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Hanauer Anzeiger.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 141.

Donnerstag den 20. Juni

1889. H

Amtliches.

In dem Artikel 3 Absatz 2 der Anweisung vom 15. September 1879 zur Verordnung über das Verwaltungszwangsverfahren (Besondere Beilage zum Amtsblatt von 1879 Nr. 83 S. 512) ist ausgesprochen, daß seitens der Königlichen Regierung diejenigen Behörden und Korporationen, für deren Rechnung durch die vom Staate bestellten Vollziehungsbeamten Zwangsvollstreckungen ausgeführt werden, mit verhältnißmäßigen Beiträgen zu dem Dieilsteinkommen der gedachten Beamten heranzuziehen seien. Da die durch die Besoldung rc. der vom Staate bestellten Vollziehungsbeamten erwachsenden Unkosten durch die zur Erhebung gelangten gesetzlichen Gebühren seither kaum zur Hälfte gedeckt worden sind, eine gesetzliche Verpflichtung jedoch für den Staat nicht besteht, den Fehlbetrag allein zu tragen, so hat uns die Königliche Ober-Rechnungskammer im Einverständnisse mit dem Herrn Finanz-Minister angewiesen, von allen Gemeinden und Korporationen, für deren Rechnung durch die vom Staate angestellten Vollziehungsbeamten Zwangsvollstreckungen ausgeführt werden, zur Deckung jenes Fehlbetrags einen angemessenen Beitrag zu erheben. Demgemäß haben wir die König­lichen Steuerlasten unseres Bezirks angewiesen, vom 1. Juli d. I. ab für alle Mahnungen und Zwangsvollstreckungen, welche für Rechnung der t Städte und Landgemeinden unseres Bezirks durch die ihnen beigegebenen Königlichen Vollziehungsbeamten ausgeführt werden, einen festen Beitrag in Höhe des doppelten Betrags der tarifmäßigen Mahn- und Zwangs- gebühren zu erheben und bei den Gebühren aus dem Verwaltungs-Zwangs­verfahren zu verrechnen, dergestalt, daß der Mehrbetrag gegen die von den Zahlungspflichtigen gesetzlich zu tragenden Gebühren von derjenigen Ge­meindekasse zu decken ist, welche die Mahnung oder Zwangsvollstreckung beantragt hat. Die Königlichen & teuertaffen werden die Fehlbeträge an dm eingegangenen Rückständen vor deren Ablieferung an die Stadt- oder Gemeindekasse gegen Beifügung einer Quittung alsbald kürzen und, sofern der zur Zwangsvollstreckung gestellte Rückstand voraussichtlich unbeitreiblich oder zu der Deckung der Kosten und des Fehlkostenbeitrags nicht ausreichend sein sollte, vor der Ausführung des beantragten Verfahrens von den Gemeindebehörden die Gebühren und den Beitrag im Voraus einziehen und die Ausführung in der Regel so lange beanstanden, bis diese Voraus­zahlung erfolgt ist.

Wir machen hierbei unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in dem §. 25 der Verordnung vom 7. September 1879 (Ges. S. S. 591) und in den Artikeln 15, 17 und 26 der Anweisung vom 15. September 1879 noch besonders darauf aufmerksam, daß die Gemeinden und Korporationen verpflichtet sind, von allen auf die zur Beitreibung nachgesuchten Rückstände bei ihnen seitens der Schuldner geleisteten Zahlungen, sowie von etwaigen Fristbewilligungen der Steuerkassc unverzüglich Kenntniß zu geben, weil im Falle des Unterlasses, sofern von dem Schuldner die Mahnung oder Pfändung u. s. w. mittelst Vorzeigung einer Quittung des Erhebers oder der Fristbewilligung abgewcndet werden sollte, nach dem Gebührentarife die Hälfte der Gebühren erhoben werden muß, deren Ersatz seitens des betref­fenden Schuldners und bczw. der Gemeinde nur von Demjenigen erhoben werden kann, dem jene Versäumniß nachweislich zur Last fällt. Es liegt umsomehr im Interesse der Gemeinden, jener Verpflichtung nachzukommen, als sie auch in diesem Falle für die Gebühren und den von uns festgesetzten Zuschlag aufzukommen haben.

Cassel den 12. Juni 1889.

Königliche Regierung.

Rothe.

An

die sämmtlichen Königlichen Landrathsämtcr und die Herrn Oberbürgermeister zu Cassel,

Hanau, Fulda und Marburg._____

Attsschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.

8886 A. J. 3071/87. Das Ausschreiben vom 4. Nov. 1887 gegen die Arbeiter Joh. Sänger, Jos. Wenzel, Jak. Gröninger und Georg Staab, sämmtlich aus Griesheim a/M., wird erneuert.

A. 8879. J. 1625/88. Das am 8./5. 1888 gegen Auguste Sonneborn aus Breidenbach erlassene Ausschreiben wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 15. Juni 1889.

9954 B. J. 4357/88. Das Ausschreiben vom 14. Dez. v. I. gegen die Taglöhnerin Margarethe Kreß von Hattenhof wird erneuert.

B. 9912. J. 2924/87. Das am 9. Juni 1888 erlassene Ans­schreiben gegen Adam von der Does von Frankfurt a/M. wird erneuert.

Frankfurt a. M. den 16. Juni 1889.

8959^ A. L. 132/89. Ueber den Aufenthalt des Andreas Opp, zuletzt in to^ierftein wohnhaft, wird Auskunft begehrt.

9685 B. J. 2152/89. Ueber den Aufenthalt deS Metzger- burschen Heinrich Siegrist aus Niederlustadt wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a. M. den 17. Juni 1889.

Tagesschau.

Berlin, 19. Juni. DerR.- u. St. A." veröffentlicht im nicht­amtlichen Theile die am 6. d. M. in Dortmund stattgehabten Bei Hand­lungen zwischen den Regierungspräsidenten von Arnsberg, Münster und Düsseldorf, sowie dem Berghauptmann von Dortmund, betreffend die Unter­suchung der von den westfälischen Bergleuten über ihr Arbeitsverhältniß erhobenen Beschwerden. Die Veröffentlichung imR.- u. St.-A." umfaßt 37g Spalten.

Berlin, 19. Juni. Eine festliche Speisung von Invaliden unb alten Kriegern veranstaltete, nach derK. Z.", am Dienstag, dem Jahres­tage des Pariser Einzuges, der unter dem Protektorat der Frau Prinzessin Friedrich Karl stehende Preußische Frauen- und Jungfrauen-Verein in der Halle des Zoologischen Gartens. 120 alte Krieger, alle geschmückt mit Orden und Ehrenzeichen, hatten an den langen Tafeln Platz genommen; zum ersten Male aber sah man keinen der Kämpfer von 1813 mehr unter ihnen. Als Ehrengäste waren der Chef des Militärbildungswcscns General v. Strubberg sowie Generallieutenant v. Grolmnnn, der Stadtkommandant Graf Schlieffen, Generalmajor Sasse u. a. erschienen. Die Vorsitzende des Vereins Frau Exzellenz v. Grolmaun leitete persönlich die Anordnungen, auch die Oberhofmeisterin Gräfin Bernstorff war nebst zahlreichen andern Damen erschienen. Das Tischgebet sprach Hofprediger Stöcker, der später auch die Festrede hielt. Den Kaisertriukspruch brachte General v. Strubberg aus, der Armee gedachte Generalmajor Sasse und die hohe Protektorin feierte Major Duncker.

Potsdam, 19. Juni. Se. Majestät der Kaiser ist heute früh um 230 Uhr von Dresden auf Station Wildpark eingetroffen und begab sich nach dem Neuen Palais.

Am kaiserliche» Hofe rüstet man bereits mit aller Macht für die Hochzeit des Prinzen Friedrich Leopold mit der Schwester der Kaiserin. Der'feierliche Einzug der Braut nach Schloß Bellevue wird mit großem Pomp am 22., also am nächsten Samstag stattfinden, die Hochzeitsfcicr am 24. Juni. Die kaiserlichen Majestäten werden für diese Tage ihr Hoflagcr nach Berlin verlegen. Zur Theilnahme an der Feier werden u. a. Prinz Heinrich von Preußen von Kiel und der Prinzregcnt von Braunschweig hier eintreffen. Nach der Hochzeitsreise wird dann der Kaiser die Fahrt nach Stuttgart und Sigmaringen antreten und sich dann in den ersten Tagen des Juli zur Fahrt nach den Lofoten in Kiel einschiffen.

In einer Untersuchung über den Antheil der Sozialdemokratie am Kohlenstrike kommt dieDeutsche volkswirthschaftliche Korrespondenz" zu folgendem Ergebniß:Die Kohlenberglente bereiteten, ohne von der So­zialdemokratie angestiftet resp, angeführt zu sein, eine allgemeine Lohnbe­wegung vor; internationale Verbindungen zwischen den Bergleuten bestanden schon zu Zeiten, in denen von Sozialdemokratie noch keine Rede war. Als diese Vorbereitungen zuerst im Ruhrrevier an die Oeffentlichkeit traten, ver­suchte man sozialdemokratischerseits die Zügel der Bewegung in die eigene Hand zu nehmen. Mit diesem Vorhaben scheint man daran gescheitert zu sein, daß andere politische Elemente sich bereits der hinter den Coulissen zu bewerkstelligendenLeitung" bemächtigt hatten, wie aus dem Verhalten ge­wisser ultramontauer Lokalorgane zu schließen erlaubt sein möchte. Nach biefem Mißerfolge griff die L-ozialdemokratie zu einem letzten Mittel, indem man einen vorzeitigen Ausbruch des Strikes im Gelsenkirchener Revier herbeiführen ließ, und war vermuthlich in der Hoffnung, mittelst eines ge­schaffenen fait aceompli demnachHerr" der vorbereiteten Bewegung zu werben. Dieser letzte Versuch scheiterte an zwei Umständen; einmal daran, daß die Bergleute ihrer großen Mehrzahl nach die sozialdemokratischen Ein­flüsterungen zurückwiesen, dann aber daran, daß die Entfaltung einer star­ken militärischen Macht es aussichtslos machte, der Bewegung allgemein jenen tumultuarischen Charakter einzuimpfen, den sie zeigte, wo vereinzelt die sozialdemokratischen Faiseurs Gehör fanden."