^^
Athrltch * Wart. HââroP,».
M«MtLLrliL
• Start 85 Plg.
■ 86t -»«wârtize UHsnmn^en
Btt Wa 6etr«ffen- k> SaftaufMlag. )M,<ia»aln<»ium.
si« 10 Psg.
Hmaiicr Anreißer
Iugkeich Amtliches Ovgan für SLaöi- unö Fanökveis Aancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristtscher Beilage.
SnfrrttanN V«i>:
Die Ifpalttge Varmondzeile ik deren Raum
10 Psg.
Die »!»a!t. Zeile
80 Psg.
DieSjxaltigeZeil» SO $f8.
Nr. 151. Dienstag den 2. Juli 1889.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Postpacketverkchr mit Süd-Australien.
Mittels der deutschen Reichs-Postdampfer können von jetzt ab P o st - packete nach der Britischen Kolonie Süd-Australien versandt werden.
Die Beförderung der Packete erfolgt, je nach der Wahl des Absenders, über Bremen oder über Brindisi.
Auf dem Wege über Bremen sind Packete bis zu 5 kg, auf demjenigen über Brindisi Packete bis zu 3 kg Gewicht zugelassen.
Die Packete müssen frankirt werden.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen die Postunstalten aus Verlangen Auskunft.
Berlin W., 22. Juni 1889.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts, von Stephan.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsberzirk Hanau findet am 18., 19., 20. und 22. Juli er. in dem Gasthause zur Mainlust in Kesselstadt statt und beginnt an jedem Tage Morgens 91/a Uhr. Die Militärpflichtigen haben sich behufs Verlesens präcis 8V2 Uhr Morgens einzufinden.
Die Eltern oder sonstige Angehörige, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung rc. begründet werden sollen, habpy b^i Meidmig der^ ihrer Ansprüche im Anshebungstermine persönlich zu erscheinen.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen oder bei Aufrufung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängniszstrasc geahndet.
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in Kesselstadt und in der Stadt Hanan bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben strenge darüber zu wacheu, daß die Militärpflichtige» im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentliche» und die Militärpflichtigen darauf hinzuweisen, daß sie die Loosuugsscheine mitzubringen haben.
Die per Couvert zugehenden speziellen Ladungen sind an die betreffenden Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 10. d. Mts. eine Bescheinigung hierher einzusende».
Bei dem Geschäfte haben die Herren Ortsvorstände zur Ertheilung etwaiger Auskunft anwesend zu sein, auch haben dieselben dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unver- Heiratheten Schwestern der Reklamirten zu Stelle sind.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1867, 1868 und 1869 sind, soweit dies nicht bereits geschehen, bis zum 10. d. Mts. hierher einzusenden.
Hanau am 1. Juli 1889.
Der Civil-Vorsitzende
der Ersatz-Kommissiou des Aushebungs-Bezirks Hauau.
M. 3134 I. V.: L. v. Deines.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1. Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2. Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4. Das Baden im offenen Main längs der PHilippsrnherstraße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe^ von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau ant 9. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
P. 2801 v. Oertzen. _____
Merch-Nkchrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein deutsches Sprachbuch mit der Inschrift „Franz Kimpel". Eine goldene Broche. Ein Kautschuck-L-tempel mit dem Abdruck eines Herrn-Brustbildes. Ein kleines Portemonnaie mit einigen Pfennigen. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben).
Zugelaufen: Auf dem Wege nach Windecken ein gelber? Spitz m. Geschl. Ein junger schwarzer Hund mit weißen Abzeichen, m. Geschl.
Verloren: Ein Brillant-Ohrring.
Entflogen: Ein Kairgrienvogel.
Hanau am 2. Juli 1889.
Die Vertreter der gemeinsamen Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau werden hierdurch zu einer Generalversammlung auf Dienstag den 9. Juli fr., Nachmittags 3 Uhr, in den Saal der „Centralhalle" ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1) Neuwahl des Kassen-Vorstandes.
2) Abnahme der Rechnung pro 1888.
3) Wahl des Ausschusses für die Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres.
4) Ergänzung des §. 16 der Statuten.
5) Anderweite Festsetzung des Gehalts des Kassen- und Rech- nungsführers.
6) Anträge aus der Versammlung.
Hanau am 1. Juli 1889.
Der Vorstand der gern. Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau
______________________Dr. L. Gans, Vorsitzender.__________
Ansschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
10703 B. — J. 4258/88. Das am 26. Dezember 1888 erlassene Ausschreiben gegen den Former Paul Rüth aus Deventer (Holland) wird erneuert.
9395 A. — J. 2231/89. Ueber den Aufenthalt des Kaufmanns Ludwig Heinrich Anthes von Bockeuheim wird Auskunft begehrt.
B. 10375. — N. 562/88. Der am 23. Dezember 1888 erlassene Steckbrief gegen den Glasarbeiter Hermann Meper von Friedrichsdorf wird erneuert.
10695 B. — N. 442/89. Ueber den Aufenthalt des Schuhmacherlehrlings Hermann Heinemann aus Dörnigheim wird Auskunft begehrt. Frankfurt a. M. den 28. Juni 1889.
B. 10709. — J. 5001/88. Das am 21./12. 1888 gegen den Maurer Adam Flick aus Eberstadt erlassene Ausschreiben wird erneuert.
9657 A. — J. 2370/83. Der Steckbrief vom 22. Okt. 1883 gegen Eduard Louis Schäfer von Delitzsch ist erledigt.
9684 A. — J. 161 87. Das Ausschreiben vom 19. Fehr. 1887 gegen den Taglöhuer Friedrich Schneider von Gräveneck wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 29. Juni 1889. _____________________'
A. 9745. — J. 1880/89. Gegen den Kolporteur Josef Lüngen von hier, welcher flüchtig ist, ist die llutersrichungshaft wegen Unterschlagung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und von der Verhaftung Nachricht zu geben.
Frankfurt a. M. den 30. Juni 1889.
Königliche Staatsanwaltschaft.