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Zugteich AmMches Gvgarr für Sicröt- und Lanökvers Kanarr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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N 142
Freitag oen 21 Juni
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1889.
Abonnemènts-Kinlädung.
Mit dem 1. Juli 1889 beginnt ein nenes Abonnement auf den in seitheriger Weise erscheinenden
„Hanauer Anzeiger",
zugleich amtliches Organ für Stadt- und fandkreis Kanan.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Nen zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß auch im Laufe dieses Jahres zum Besten des Hospitals für fallsüchtige Frauen (St. Valentinus- haus) zu Kiederich eine einmalige Sammlung freiwilliger Gaben bei den katholischen Einwohnern der Provinz Hessen-Nassau durch polizeilich legi- timirte Kollektanten veranstaltet werden darf.
Cassel am 31. Mai 1889.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: Schwarzenberg.
Bekanntmachung.
Bei der Postagentur in Kilianstädten wird am 20. eine Telegraphenanstalt mit Fernfprechbetrieb eröffnet.
Cassel, 18. Juni 1889.
Der Kaiserliche k. Ober-Postdirektor
hlse.______________________
Bei der Postagentur in S chm ittloth eim tritt am 1. Juni eine Tclegraphenanstalt mit Fernsprechbetrieb in Wirksamkeit.
Cassel am 31. Mai 1889.
Der Kaiserliche L Ober-Postdirektor.
In Vertr.: v. Rumohr.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften -n Erinnerung gebracht:
1. Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2. Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4. Das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungcn dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 9. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
P. 2801 v. Oertzen.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein dänischer Doggenhund, schwarz mit weißer Brust und weißen Pfoten; Empfangnahme bei Peter Kronenberger auf dem Neuwirthshaus. .
Gefunden: Ein Rechenheft. Eine hebräische Lestfrbel mit der Inschrift „Theodor Schönfeld". Ein schwarzer Regenschirm mit weißem
Griff (im Lamboywald). Eine weiß gelbe s. g. Bahn in ein Frauenkleid. Ein gelber Stauchen. Ein Hundemaulkorb. Ein blechener Eimer.
Abhanden gekommen: Ein eiserner Schiebkarren.
Hanau am 21. Juni 1889.
Tagesschau.
Berlin, 20. Juni. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Kurt Bergter zum Konsul in San Joso de Cücuta (Columbien) zu ernennen zu ernennen geruht.
Berlin, 20. Juni. Der „R. u. St. A." veröffentlicht eine Kabinets- ordre vom 17. Juni an den kommandirenden General des 7. Armeekorps von Albedyll. Der Kaiser spricht Dank und Anerkennung dafür aus, daß der General bei der jetzt im wesentlichen zum Abschluß gekommenen Ausstauds- bewegung im wcstfälichen Kohlenrevier in besonnener Klugheit die Verhältnisse durchweg richtig beurtheilt und durch entschlossene Thatkraft, wie weise Umsicht zur Ueberwindung nicht gewöhnlicher Schwierigkeiten einer ernsten Lage entscheidend beigetragen habe.
Berlin, 20. Juni. Bei der Galatafel im königlichen Schlosse zu DresFn am 18. Juni wurde auf Se. Majestät den Kaiser und König von Sr. Majestät dem König von Sachsen folgender Trinkspruch ausgebracht: „Erlauben mir Ew. Majestät, im Namen der hier anwesenden Mitglieder des Wettiner Hauses unsern wärmsten Dank auszusprechen, daß Ew. Majestät geruht haben, an unserm Feste theilzunehmen und demselben dadurch eine höhere Weihe zu geben. Ich fordere alle Anwesenden auf, ihre Gläser zu leeren auf das Wohl Sr. Majestät des deutschen Kaisers. Er lebe hoch! und nochmals hoch! und abermals hoch!" Hierauf erhob sich der Kaiser zu folgendem Trinkspruch : „Gestatten mir Ew. Majestät, Ihnen meinen herzlichsten Dank auszusprechen. Es war mir eine Pflicht als Monarch und ein Herzensbedürfniß als Verwandter des Hauses, an dem heutigen Tage, an welchem Ew. Majestät mit Ihrem Volke so ein einziges Fest feiern, auch meinerseits meine Reverenz zu bezeugen. Ich spreche aus dem Herzen aller Anwesenden, wenn ich rufe: Gott schütze, Gott segne, Gott erhalte Ew. Majestät und Ihr ganzes Haus! Se. Majestät der König von Sachsen er lebe hoch! und abermals hoch! nnd zum dritten Mal hoch!" (K. Z.)
Berlin, 20. Juni. Das Brautdiadem, welches der Prinz Friedrich Leopold der Prinzessin Luise als Hochzeitsgabe überreicht hat, ist, wie die „K. Z." schreibt, ein Prachtstück von seltenem Werthe. Von dem Haupt- ringe gehen 33 breite, aus großen Brillanten zusammengesetzte Strahlen aus, zwischen denen ebensoviel kleinere Brillantstrahlen eingesetzt sind. Sänimtliche Brillanten sind frei in Silber gefaßt. An dem ganzen Diadem sind 170 Karat Brillanten verwendet. Das Diadem ist in der Werkstätte der Hofjnweliere S. Friedeberg Söhne Unter den Linden gearbeitet.
Berlin, 20. Juni. S. M. Kreuzerkorvette „Olga", Kommandant Korvettenkapitän Frhr. v. Erhardt, ist am 20. Juni von Sydney in See gegangen. S. M. Kadettenschulschiff „Niobe", Konimandant Kapitän zur See Aschenborn, ist am 19. Juni in Stavanger eingetroffen und beabsichtigt, am 26. Juni die Weiterreise fortzusetzen.
Berlin, 20. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die von Deutschland und Rußland am 13. d. Mts. in Bern geschehenen Schritte sind von dem dortigen österreichisch-ungarischen Gesandten amtlich unterstützt worden.
In Folge des letzten großen Bergarbeiterstrikes wird jetzt die Frage vielfach erörtert, ob nicht das Berggesetz, welches die Zuständigkeit der Bergbehörden regelt, allzusehr von manchesterlichem Geiste durchdrungen und einer Reform bedürftig sei. Man denkt hierbei an die Andeutungen, die Fürst Bismarck im Reichstage über die Nothwendigkeit der Verhinderung ähnlicher, ganze Industrien lahmlegeuder und selbst den Betrieb des öffentlichen Bahnverkehrs bedrohender Kalamitäten und der Sicherung des ungestörten Bezugs eines der wichtigsten Bedarfsartikel gemacht hat. In Betreff anderweitiger Maßnahmen wird gemeldet, daß innerhalb der Erörterungen über Maßnahmen zur Vorbeugung der Wiederholung der jetzigen Mißstände und Abwendung der schweren wirthschaftlichen Nachtheile durch Strikebewcgungen im Bergbau von einer Verstaatlichung überhaupt nicht die Rede war; allerdings hat eine Untersuchung der durch die letzte Strike- bewegung herbeigeführten wirthschaftlichen Nachtheile zu wahrhaft erschreckenden Ergebnissen geführt; der größte Theil des Schadens trifft den Staat, doch auch die feiernden Arbeiter tragen einen Nachtheil davon, der jede un-