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Erscheint täglich mit Ausnahme der Torm- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 122.
Samstag den 25. Mai
1889.
Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Jmpsordnung
in den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirk Bergen und den beiden D o r f e l d c n :
1. Bergen: Impfung den 31. Mai, Nachmittags 4 Uhr; Revision den 7. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
„ Wiederimpfung den 31. Mai, Nachmittags 5 Uhr; Revision den 7. Juni, Nachmittags 5 Uhr.
2. Enkheim: Impfung den 1. Juni, Nachmittags 4 Uhr; Revision den 8. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
„ Wiederimpfung den 1. Juni, Nachmittags 41 /s Uhr; Revision den 8.. Juni, Nachmittags 4^2 Uhr.
3. Fechenheim: Impfung den 6. Juni, Nachmittags 3 Uhr; Revision den 13. Juni, Nachmittags 3 Uhr.
„ Wiederimpfung den 6. Juni, Nachmittags 4 Uhr; Revision den 13. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
4. Bischofsheim: Impfung den 14. Juni, Vormittags 10 Uhr; Revision „ 21. „ „ 10 „ „ Wiederimpfung den 14. Juni, Vormittags 10 Vs Uhr; Revision „ 21. „ „ IOV2 „
5. Gronau: Impfung den 15. Juni, Nachmittags 2 Uhr; Revision „ 22. „ „ 2 „ „ Wiederimpfung den 15. Juni, Nachmittags 2 Uhr; Revision „ 22. „ „ 2 „
6. Ni eder-Dorselden: Impfung den 15. Juni, Nachmittags 3 Uhr; Revision „ 22. „ „ 3 „
„ Wiederimpfung den 15. Juni, Nachmittags 301 Uhr; Revision den 22. Juni, Nachmittags 3'/, Uhr. i'7. Ober-Dorfelden: Impfung den 15.Juni, Nachmittags4Vr Uhr; - Revision „ 22. „ „ 4^2 ,
„ Wiederimpfung den 15. Juni, Nachmittags 4V2 Uhr; Revision den 22. Juni, Nachmittags 41/2 Uhr.
Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäfts vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1886 Seite 105) aufmerksam und erwarte insbesondere genaue Befolgung der Vorschriften für die Ortspolizeibehörden (Anlage III) daselbst.
Hanau am 18. Mai 1889.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1. Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2. Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4. Das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, R u m p e n h e i m gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 9. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
P. 2801 v. Oertzen.
Die Besitzer der Anilinfarbenfabrik zu Mainkur, Firma Gans & Eomp., beabsichtigen eine Erweiterung dieser Anlage durch Erbauung
eines weiteren Fabrikgebäudes und Inbetriebnahme desselben zur Fabrikation von Thioflavin herbeizuführen.
In Gemäßheit des §. 17 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 bringe ich dieses Vorhaben mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß Einwendungen gegen dasselbe innerhalb 14 Tagen entweder schriftlich in doppelter Ausfertigung hier angebracht oder im Büreau des Unterzeichneten, woselbst auch Zeichnung und Beschreibung der Anlage zur Einsicht ausliegen, zu Protokoll erklärt werden können.
Nach Ablauf der 14tägigen Einspruchsfrist, welche ihren Anfang mit Ablauf des Tages der Ausgabe dieses Blattes nimmt, können Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin vor dem unterzeichneten Landrathe auf
Sonnabend den 15. Juni d. Js.,
Bormittags 11 Uhr, festgesetzt.
Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden.
Hanan den 18. Mai 1889.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Landkreises Hanau
A. 930 v. Oertzen.
Wegen Ausführung der Kanalisationsarbeiten in der Friedrichsstraße ist vom 27. d. M. bis 15. Juni c. die Absperrung der Grimmstraße für Fuhrwerke angeordnet. Das Befahren dieser Straße während der angegebenen Zeit wird hierdurch bei Meidung einer Strafe bis 9 Mark subs. 3 Tage Haft verboten.
Hanau am 22. Mai 1889.
Der Königliche Landrath 1^3142 v. Oertzen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die nachstehende Bekanntmachung in den Gemeinden in ortsüblicher Weise zur Kenntniß zu bringen. Hanau am 24. Mai 1889.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Landwirtschaftlicher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Somstag den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Vergeben eines Zuchtstieres.
3) Besprechung über die Eingabe der Fleischerinnung, das Ausschneiden der Schweine betreffend.
4) Die in diesem Jahre abzuhaltende Distrikt-Rindviehschau im Kreise Hanau. Die Herren Bürgermeister, welche auf die Abhaltung der Ausstellung in ihrem Orte reflektiern, werden ersucht, sich vorher mit dem Gemeinderath zu benehmen und den Antrag in der Versammlung zu stellen.
5) Ernteaussichten des Kreises. Referenten: Herr W. Koch, Bruder- diebacher Hof; Herr Bürgermeister Zeh, Kilianstädten; Herr Georg Rausch, Erbstadt; Herr Heinr. G 0 p, Roßdorf; Herr Otto Hain, Großauheim.
____Der Vorstand.
Dienft-Nachrichtcn aus dem Kreise.
Entflogen: Am 24. ds. Mts. ein Paar Tauben (Schwarzschildchen).
Hanau am 25. Mai 1889.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu Frankfurt a. M.
B. 8448. — J. 1457/89. Das am 9./5. 1889 gegen das Dienstmädchen Henriette Jung aus Bockenheim erlassene Ausschreiben ist erledigt.
Frankfurt a. M. den 17. Mai 1889.