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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 166. Freitag den 19. Juli 1889.
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klaffen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie- , Plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Gewi n n z a h l u n g.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver- ' käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder indem endlich sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen nir darauf aufmerksam, ,7 daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General Lotterie Direktion.
Dammas. Liliental.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Nachdem der Kreistag im Interesse und zur Vervollkommnung der Hebammen des hiesigen Kreises das Abonnement auf die „Allgemeine Deutsche Hebammenzeitung" übernommen hat, sind 9 Exemplare dieses Blattes bestellt worden.
Die Vertheilung dieser 9 Exemplare hat stattgefunden wie folgt:
Mn Exemplar für die Hebammen der Ortschaften:
1) Fechenheim, Enkheim und Bergen;
2) Gronau, Kilianstädten, Ober- und Niederdorfelden;
3) Ostheim, Roßdorf, Marköbel und Windecken;
4) Eichen und Erbstadt;
5) Rüdigheim, Ober- und Niederissigheim, Mittelbuchen und Bruchköbel;
6) Neuwiedermuß und Hüttengesätz;
7) Ravolzhausen, Langenselbold, Langendiebach, Ober- und Niederrodenbach und Rückingen;
8) Großauheim und Großkrotzenburg;
9) Bischofsheim, Dörnigheim, Wachenbuchen, Kesselstadt und Hochstadt.
Dies wird den sämmtlichen Hebammen des Kreises mit dem Bemerken mitgetheilt, daß die in Rede stehende am 1. und 15. jeden Monats erscheinende Zeitschrift auf den Bürgermeistereien der fettgedruckten Ortschaften während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Die Herren Bürgermeister der im vorhergehenden Absatz gedachten, fettgedruckten Ortschaften, denen die Zeitschrift direkt zugehen wird, werden ersucht, auf Wunsch der Hebammen ihnen die Zeitschrift zur Einsichtnahme vorzulegen und demnächst wieder sorgfältig aufzubewahren.
/ Hanau am 15. Juli 1889.
Der Königliche Landrath
A. 1216 v. Oertzen.
Der Metzger Jakob Goldschmidt zu Langenselbold beabsichtigt auf seinem in der Gemarkung Langenselbold an der Hauptstraße, dem Steinweg liegenden, die Karteunummern K. K. 1748, 1749 und 1750
und die Brandversicherungsnummer 194 führenden Grundstück, welches im Grundbuch von Langenselbold Band 28 Artikel 1302 eingetragen und 3 ar 28 qm groß ist, eine Schlächterei zu errichten und zu betreiben.
Dieses Vorhaben wird gemäß §. 16 sf. der Gewerbeordnung hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Einwendungen, soweit solche nicht privatrechtlicher Natur sind, binnen einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung laufenden präkluisiven Frist von 14 Tagen bei dem unterzeichneten Kreisausschuß entweder schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protokoll einzureichen sind.
Zeichnung und Beschreibung der Anlage können während der Dienststunden in unserm Büreau cingesehen werden. ■
Zur Erörterung etwaiger Einwendungen habe ich gleichzeitig Termin auf
Dienstag den 6. August d. Js., Vormittags 10 Uhr, im landräthlichen Büreau hierselbst anberaumt, zu welchem die Betheiligten mit dem Bemerken eingeladen werden, daß auch bei ihrem Ausbleiben mit den Erörterungen vorgegangen werden wird.
Hanau am 12. Juli 1889.
Der Kreis-Ausschuß
A. 1170 v. Oertzen.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
B. 11759. — J. 2810/85. Ueber den Aufenthalt der Frau des Abraham Hay de, Helene, geb. Jacob, von Eberstadt, Lgeb. 7./12. 1854, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 14. Juli 1889.
B. 10494. — J. 2730/89, Ueber den Aufenthalt des Backstein- arbeiters Konrad Knöll, geboren am 16. Februar 1861 zu Offenbach a/M., und des Eisendrehers Johann Loos, geboren am 2. Februar 1857 zu Haßloch, wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 15. Juli 1889.
11876 B. — J. 4102/88. Ueber den Aufenthalt des Bäckers Johann Prager (Zeuge), geboren am 23. August 1853 zu Röhrenbach, wird Auskunft begehrt.
10507 A. — J. 2231/89. Ueber den Aufenthalt des Kaufmanns Ludwig Heinrich Anthes (Zeuge) aus Bockenheim wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 16. Juli 1889.
Tagesschau.
Berlin, 18. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König trafen am Mittwoch, 17. Juli, Abends 9 Uhr, in bestem Wohlsein bei zwar regnerischem, aber stillem Wetter und bei einer Temperatur von 10 Grad in Hammerfest ein. Auch auf der Weiterfahrt von Hammerfest aus hatten Se. Majestät stilles Wetter und erreichten das Nordkap bei schöner Beleuchtung in frühester Morgenstunde. Gegen 3 Uhr Morgens traten Se. Majestät die Rückfahrt an, gelangten in bestem Wohlsein heute früh um 9 Uhr wieder nach Hammerfest und beabsichtigten alsbald die Reise nach dem Lyngen-Fjord fortzusetzen. Weiter meldet der „R. u. St.-A." über die Reise Sr. Majestät aus Hammerfest, vom 17. Juli, 9 Uhr Abends: „Nach der Abfahrt aus Tromsö, um 11 Uhr, wurde der 70. Breitengrad um 5 Uhr in gehobener Stimmung passirt. Das Befinden Sr. Majestät des Kaisers ist vortrefflich. Die Ankunft in Hammerfest erfolgte um 9 Uhr und von da sofort die Weiter fahre nach dem Nordkap." — Von heute früh 8 Uhr liegt aus Hammerfest noch folgendes Telegramm vor: „Die Fahrt von Hammerfest bis zum Nordkap wurde bei klarem Wetter und bewegter See zurückgelegt, in frühester Morgenstunde das Nordkap umschifft und dann Angesichts desselben die Heimreise angetreten. Se. Majestät der Kaiser hat bei bestem Wohlbefinden und heiterster Stimmung den Morgen an Deck verbracht. Temperatur 5 Grad Röaumur."
Berlin, 18. Juli. Ueber die Reise des Fürsten Bisniarck nach Kissingen ist, nach der „K. Z.", bis zur Stunde keine feste Entscheidung getroffen worden. Graf Herbert Bismarck gedenkt sich übermorgen zu kurzem Aufenthalt nach Varzin zu begeben; er wird voraussichtlich schon am Montag wieder hierher zurückkehren.
Berlin, 18 Juli. Der Vorschlag der strickenden Bäcker, in einer heute unter Vorsitz des Stadtsyndikus Eberty abzuhaltenden Versammlring eine Einigung herbeizuführen, wurde von den Meistern abgelehnt, weil der