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Zugleich Amtliches gtrgan für Staöt- und Lcrnökrteis Karrau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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10 Ptg.
Die Sspalt. geile 20 Pfg.
LteSfp-IttgeSeile so Pfg.
Nr. 147.
Donnerstag den.27. Juni
1889.
Aöonnements-Kinl'adnng.
Mit den: 1. Juli 1889 beginnt ein neues Abonnement auf den in seitheriger Weise erscheinenden
„Hanauer Anzeiger",
zugleich amtliches Vegan für Stadt- und Landkreis Hanan.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der
Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich. _________________________Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Unter Hinweisung auf die Bekanntmachungeu der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 1. und 3. Juni c. in Nr. 27 des Regierungs-Amtsblatts, betr. die Nummernliste der verloosten und zum 1. Januar 1890 gekündigten Schuldverschreibungen der 4prozentigen Preußischen Staatsanleihe von 1868 A., sowie den Umtausch von rückständigen Schuldverschreibungen der konfolidirten 4 /sprozentigen Staatsanleihe in Verschreibungen der 4prozentigen Staatsanleihe gemäß §. 2 des Gesetzes vom 4. März 1855, wird hierdurch bekannt gegeben, daß die oben erwähnte Nummernliste, eventuell auch die Nr. 27 des Regierungs-Amtsblatts in dem hiesigen, sowie in den Geschäftslokalen der Kgl. Steuerlasten eingesehen werden kann.
Hanau am 25. Juni 1889.
Der Königliche Landrath.
V. 4171 I. V.: Baabe.
Der Ortspolizeidiener Heinrich Martin Gärtner in Marköbel ist als Sachverständiger zur mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen für die dortige Gemeinde widerruflich bestellt und verpflichtet worden.
Hanau am 21. Juni 1889.
Der Königliche Landrath.
3814 J. V.: Baabe.
Ausschreiben.
Am 24. d. Mts , Abends 81/« Uhr, wurde in der Nähe der hiesigen Stadt in einem Kornfelde ein lebendes, zwei bis drei Monate altes Kind, männlichen Geschlechts, aufgefunden. Da die Mutter hier bis jetzt nicht ermittelt ist und der Fundort zwischen dem hiesigen Ostbahnhofe und dem Steinheimer Bahnhöfe liegt, so ist nicht ausgeschlossen, daß das Kind von außerhalb hierher gebracht wurde. Das Kind war in sauberen Wickeldecken eingewickelt und ist gut gepflegt.
Verdächtig ist eine Frauensperson im Alter von 22 bis 28 Jahren, dunkler Anzug, dunkelblondes Haar.
Um Recherche und Mittheilung wird ergebenst ersucht.
Hanau am 26. Juni 1889.
Der Königliche Landrath.
P. 3970 I. V.: Baabe.
Montag den 1. Juli c. und den darauffolgenden Tag ist wegen Reparatur eines Durchlaßkanals und Vornahme von Pflasterarbeiten der Fuhrwerksverkehr im Dorfe Rückingen gesperrt.
Hanau am 26. Juni 1889.
Der Königliche Landrath.
V. 4188 I. V.: Baabe.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1. Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2. Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4. Das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanan am 9. Mai 1889.
Der Königliche Land rath
P. 2801 v. Oertzen.
Bekanntmachung.
Der Hopfenhändler Ferdinand Stern dahier will auf seinem Grundstück Karte E. E. 150/61 und 151/62, Land am grünen Weg, eine Hopfen-Schwefeldörre errichten.
Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen auf dem Rathhause im Sekretariat während der Büreaustunden offen.
Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen 14 Tagen, vom 28. d. M. an gerechnet, bei dem Stadtausschuß schriftlich in duplo oder zu Protokoll anzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Termin zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen vor dem Vorsitzenden des Stadtausschusses wird anberaumt auf
Montag den 15. Juli er., Vormittags 10 Uhr, in das Geschäftszimmer desselben.
Im Falle des Ausbleibens der eventuell Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
Hanan am 26. Juni 1889.
Der Vorsitzende des Stadtausschusses Westerburg.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
A. 9195. — M. 45/88. Ueber den Aufenthalt des Dienstknechts Valentin Becker, geboren am 23. August 1865 zu Pfungstadt, und des Dienstknechts Anton Heil, geboren am 21. Juni 1865 zu Hattenhof, Kreis Fulda, wird Auskunft begehrt.
10290 B. — J. 3209/88. Das Ausschreiben vom 15. Aug. v. I. gegen den Arbeiter Ernst Frei von Hersfeld wird erneuert.
7402 D. — M. 347/88. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Wilhelm Fischer aus Langenselbold wird Auskunft begehrt.
B. 10287. — J. 5035/88. Der am 21. Dezember 1888 erlassene Steckbrief gegen den Schuhmacher Johanu Beutzen aus Hamburg wird erneuert.
Frankfurt a. M. den 22. Juni 1889.
Tagesschau.
Berlin, 26. Juni. In der Ersten und Zweiten Beilage des „R. u. St.-A." Nr. 149 befindet sich der Wortlaut des Gesetzes, betr. die JnvaliditätL- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, sowie die Kaiserliche Verordnung, betr. den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Marschall-Inseln, vom 22. Juni 1889.
Berlin, 26. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold von Preußen, der hohe Protektor der Fachausstellung des Schlossergewerbes in Berlin, hat, wie dem „Dtsch. Tageblatt" gemeldet wird, die ihm angetragene Ehrenmeisterschaft übernommen.
Berlin, 26. Juni. Der Bundesrath stimmte dem Anträge Sachsens wegen erneuter Anordnungen auf Grund des Paragraphen 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie (Verlängernng des kleinen Belagerungszustandes) für Leipzig und Umgegend zu. — Die „Nmdd. A. Z." schreibt bezüglich der Beantwortung der Interpellation im