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Nr. 117
Montag den 20. Mai
1889.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Postpacketverkehr mit Neu-Guinea.
Von jetzt ab können Postpackete ohne Wert Hangabe nach dem Deutschen Schutzgebiete von Neu-Guinea versandt werden.
Die Beförderung der Packete erfolgt, je nach der Wahl des Absenders, über Niederland oder über Italien.
Auf dem Wege über Niederland sind Packete bis zu 5 kg, auf demjenigen über Italien Packete bis zu 3 kg Gewicht zugelassen.
Die Packete müssen frankirt werden.
Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 8. Mai 1889.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan. ______
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund §. 12 des Reichsgesetzes vom Listen Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Druckers und Verlegers oder des Druckortes erschienene Flugblatt:
„An die Bevölkerung des nördlichen
B el agerungs gebiet es", unterschrieben:
„Es lebe die internationale Sozialdemokratie!" nach 8- 11 des genannten Gesetzes von der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.
Hamburg den 6. Mai 1889.
Die Polizeibehörde. Senator Hachmann, Dr.
Der „Verein zur Erzielung volksthümlicher Wahlen" zu Nordhausen wird auf Grund der §§. 1 und 6 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21sten Oktober 1878 hierdurch von Landespolizeiwegen verboten.
Erfurt am 6. Mai 1889.
____________Der Regierungs-Präsident, von Brauchttsch.___________ Bekanntmachungen König!. Landrathsamts.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1. Das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2. Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4. Das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philipps ruhe und des dazu gehörigen Schloß- gartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet. Hanau am 9. Mai 1889.
Der Königliche Landrath
P. 2801____________________v. Der feen._________
Tierp-Nachrichtkn aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Regenschirm (auf dem letzten Wochenmarkt stehen geblieben). Ein Taschenmesser mit mehreren Klingen w. Eine Kinderschürze. Ein sarbiges Taschentuch. Ein Kautschuckpetschaft mit dem Namen „Adolf Dorsch, Metzger, Homburg v. d. H." Ein eiserner Schieb- karren. Ein Paar gelbe Damenhandschuhe. Ein fr. Lesebuch (Plötz). Ein Hundemaulkorb.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Verloren: Auf dem Wege von Großauheim bis Hanau ein Ge- bund Schlüssel. Am 18. ds. Mts. Vormittags von der Mühlstraße bis Frankfurterstraße ein Brief mit der Adresse: „An Karl Kaiser zu Gelnhausen" mit Werthinhalt; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Hanau am 20. Mai 1889.
Ausschreiben Königlicher Staatsanwaltschaft zu ^ranffurt a. M.
8266 B. — J. 1606/89. Ueber den Aufenthalt des Kutschers Heinrich Groß aus Greifenstein wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 16. Mai 1889.
B. 8411. — N. 432 89. Ueber den Aufenthalt des Fuhrknechts Bernhard Schamann, geb. 3./1. 1868 zu Uttrichshausen, wird Auskunft begehrt.
A. 7449. — L. 101/89. Ueber den Aufenthalt des Taglöhners Philipp Schallert, geboren am 20. Januar 1862 zu Auerbach, Kreis Beusheim, wird Auskunft begehrt.
I >. 5801. —• M. 89/89. Ueber den Aufenthalt des Küfers Maximilian Theisinger, geboren am 12. Oktober 1865 zu Dorndürkheim in Hessen, wird Auskunft begehrt.
7402 B. — J. 3329/87. Ueber den Aufenthalt des Holzschuhmachers und Tanzlehrers Adam Wendel von Oberrad wird Auskunft begehrt.
Frankfurt a. M. den 17. Mai 1889.
Tagesschau.
Berlin, 18. Mai. Das „Marine-Verordnungsblatt" meldet: Auf kaiserlichen Befehl hat das Dampfboot des Stationschefs in Wilhelmshafen, welches der Kaiser benutzte, als Kreuzer und die Korvette „Alexandrines bei deren Abfahrt nach der Südsee am 15. April er eine glückliche Reise wünschte, den Namen „Fahrewohl" zu führen.
Berlin, 18. Mai. S. M. Fahrzeug „Loreley", unter Kommando des L Offiziers, Lieutenant zur See von Bassewitz, ist am 15. Mai er. in Jaffa eingetroffen und beabsichtigt am 18. desselben Monats wieder in See zu gehen.
Berlin, 18. Mai. Der Ausstand im oberschlesischen Kohlenbezirk ist ein allgemeiner geworden; alle Gruben feiern dort seit heute.
Berlin, 19. Mai. Die „Post" schreibt: Pfui wurde dem Fürsten Bismarck gestern aus den Reihen der deutschfreisinnigen Partei zugerufen, als er sich in Vermuthungen über die Beweggründe für deren Zustimmung zu der vorjährigen Militärvorlage erging. Soweit sich hat feststellen lassen, gehört der Urheber dieses Zwischenrufes, welcher sich würdig der bekannten Struweschen Interjektion anreiht, dieses Mal nicht zn den die dii minorum gentium, es war vielmehr der Jupiter tonans der Partei, Here Eugen Richter in eigener Person, welcher durch denselben sein Gefühl für gute Sitte und Anstand im Allgemeinen, wie für die einem Staatsmann von dem Verdienste des Fürsten Bismarck gebührenden Rücksichten im Besonderen in nicht nüßzuversteheuder Weise dokumentirt hat. Fürst Bismarck hat mit der gewohnten Energie und Schlagfertigkeit dieses Gebühren alsbald mit dem richtigen Namen gekennzeichnet und das „Unverschämt" muß sehr gesessen haben, denn die Freisinnige Zeitung registrirt sehr kleinlaut den Vorgang und beklagt sich dabei über mangelnde Reichstags-Polizei. Auch wird die Urheberschaft auf den großen Unbekannten abgewülzt. „Einzelne Ageordnete" werden als die Urheber des Zwischenrufs bezeichnet.
Wir haben der Darstellung des Vorgangs nicht viel hinzuzufügen. Es genügt, ihn tiefer zu hängen, um den Mann und seine Gefolgschaft zu kennzeichnen. Es gehört in der That ein Gott sei Dank seltener Mangel selbst von patriotischem Ehrgefühl dazu, dem Staatsmanne, welchem Deutschland nächst dem Kaiser Wilhelm I. in erster Linie die Einheit verdankt, in dem Reichstage, welcher vorzugsweise sein Werk ist, in so unwürdiger Weise Beleidigungen zuzurufen. Von dem Mangel der gewöhnlichen gesellschaftlichen Formen ist erst gar nicht zu reden. In dieser Beziehung erfreut sich der „Tribun" ja immer vollständiger Negation. Allein das genügt jetzt offenbar nicht mehr; es wächst der Mensch mit seinen Zielen, und so schwingt sich der „Rufer im Streit" zu dem erhabenen Beruf des Pfuirusers gegenüber dem Fürsten Bismarck auf! Der Gipfel deutschfrei-