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Nr. 156.
Montag den 8. Juli
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsberzirk Hanau findet am 18., 19., 20. und 22. Juli er. in dem Gasthause zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt an jedem Tage Morgens 9l/z Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präcis 8^/2 Uhr Morgens einzuftnden.
Die Eltern oder sonstige Angehörige, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung ?c. begründet werden sollen, haben bei Meldung der Nichtberückftchtigung ihrer Ansprüche im Aushebungstermine persönlich zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefättgnitzstrafe geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in Kefselstadt und in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.
Die per Couvert zu gehenden speziellen Ladungen sind an die betreffenden Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 10. d. Mts. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Bei dem Geschäfte haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unver- heiratheten Schwestern der Reklamirten zu Stelle sind.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1867, 1868 und 1869 sind, soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 10. d. Mts. hierher einzusenden.
Hanau am 1. Juli 1889.
Der Civil-Vorsitzende
der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Hanau.
M. 3134 I. V.: L. v. Deines.
Für den am 21. Mai 1873 zu Bergen geborenen Friedrich Jakob Theuer ist um Entlassung aus dem Preußischen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 3. Juli 1889.
Der Königliche Landrath.
V. 4309 I. V.: L. v. Deines.
Die Herren Bürgermeister derjenigen Ortschaften des Kreises, welche aus die Verfügung vom 14. September vorigen Jahres, betreffend das Vorhandensein von Vieh-Versicherungs-Gesellschaften resp. Entwerfung von Statuten für dieselben, noch nicht geantwortet haben, werden zur Erledigung binnen 8 Tagen aufgefordert.
Hanau am 3. Juli 1889.
Der Königliche Landrath.
. V. 4390 I. V.: L. v. Deines.
Der am 24. Juni c. zu Fechenheim gelandete Ertrunkene —• ver- ' gleiche die Bekanntmachungen in Nr. 146 und 149 dieses Blattes — ist von dem Schuhmachermeister L e ck in Grebenstein als sein Bruder Kornelius Leck, geboren am 5. März 1845, anerkannt worden. Derselbe war insbesondere kenntlich an der großen Narbe auf dem Rücken, welche aus dem Feldzuge 1870/71 herrührt.
Hanau am 5. Juli 1889.
Der Königliche Landrath.
P. 4197 J. V.: Baabe.
Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
A. 9940. — J. 1337/89. Ueber den Aufenthalt des Lokomotivführers Theodor Schaphoff aus Eberstadt bei Darmstadt wird Auskunft begehrt.
11051 B. — N. 303/89. Das am 22. Juni 1889 gegen den Schuhmacher Johann Steinecker von Winnweiler erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 3. Juli 1889.
9990 A. — J. 2197/89. Der am 4. Juni 1889 erlassene Steckbrief gegen den Kommis Franz Heil von hier ist erledigt.
11171 B. — J. 626/89. Ueber den Aufenthalt des Schreiners Johannes Hugo Fischer von Schweina wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 4. Juli 1889.
10004 A. — M. 196/87. Der Steckbrief vom 2. Nov. 1887 gegen den Bäcker Konrad Friedr. Klink von Reutlingen wird erneuert.
9997 A. — J. 2231/89. Das am 28. Juni 1889 gegen den Kaufmann Ludwig Heinrich Anthes aus Bockenheim erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 5. Juli 1889.
Steckbrief.
5207 C. — M. 390/88. Der unten signalisirte Kellner Georg Minderlein, geboren am 22. April 1839 zu Ingolstadt, ist durch Urtheil der Strafkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 5. April 1889 wegen Hehlerei zu einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten rechtskräftig verurtheilt worden und hat sich dem Vollzüge dieser Strafe durch die Flucht entzogen.
Es wird ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und von der Verhaftung unverzüglich hierher Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 6. Juli 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Signalement: Größe 1,73 in, Alter 50 Jahre, Stirn frei, niedrig, Haare schwarz, Augen braun, Augenbrauen dunkelblond, Nase stark, Mund gewöhnlich, Gesicht länglich, blonder Schnurrbart, Statur schlank, Zähne unvollständig.
Bekanntmachung.
Erweiterung des Postanweisungsverkehrs mit den Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Meistbetrag der Postanweisungen aus Deutschland nach den Vereinigten Staaten von Amerika wird von jetzt ab von 50 auf 100 Dollars erhöht.
Die Taxe beträgt, wie bisher, 20 Pf. für je 20 M., mindestens jedoch 40 Pf.
Berlin W., 30. Juni 1889.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Tagesschau.
Berlin, 6. Juli. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Gustav Bey an Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Konsuls Dahlander zum Konsul in Valencia zu ernennen geruht.
Berlin, 6. Juli. S. M. Kreuzerkorvette „Alexandrine", Kommandant Korvettenkapitän v. Prittwitz und Gaffron ist am 6. Juli in Sydney eingetroffen.
Berlin, 6. Juli. In der nächsten Woche reisen sechs Mitglieder der Genossenschaft freiwilliger Krankenpfleger unter Führung des Dr. Frhrn. v. Nettelbladt über Marseille nach Zanzibar, um auf dem deutsch-ostafrikanischen Festlande als Krankenpfleger der Wißmannschen Truppe thätig zu sein. Sie tragen die Uniform der Wißmannschen Unteroffiziere und am linken Arme die weiße Binde mit dem rothen Kreuze. Sie sind in Hamburg und Berlin in großen Krankenhäusern für den praktischen Krankendienst ausgebildet; daneben sind sie auch in den Grundzügen der Suahelisprache, der Kochkunst, im Schneidern, im militärischen Dienst thätig. Drei