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Hanauer A^eizer
Iugceich Amtliches Organ für Staöt- unö Lanökreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Preis:
Die ifpattige Sarmondzeile eb. deren Raum
10 Pfg.
Die bfpalt. Zeil« 20 Pfg.
Di-SsPaltigeZetl»
30 Pfg.
Nr. 155.
Samstag den 6. Juli
1889.
Bekanntmachungen Königl. Laâathsamts.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsberzirk Hanan findet am 18., 19., 20. und 22. Juli er. in dem Gasthause zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt an jedem Tage Morgens M/s Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präcis 8V2 Uhr- Morgens einzufinden.
Die Eltern oder sonstige Angehörige, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung rc. begründet werden sollen, haben bei Meldung der Mchtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Anshebungstermine persönlich zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine uicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefättgnitzstrafe geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in Keffelstadt und in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosungsscheine mitzubringen haben.
Die per Couvert zugehenden speziellen Ladungen sind an die betreffenden Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 10. d. Mts. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Bei dem Geschäfte haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unver- heiratheten Schwestern der Reklamirten zu Stelle sind.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1867, 1868 und 1869 sind, soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 10. d. Mts. hierher einzusenden.
Hanau am 1. Juli 1889.
Der Civil-Vorsitzende
der Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Hanau.
M. 3134 I. V.: L. v. Deines.
Die nachfolgenden Polizeiverordnungen werden hiermit in Erinnerung gebracht.
Hanau am 8. Juni 1889.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Das Begießen der Straßen soll bei anhaltender großer Hitze täglich wenigstens einmal mit frischem Wasser mittelst Gießkanne stattsinden. Für die Befolgung dieser Anordnung ist der Hauseigenthümer bezw. da, wo diese die Häuser nicht selbst bewohnen, die Bewohner des unteren Stocks verantwortlich. Auch sollen die Rinnen der Straßen gehörig gereinigt werben. Str. 50 Pf. bis 1 M. Das Begießen soll laut Bekanntmachung des Königl. Landrathsamtes v. 7./6. 77 (Hanauer Anzeiger) in der Zeit von Abends 6—8 Uhr geschehen.
In der Zeit vom 15. März bis 1. November des Jahres sind bei trockener Witterung die Trottoirs und Straßen vor dem Kehren mit Wasser derart zu besprengen, daß ein Aufwirbeln von Staub nicht stattfinden kann. Str. 1 bis 9 M
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1. Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2. Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch
am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4. Das Baden im offenen Main längs der Philipps ruh er st raße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 9. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
P. 2801 v. Oertz en.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche meine Verfügung vom 14. Mai er., V. 2541 im Kreisblatt Nr. 113, betreffend die Blutlausvertilgung, noch nicht erledigt haben, werden daran mit Frist von 8 Tagen erinnert.
Hanau am 3. Juli 1889.
Der Königliche Landrath.
V. 3267 I. V.: L. v. Deine s.
MeM-Nachrichten and bem Kreise.
Gefunden: Ein Terminkalender für Gerichtsvollzieher. Ein goldener Ring mit Stein. Ein Paar braune Glacehandschuhe. Ein schwarzseidener Sonnenschirm (in einem Laden stehen geblieben). Einige Bf. haar. Ein Papierschein. Ein weißes Taschentuch. Ein weißer Strohhut. Ein schwarzer Herren-Filzhut. Ein schwarzes Umhängetuch.
Hanau am 6. Juli 1889.
Gemäß der Vorschrift im §. 5 des Geschäftsregulativs für die Kreisausschüsse bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Stadtausschuß des Stadtkreises Hanau während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September Ferien hält. Während derselben dürfen Termine zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden. Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Hanau deu 3. Juli 1889.
Der Vorsitzende des Stadtausschusses
6830 West erb urg.
Tagesschau.
Berlin, 4. Juli. Die Verwaltung der königl. preußischen Staatsarchive bereitet, wie das „Posener Tageblatt" erführt, eine ungemein wichtige Veröffentlichung vor. Es haben sich im Geh. Staatsarchiv zu Berlin in allerdings zum Theil schlechtem und schwer lesbarem Zustande die Originalprotokolle der Staatsraths- (Geheimraths-Staatsministerial-) Sitzungen fast von der ältesten Zeit an (etwa 1640) vollständig vorgefunden. Daß dieselben den Kerninhalt aller politischen Verhandlungen und Strömungen in Brandenburg und Preußen darbieten und die verschiedensten noch dunkeln Geschichtsereignisse aufs hellste beleuchten, ist selbstverständlich, denn an dieser Centralstelle, in der der Kurfürst, später der König selbst den Vorsitz führte, liefen ja alle Fäden zusammen. Die Veröffentlichung der Protokolle wird daher als ein wissenschaftliches Ereigniß ersten Ranges zu betrachten sein. Mit der Arbeit sind die Herren Archivare Dr. Meinardus und Dr. Arnold betraut worden.
Berlin, 5. Juli. Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ministerial-Rath Freiherr v. Stengel, Königlich bayerischer Ober-Rechnungsrath Geiger, Königlich württembergischer Ober-Finanz-Rath v. Fischer und Senator der freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Burchard, sind von Berlin abgereist.
Berlin, 5. Juli. Die Berliner „Pol. Nachr." weisen darauf hin, daß der Pariser Markt zur Zeit große Beträge russischer Werthe abzngeben versuche. Die Erklärung liege darin, daß Ende des vorigen Jahres in Folge der Warnungen der deutschen Kapitalisten über zwei Drittel der Titres von den zu konvertirenden Werthen zur Rückzahlung präsentirt worden seien. Die neuen Titres wurden von Paris ausgenommen, namentlich enorme Quantitäten der vierprozentigen russischen Achtziger Anleihen.