — J. 1047/88. Das am 9./7. 1888 gegen den i Reisenden Ewald Collrep aus Benrath erlassene Ausschreiben ist erledigt. 10550 A. — J. 2749/89. Ueber den Aufenthalt des Schreiners Johann Gerhard Hunger von hier, geb. 16. Mai 1835, wird Auskunft begehrt.
_ D. 8490. — J. 1360/89. Das am 13. Juli 1889 erlassene Ausschreiben gegen die geschäftslose Marie Lehr Nickel von Neu-Isenburg ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 18. Juli 1889.
C. 6177. — M. 143/82. Der am 6. Juli 1883 erlassene Steckbrief gegen die Wittwe Anna Elisabeth Zettel, geb. Mulch, geboren am 15. Januar 1850 zu Rödelheim, wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 19. Juli 1889.
* Tagesschau.
Bevlitt, 20. Juli. Aus Hammerfest, vom 19. Juli, 11 Uhr 30 ginnten Nachts, meldet der „R. u. St.-A.": Der Touristendampfer „Ca- Va" traf auf der Nordlandsfahrt vor Lyngen-Fjord (70. Grad nörd- E'^ Jâ'â^ Se. Majestät den Kaiser Wilhelm an Bord des Avisos r1 bei herrlichster Mitternachtssonne. Die Passagiere des Dampfers »âpella. stimmten die „Nationalhymne" und die „Wacht am Rhein" an. Se. Majestät der Kaiser dankte freundlichst für die Huldigung.
Berlin, 20. Juli. Der kommandirende Admiral der Marine Frei- hen v. d. Goltz, der soeben die Kanal- und Befestigungsarbeiten bei Bi uns- büttel und Cuxhaven einer eingehenden Besichtigung unterzogen hat, ist an Bord der „Grille in See gegangen, um dem Kaiser nach Norwegen entgegen zu fahren.
Berlin, 20. Juli. Dem Berliner Magistrat ist ein Schreiben des Hofmarschallamts zugegangen, in welchem mitgetheilt wird, daß der Kaiser von Oesterreich den Wunsch ausgesprochen habe, daß der Trauer des hohen Gastes wegen jeder offizielle festliche Empfang, auch eine Ausschmückung
der Straßen durch Ehrenpforten u. s. w., seitens der städtischen Behörden unterbleibe. — Der Oberhof- und Hausmarschall v. Liebenau ist nach Wilhelmshöhe bei Cassel gereist, um die letzten Anordnungen für die Ende des Monats zu erwartende Ankunft der Kaiserin und ihrer fünf Söhne zu t treffen. (K. Z.) P
Berlin, 20. Juli. S. M. Kadetteu-Schulschiff „Niobee", Kom- | Mandant Kapitän zur See Aschenborn, ist am 19. Juli d. J. in Dart- , mouth eingetroffen und beabsichtigt am 22. dess. Mts. wieder in See zu s gehen.
Berlin, 21. Juli. Gestern Abend gegen 10 Uhr fuhr ein Dampfer der neuen Dampfschifffahrts-Gesellschaft bei dem Auszug der Brücke bei Köpenick auf einen hervorstehenden Balken. Es fielen dabei drei Personen über Bord und ertranken. (Fr. Z.s
Zu der Meldung, daß der Kaiser am Sonntag den Gottesdienst an Bord des „Hohenzollern" selbst abhält wird der „Münch. Allg. Ztg." geschrieben: „Da nicht jedem Schiff ein Geistlicher mitgegeben werden kann, so ist auf der deutschen wie auch auf der englischen Marine eingeführt, daß in Abwesenheit eines Geistlichen der sonntägliche Gottesdienst durch den kommaudireuden Offiizier abgehalten wird. Dem Gottesdienst geht am Morgen zunächst die Musterung der Besatzung (Appells vorauf, später findet der kirchliche Akt derart statt, daß nach einem Choralgesang das Evangelium des Tages und die Predigt, sodann ein Gebet aus einem dazu bestimmten Cchiffsgottesdienstbuche verlesen wird; abermaliger Gesang beendet die meist kurze Feier. An dieser haben sämmtliche im Dienst abkömmliche Offiziere und Mannschaften der Besatzung in gutem Dienstanzuge theilzunehmen; sie ist so eingerichtet, daß beide Konfessionen darin ihre Be- fricdigung finden, wie es im alten preußischen Feldgottesdienst stets der Fall war, wo nach dem Grundsatz verfahren wurde: wir dienen einem Gott, einem König und folgen einer Fahne. Da der Kaiser der höchstkomman- dirende Offizier an Bord des Hohenzollern ist, so macht er nur von einem im dienstlich zustehenden Rechte Gebrauch, wenn er den Gottesdienst selbst abhalt."
Ueber Lanzettpeitctt ttnd Lanzen bringt das „Militärwocheu- blatt" einen Artikel, in welchem ausgeführt wird, man könne die Wahrheit, daß die Lanze die Königin der Waffen sei, dreist auch heute noch unterschreiben. Aber in ihrer heutigen Gestalt sei die Lanze nicht geeignet, die volle Ueberlegenheit dieser Waffe zur Geltung zu bringen. Die heute geführte Ulanenlanze sei zu lang und zu gebrechlich. Die Lanze müsse auf 2 Meter verkürzt werden. Bezüglich der Zerbrechlichkeit erscheine es angezeigt, die Lanzenschäfte in ihrer ganzen Länge aus Röhren von Stahlblech herzustellen. Diese auch bei der als Markirfahne des Kaisers geführten Kaiserstandarte in Anwendung gekommene Konstruktion des Schaftes würde dann weiter noch unschwer die, wie es heißt, auch bei dieser bereits zur Ausführung gebrachte Möglichkeit ergeben, die Länge der Waffe beim Nichtgebrauch durch Einschieben der oberen Hälfte, mit der Spitze nach oben oder nach unten, in die untere, nach Art der Taschenbleistifte oder alten Federhalter, noch um die Hälfte zu vermindern. In dieser Forni könnten die somit auf die Länge von etwa 1 Meter reduzirten Lanzen beim Absitzen zum Gefecht oder überhaupt zum Dienst zu Fuß direkt in oder an dem dazu leicht eiuzurichtenden Karabinerfutteral des eigenen Pferdes angebracht und somit die Pferdehalter von dem stets lästigen, vielfach hinderlichen und oft direkt gefährlichen Transport fremder, ja selbst auch der eigenen Lanzen gänzlich befreit werden. Diese Möglichkeit des zeitweiligen Ablegens der Lanze, ohne sich (zu Pferde) doch von ihr trennen zu müssen, dürfte auch für das Reiten auf Märschen, Patrouillen, bei Begleitung von Vorgesetzten, wie auf Vedette, überhaupt überall da, wo es darauf ankommt, den rechten Arm frei zu haben, sich mit großem Nutzen verwerthen lassen. Ueberdies würden die Lanzen in dieser zusammengeschobenen Gestalt auch im Nothfall als Piketpfähle zum Aufschlagen des Stalles im Biwak Verwendung finden können.
Die „Fp. N." schreiben: Gegenüber den Meldungen, daß eine direkte Dampferlinie zwischen Deutschland und Marokko geplant sei, ist zn bemerken, daß es sich um ein privates Unternehmen Hamburger Rheder in Verbindung mit dem Zentralverein für Handelsgeographie in Berlin und der kaiserlich deutschen Seewarte in Hamburg handelt. Die deutsche Reichsregierung steht, wie verlautet, dem Projekte vollständig fern. Es dürfte nicht überflüssig sein, dies zu kanstätiren, da die Fassung der erwähnten Meldungen vermuthen ließ, daß es sich um eine subventionirte